Unnötige Entscheidung Hauseigentümergemeinschaft mittragen?

21. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lily13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unnötige Entscheidung Hauseigentümergemeinschaft mittragen?

Hallo zusammen,

Bei uns gibt es folgende Situation:
Wir sind 3 Parteien mit jeweils einer Eigentumswohnung in einem Haus. 38%, 38% (wir) und 24%.

Dieses haben wir komplett grundieren und streichen lassen, auch unser Balkon wurde neu gemacht (Geländer in einer Farbe die uns nicht gefällt). Jetzt will die Miteigentümerin unter uns einen aufgemalten Sockel haben. Da wir einen sehr rauen Putz haben, meinte der Stuckateur, dass das nicht geht, da man keine gerade Linie hinbekommt. Nachdem sie lange und ausdauernd genervt hat, hat er sich bereit erklärt das für 300€ zu machen. Nur vorne am Haus allerdings. Dem haben wir dann ihretwillen auch zugestimmt, obwohl wir keinen Sockel wollen, was sie auch weiß. Der Architekt meinte allerdings, dass das nicht zu dem wuchtigen Haus passt.
Nun hat sich der Stuckateur das nochmal angeschaut und hat gesagt dass das mehr Arbeit wird als gedacht und 600€ kosten soll.
Da die Renovierung vorher schon sehr viel gekostet hat, ist uns der neue Anteil allerdings zuviel. Zumal die Handwerker auch schon seit 3 Wochen fertig sind und alles abgebaut ist etc. Das heißt, es gibt wieder eine zusätzliche Anfahrt und Abklebearbeit etc. Und es wird ja nocheinmal, über das bereits Gestrichene wieder gestrichen. Am Anfang ging es ihr auch nur um die Optik, und jetzt kam aber das Argument mit dem Spritzschutz dazu. Denn es pinkeln ab und zu Katzen dagegen?
Gerade eben wurde uns mitgeteilt dass der Stuckateur morgen und übermorgen den Sockel macht.
Die 2 Parteien sind dafür, wir dagegen.

Es gibt keinen Beschluss der im Protokoll hätte stehen können (welches wir immer noch nicht ausgeteilt bekommen haben)
Müssen wir zahlen? Trotz dass es unnötig ist und nicht der Instandhaltung dient und das Haus 20 Jahre ohne Sockel auskam?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße, Lily

-- Editiert von Lily13 am 22.07.2019 10:14

-- Editiert von Lily13 am 22.07.2019 10:15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die mindestens einer 3/4-Mehrheit, wahrscheinlich sogar Einstimmigkeit erfordert (§ 22 WEG ). Letztlich ist es egal, ob eine 3/4-Mehrheit reicht, da bei nur 3 Eigentümern auch dann alle zustimmen müssen.

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Ich hätte das nicht so streng gesehen wie hh - aber letztlich ist das für Deine Frage IMO wahrscheinlich nicht mehr ausschlaggebend.

Zitat (von Lily13):
Bei uns gibt es folgende Situation:
Wir sind 3 Parteien mit jeweils einer Eigentumswohnung in einem Haus. 38%, 38% (wir) und 24%.
Bei solchen Konstellationen wird man häufig Entscheidungen (Beschlüsse?) mittragen müssen, die einem nicht gefallen, wenn die beiden anderen Parteien einer Meinung sind.
Was nämlich nötig ist und auch wie es gemacht wird, kann die Eigentümerversammlung in einem hohen Maße per Mehrheitsbeschluss entscheiden. Ausnahmen sind grundsätzlichere Dinge, wie die von hh genannten baulichen Veränderungen. Wie das konkret in einer WEG mit genau drei Stimmrechten aussieht, wäre IMO im Einzelfall zu klären.

Zitat (von Lily13):
Es gibt keinen Beschluss der im Protokoll hätte stehen können
...für das Streichen des Sockels, oder für die ganze Maßnahme?

Zitat (von Lily13):
(welches wir immer noch nicht ausgeteilt bekommen haben)
Wenn nirgends festgelegt ist, dass der Verwalter ein Protokoll aushändigen (zusenden) muss, hat das für die Gültigkeit von Beschlüssen keine Auswirkung. Diese werden (in der Regel mündlich) auf der Versammlung verkündet. Damit beginnt dann auch die Anfechtungsfrist von 4 Wochen.

Zitat (von Lily13):
Müssen wir zahlen? Trotz dass es unnötig ist und nicht der Instandhaltung dient und das Haus 20 Jahre ohne Sockel auskam?
Für die Zahlungsverpflichtung ist es nicht entscheidend, ob die Maßnahme(n) aus eurer Sicht nötig waren. Auch nicht, ob das 20 Jahre anders war.
Entscheident ist, dass es ordnungsgemäß herbeigeführte Beschlüsse gibt, die nicht erfolgreich angefochten wurden. Hierzu werde ich aus Deinen Ausführungen nicht ausreichend schlau.
Aber mal pratkisch gedacht. Bei Dir hat jetzt dieser Sockel und die damit auf Dich entfallenden (Mehr)kosten von 50 bis 100 Euro das Fass zum Überlaufen gebracht? Ist es das wirklich wert den ganzen Vorgang WEGrechtlich in Frage zu stellen und die Gemeinschaft aufzumischen?

VG
Roland


Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lily13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für eure Antworten!

Für das Streichen des Sockels gab es keinen Beschluss. Normalerweise wird uns ein Protokoll auch ausgehändigt...
Die Entscheidung wurde auch nicht in der Versammlung getroffen sondern auf dem Parkplatz; wo ich schon gehört habe, dass der Auftrag dann ja nicht gültig ist, da die Entscheidungsgrundlage fehlt …

Naja es werden voraussichtlich mehr als 600€, da er zwei Tage daran arbeiten wird...

Es ist so, dass in der Vergangenheit schon viele Beschlüsse gefasst wurden, die absoluter Luxus waren, oder teilweise schon überhaupt nicht abgesprochene Sachen in Auftrag gegeben wurden (z.B. neue Fenster, die farblich überhaupt nicht zum Rest passen), die wir immer so hingenommen haben. Dem lieben Friedens willen halt. Aber jetzt ist auch irgendwann mal gut. Zumal wir im Moment 300€ mehr schon merken …

Viele Grüße, Lily

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Bei Dir hat jetzt dieser Sockel und die damit auf Dich entfallenden (Mehr)kosten von 50 bis 100 Euro das Fass zum Überlaufen gebracht? Ist es das wirklich wert den ganzen Vorgang WEGrechtlich in Frage zu stellen und die Gemeinschaft aufzumischen?


Dass war auch mein erster Gedankengang.

Aber bei euch scheint einiges im argen zu liegen. Dass könnte die jetzt etwas harte Haltung erklären.

Ich teile die Auffassung von HH zur Beschlussfähigkeit.
ihr habt euch zu dritt (also alle Eigentümer waren dabei) getroffen. Dann ist es wie bei einem Umlaufbeschluss. Auch er ist gültig soweit die Grundvoraussetzungen (mehrstimmigkeit oder Allstimmigkeit) eingehalten wurden. Vorbehalte wegen der Art der Beschlussfassung sind/ können da nachrangig sein.

Ich empfehle den, der den preislich veränderten Auftrag final erteilt hat, rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme über die Ablehnung der Zusatzkosten zu informieren, und dass mit Zugangsnachweis, damit niemand auf die idee konkludenter Zustimmung kommen kann.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lily13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Ja, es ist normalerweise auch nicht unsere Haltung, aber die Art und Weise wie es uns mitgeteilt worden ist, war auch nicht gerade sehr freundlich.

In Ordnung das ist gut zu wissen, dass das nicht die große Rolle spielt, wie uns gesagt worden ist.
Die Ablehnung haben wir jetzt gerade nochmal schriftlich fixiert und geben es auch gleich ab. Mal sehen wie es weitergeht …

Danke für eure Hilfe!!

Lily

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Lily13):
Für das Streichen des Sockels gab es keinen Beschluss.
Für die "übrige" Maßnahme, incl. der von euch ungeliebten Frabe, gab es aber einen Beschluss? Dieser wurde mehrheitlich (2 Ja- und 1 Nein-Stimme?) als angenommen verkündet? Der Beschluss wurde nicht angefochten.
Nach mehrheitlich hier vertretenen Auffassung, hätte der Beschluss mit einer qualifizieren Mehrheit gefasst werden müssen. Diesbezügliche Mängel machen den Beschluss zwar anfechtbar aber nicht nichtig.


Zitat (von Lily13):
Normalerweise wird uns ein Protokoll auch ausgehändigt...
Was ebenfalls für den gefassten und verkündeten Beschluss keine Auswirkungen haben dürfte. Für die Zukunft sollte aber beachtet werden, dass Beschlüsse mit Verkündung (in der Regel am Tag der Versammlung) wirksam werden. Eine Anfechtung ist nur 4 Wochen ab dieser Verkündung möglich.


Zitat (von Lily13):
Die Entscheidung wurde auch nicht in der Versammlung getroffen sondern auf dem Parkplatz; wo ich schon gehört habe, dass der Auftrag dann ja nicht gültig ist,
Dieser "Parkplatznachschlag" hat für die Gültigkeit des Auftrages IMO keine Auswirung. Wohl aber auf Deine Zahlungsverpflichtung. Siehe Beitrag von Sir Berry.


Zitat (von Lily13):
Es ist so, dass in der Vergangenheit schon viele Beschlüsse gefasst wurden, die absoluter Luxus waren, oder teilweise schon überhaupt nicht abgesprochene Sachen in Auftrag gegeben wurden (z.B. neue Fenster, die farblich überhaupt nicht zum Rest passen), die wir immer so hingenommen haben. Dem lieben Friedens willen halt.
Das ehrt euch, führt aber leider oft dazu, dass die Eigenmächtigkeiten zunehmen. Dass Ihr bei den Mehrheitsverhältnissen und "normalen" Angelegenheiten, soweit sie ordnungsgemäßer Verwaltung entprechen, wenig ausrichten könnt, ist Fakt. Bei allem was in die Richtung modernisierende Instandhaltung, Modernisierung oder baulicher Veränderung geht, sieht das für euch anders aus. Da müsst ihr rechtzeitig intervenieren, klären ob eine Anfechtung in eurem Sinne und erfolgversprechend wäre - und diese dann auch fristgerecht bei Gericht einreichen.

Zahlungen für nicht beschlossene Maßnahmen ("abgesprochen" ist da etwas schwammig) muss man in der WEG nicht leisten. Nach allen Schilderungen eignet sich dieser Randstreifen dazu, das auch in die Praxis umzusetzen.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lily13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da hat man sich dann schon geeinigt, weil sonst eine noch hässlichere Farbe hingekommen wäre, und dann war die halt die bessere Alternative …

Zitat (von Roland-S):
Diesbezügliche Mängel machen den Beschluss zwar anfechtbar aber nicht nichtig.
Was ebenfalls für den gefassten und verkündeten Beschluss keine Auswirkungen haben dürfte. Für die Zukunft sollte aber beachtet werden, dass Beschlüsse mit Verkündung (in der Regel am Tag der Versammlung) wirksam werden. Eine Anfechtung ist nur 4 Wochen ab dieser Verkündung möglich.


Okey, das ist gut zu wissen! Danke!


Wir haben gestern ja dann diesen Brief formuliert, in dem nochmal drin stande, dass wir gegen den Sockel sind und aus welchen Gründen, und natürlich das die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.

Das gab Abends dann nochmal richtig Streit, aber es gibt jetzt keinen Sockel. Und was auch sehr erleichternd war, dass wir am Schluss nicht im Streit auseinander gegangen sind. Klar angesäuert waren sie noch, aber das legt sich auch wieder.


Also vielen Dank nochmal, dass ihr alle so schnell und ausführlich geantwortet habt und mir damit geholfen habt!! :)


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