Unterzeichnung Verwaltervertrag

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Unterzeichnung Verwaltervertrag

Vor ein paar Wochen hatte ich Post von der neuen HV, die auf Wunsch der anderen Miteigentümer ab 01.04.2010 für unsere WEG tätig sein soll.

Beigefügt war ein Schreiben, der Verwaltervertrag und die Einladung zur außerordentlichen ETV.

Da ich als einzige Miteigentümerin zwar nicht diese HV wünsche, aber durch Mehrheitsbeschluss so oder so überstimmt gewesen wäre schlug ich einen Umlaufbeschluss vor, jedoch mit dem Hinweis, dass der Verwaltervertrag von mir so nicht unterschrieben wird, da darin etwas steht was nicht hinein gehört und unrichtig ist. Ich schrieb, dass ich im Umlaufverfahren mit JA stimme und den korrigierten Verwaltervertrag unterschrieben zurück senden würde.

Ich selbst habe von der neuen HV nie eine Antwort erhalten, aber sie hat sich mit der bisherigen HV in Verbindung gesetzt, damit diese den Umlaufbeschluss durchführt.

Nun, das ist also geschehen, aber ich habe bis heute keinen korrigierten Verwaltervertrag erhalten und natürlich den, der mir zugeschickt wurde, nicht unterschrieben.

In diesem Verwaltervertrag steht auch noch, dass alle Miteigentümer unterschreiben müssten, damit die neue HV die Tätigkeiten übernimmt. Außer der Mitteilung von der bisherigen HV, dass die neue HV per Umlaufbeschluss beschlossen wurde, habe ich nullinger an Infos erhalten. Unter anderem eben auch keine neue Bankverbindung für das Hausgeld.

Wie ist das denn nun, wenn die neue HV sich weigert, den Verwaltervertrag zu korrigieren und ich den deswegen nicht unterschreibe? Trotz einstimmigen Umlaufbeschluss wäre die neue HV ja ohne meine Unterschrift nicht bestellt. Also widerspricht sich das irgendwie.

Und was ist, wenn ich den überflüssigen Text ausstreiche, abzeichne und so unterschreibe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Ich würde sagen, dass die HV rechtsgültig bestellt ist, zur Zeit ohne Vertrag, der ja auch nicht nötig ist.

Die Frage ist:: Bestellen und beschließen kann man ja viel. Aber was, wenn ein bestellter Verwalter diese Bestellung so gar nicht akzeptiert?

Bei einem normalen Werkvertrag würde ich sagen, nicht zustande gekommen, da keine zwei gleichen Willensbekundungen. Aber hier?

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 08.04.2010 08:34

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Tja, keine Ahnung. Fängt jedenfalls schon super an... Auf Anrufe und auf eMails wird nicht reagiert, aber nun gut. Die HV wird das mit der Bestellung schon akzeptieren. Da läuft ein Deal zwischen den Miteigentümerinnen und der neuen HV, also werde ich einfach mal abwarten, was die sich so einfallen lassen.

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