Unklare Eigentumverhältnis

19. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
pal378664-82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklare Eigentumverhältnis

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich bin eine Hausverwalterin in einer Eigentümergemeinschaft. Es handelt sich um ein Reihenhaus mit fünf Parteien. In einer Wohneinheit lebte ein älteres Paar. Nun ist der Mann vor drei Jahren verstorben und seitdem haben wir den Kontakt zu der Ehefrau komplett verloren. Sie hat sich zurückgezogen und verweigert jeglichen Kontakt. Da wir bis jetzt keine nennenswerte Änderungen bei der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen haben, legte ich ihr einfach das Versammlungsprotokoll ihr ins Postfach mit der Bitte, bei Fragen oder zur Widerspruch sich zu melden. Es passierte nie. Nun müssen wir dieses Jahr eine größere Wartungsarbeit am Dach, die vom Gemeinschaftskonto bezahlt werden sollte, besprechen und beschließen. Dazu brauchen wir unbedingt auch Ihre Zustimmung. Ich bin ziemlich unschlüssig, was ich da noch tun soll. Gibt es dazu rechtliche Vorgehensweise? Kann ich vielleicht Ihre Stimme umgehen? Ich will nicht unbedingt Druck ausüben, die Dame war immer sehr nett. Und die Abbuchungen von ihrem Konto auf Gemeinschaftskonto wurden auch noch nie zurückgezogen. Aber vor Kurzem habe ich per Zufall erfahren, dass auch ihre Telefonnummer sich geändert hat, was sie niemanden mitgeteilt hat. Somit habe ich keine Kontakt Möglichkeiten mehr, da sie auch niemanden ins Haus lässt. Ich bin wirklich am Verzweifeln und freue mich über jedes Rat.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3371 Beiträge, 1313x hilfreich)

Sorry, aber ich würde mal sagen falscher Job, oder?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
pal378664-82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde eher sagen, es ist falsche Antwort. Denn das habe ich nicht gefragt.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17538x hilfreich)

Zitat (von pal378664-82):
Dazu brauchen wir unbedingt auch Ihre Zustimmung.

Wozu?

Zitat (von pal378664-82):
Kann ich vielleicht Ihre Stimme umgehen?

Der Inhalt des Wohnungseigentumsgesetzes ist bekannt?

Ich bin wie @3,141592653 erstaunt über die Wissenslücken.

Unabhängig davon kann man natürlich als Verwalterin der WEG beim Nachlassgericht nachfragen, wer denn die Erben des Verstorbenen sind. Ich gehe dabei davon aus, dass der Mann (Mit-)Eigentümer der Wohnung war.

Oder ist bereits klar, dass die Frau jetzt Alleineigentümerin ist?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20123 Beiträge, 7289x hilfreich)

Zitat (von pal378664-82):
Ich will nicht unbedingt Druck ausüben,

:???:
Du lädst ordnungsgemäß zur Eigentümerversammlung ein, samt Tagesordnung über die anstehen Beschlüsse. Du führst einen ordnungsgemäßen Beschluss herbei und ziehst die Sache ordentlich durch, inkl. Kostenteilung. Ob die Lady kommt oder nicht - ihre Sache.
Wo ist das Problem? M.W. müssen Beschlüsse nicht einstimmig sein.

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#5
 Von 
pal378664-82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Unabhängig davon kann man natürlich als Verwalterin der WEG beim Nachlassgericht nachfragen, wer denn die Erben des Verstorbenen sind. Ich gehe dabei davon aus, dass der Mann (Mit-)Eigentümer der Wohnung war.


Das ist der Punkt. Davor hat der Mann alles geregelt. Er war auch der Eigentümer der Wohnung, denn sie kam durch Heirat später dazu. Ob er in seinem Testament sie als Miteigentümerin genannt hat, ist unbekannt. Wir hatten nach seinem Tod nur einmal Kontakt, wo sie erwähnt hat, sie hätte nur das lebenslange Wohnrecht. Mit Sicherheit wusste sie das aber nicht, da sie sich nie dafür interessiert hat. Beide haben Kinder aus der ersten Ehen, zumindest seine könnten theoretisch Erben sein. Aber mit denen besteht auch kein Kontakt, denn sie waren nie hier und auf meine Nachfrage hat sich keiner gemeldet.

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#6
 Von 
pal378664-82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich bin wie @3,141592653 erstaunt über die Wissenslücken


Ich bin in diesen Job nicht ganz freiwillig reingerutscht. Davor hatten wir einen Verwalter, aber der wollte das wegen Alter und Krankheit nicht mehr machen. Und da wir beiden die einzigen Eigentümer sind, die noch hier wohnen - die restlichen drei Wohneinheiten sind vermietet - war die Auswahl nicht sehr groß ^^ Jemanden fremden zu bestellen wollte die Gemeinde nicht. Also beiße ich mich durch. Und wenn ich hier mit einer Frage um Hilfe bitte, dann erwarte ich auch Hilfe und nicht die Entrüstung wegen meiner Unkenntnis. Sorry, wenn das jetzt etwas hart klingt. Ich wollte niemandem zu nahe treten.

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#7
 Von 
pal378664-82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Unabhängig davon kann man natürlich als Verwalterin der WEG beim Nachlassgericht nachfragen, wer denn die Erben des Verstorbenen sind


Dieser Hinweis ist sehr hilfreich, danke.

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#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3972 Beiträge, 2424x hilfreich)

Zitat (von hh):
Unabhängig davon kann man natürlich als Verwalterin der WEG beim Nachlassgericht nachfragen,


Es war mir schnell klar, dass hier eine Selbstverwaltung durch eine Miteigentümerin vorliegt.

Bevor Du zum Nachlassgericht gehst ist ein noch einfacherer Weg der zum Grundbuchamt.

Nicht nur als WEG-Verwalterin (sofern Du ordnungsgemäß bestellt bist) sondern vorallem als Miteigentümerin hast Du das Recht auf Auskunft wer alles in den Grundbüchern eingetragen ist. Und als Miteigentümerin ist das sogar noch einfacher, Dein berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Im Grundbuch solltest Du recht schnell sehen, wer jetzt Eigentümer dieses Reihenhauses ist und ob diese Frau tatsächlich nur ein Nießbrauch hat. Dann wird man weitersehen.

Signatur:

lg.
R.M.

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