Hallo,
meine Mieter im EG haben bereits folgende Unterstellungen getätigt:
- Vermieter hätte ein angeblich sehr teures Kabel durchgeschnitten, welches ins DG zu einem anderen Mieter gelegt war (das ist nochmal ein anderes Thema und bereits erledigt) Wir haben das Kabel definitiv nicht durchgeschnitten
- MIeter behaupten, dass wir das Treppenhaus während der Renovierung DG (Sie müssen ungefahr 10% des Treppenhauses nutzen um in die Wohnung zu kommen) nicht putzen würden, was die zweite Unterstellung ist.
- Im Dorf hängt - mittlerweile auch auf der Gemeinde - eine Suche in der die Mieter behaupten eine Eigenbedarfskündigung vom Vermieter (uns) erhalten zu haben und deshalb eine neue Wohnung suchen. Sie haben keine Kündigung von uns erhalten und somit ist das die dritte Unterstellung, da viele ja wissen dass wir die neuen Vermieter sind..
Nun meine Frage: Reicht das für eine Kündigung wegen Unterstellung, o.Ä?
Danke und einen schönen Abend.
Unterstellungen Mieter an Vermieter
26. Juli 2019
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Frage vom 26. Juli 2019 | 21:26
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstellungen Mieter an Vermieter
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#1
Antwort vom 26. Juli 2019 | 21:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ich sehe da derzeit keinen Kündigungsgrund der die Begegnung mit einem Gericht überstehen würde.
#2
Antwort vom 26. Juli 2019 | 21:56
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Dort zu behaupten ich hätte wegen Eigenbedarf gekündigt - wozu ich aktuell überhaupt keine Rechtsgrundlage habe - finde ich sind falsche Tatsachen die über meine Person verbreitet werden.
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#3
Antwort vom 27. Juli 2019 | 07:58
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Das sind die Mieter, denen Du die Nutzung derer gemieteten Terrasse untersagen wolltest? Und "wegen Eigenbedarf" kündigen wolltest? Für mich hört sich das alles mehr nach Schikane durch die Vermieter, also durch Dich an.
#4
Antwort vom 27. Juli 2019 | 08:56
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 916x hilfreich)
Zitatfinde ich sind falsche Tatsachen die über meine Person verbreitet werden. :
Wie - wo - was?
Sind es falsche Behauptungen oder sind es Tatsachen, die im Übrigen, da es ja Tatsachen sind, nicht falsch sein können.
Immerhin meintest du ja den Mietern die Terasse kündigen zu können - so falsch ist die Aussage der Mieter also gar nicht.
Abgesehen davon würden die "falschen Tatsachen" vor Gericht wohl sowieso nicht als Kündigungsgrund anerkannt werden.
#5
Antwort vom 28. Juli 2019 | 00:24
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Dafür sind diese falschen Behauptungen IMO nicht ausreichend. "Gültige" Verfehlungen wären Beleidigungen, üble Nachreden oder Verleumdungen. Ob man die Verfehlungen der Mieter so bezeichnen kann, (er)klärt im Zweifelsfall ein Gericht.ZitatNun meine Frage: Reicht das für eine Kündigung wegen Unterstellung, o.Ä? :
Möchte man versuchen, die Äußerungen der Mieter zu unterbinden, ist eine Abmahnung IMO das Mittel der Wahl. Hier könnte man auch die Kündigung des MIetvertrages androhen, für den Fall, dass Mieter nicht mit ihren Behauptungen aufhören. Mindestens eine Abmahnung dürfte auch erforderlich sein, wenn man das Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens kündigen möchte.
VG
Roland
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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