Unterstellungen Mieter an Vermieter

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstellungen Mieter an Vermieter

Hallo,

meine Mieter im EG haben bereits folgende Unterstellungen getätigt:
- Vermieter hätte ein angeblich sehr teures Kabel durchgeschnitten, welches ins DG zu einem anderen Mieter gelegt war (das ist nochmal ein anderes Thema und bereits erledigt) Wir haben das Kabel definitiv nicht durchgeschnitten
- MIeter behaupten, dass wir das Treppenhaus während der Renovierung DG (Sie müssen ungefahr 10% des Treppenhauses nutzen um in die Wohnung zu kommen) nicht putzen würden, was die zweite Unterstellung ist.
- Im Dorf hängt - mittlerweile auch auf der Gemeinde - eine Suche in der die Mieter behaupten eine Eigenbedarfskündigung vom Vermieter (uns) erhalten zu haben und deshalb eine neue Wohnung suchen. Sie haben keine Kündigung von uns erhalten und somit ist das die dritte Unterstellung, da viele ja wissen dass wir die neuen Vermieter sind..

Nun meine Frage: Reicht das für eine Kündigung wegen Unterstellung, o.Ä?

Danke und einen schönen Abend.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

ich sehe da derzeit keinen Kündigungsgrund der die Begegnung mit einem Gericht überstehen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Isabel123mitglied
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Dort zu behaupten ich hätte wegen Eigenbedarf gekündigt - wozu ich aktuell überhaupt keine Rechtsgrundlage habe - finde ich sind falsche Tatsachen die über meine Person verbreitet werden.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Das sind die Mieter, denen Du die Nutzung derer gemieteten Terrasse untersagen wolltest? Und "wegen Eigenbedarf" kündigen wolltest? Für mich hört sich das alles mehr nach Schikane durch die Vermieter, also durch Dich an.

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
finde ich sind falsche Tatsachen die über meine Person verbreitet werden.

Wie - wo - was?
Sind es falsche Behauptungen oder sind es Tatsachen, die im Übrigen, da es ja Tatsachen sind, nicht falsch sein können.
Immerhin meintest du ja den Mietern die Terasse kündigen zu können - so falsch ist die Aussage der Mieter also gar nicht.

Abgesehen davon würden die "falschen Tatsachen" vor Gericht wohl sowieso nicht als Kündigungsgrund anerkannt werden.

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Isabel123mitglied):
Nun meine Frage: Reicht das für eine Kündigung wegen Unterstellung, o.Ä?
Dafür sind diese falschen Behauptungen IMO nicht ausreichend. "Gültige" Verfehlungen wären Beleidigungen, üble Nachreden oder Verleumdungen. Ob man die Verfehlungen der Mieter so bezeichnen kann, (er)klärt im Zweifelsfall ein Gericht.
Möchte man versuchen, die Äußerungen der Mieter zu unterbinden, ist eine Abmahnung IMO das Mittel der Wahl. Hier könnte man auch die Kündigung des MIetvertrages androhen, für den Fall, dass Mieter nicht mit ihren Behauptungen aufhören. Mindestens eine Abmahnung dürfte auch erforderlich sein, wenn man das Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens kündigen möchte.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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