Vor etwa einem Jahr ist unser Hausverwalter gestorben. Der neue Hausverwalter hat die meisten Kunden (schätzungsweise ~100) von ihm übernommen. Auf der letzten Eigentümerversammlung
teilte er uns mit, dass sein Vorgänger Geld von unserem Hauskonto (Treuhandkonto) entnommen habe, und zwar nicht nur von unserem sondern von allen, insgesamt "ein sechsstelliger Betrag". In einer Art "Cash Management" habe er nach Bedarf Beträge zwischen den Treuhandkonten hin und her gebucht. Wir müssen davon ausgehen, dass der fehlende Betrag dem Konto einer anderen Eigentümergemeinschaft gutgeschrieben wurde. Wie können wir den Betrag vom Zahlungsbegünstigten zurückfordern?
Als Eigentümergemeinschaft haben wir in erster Linie das partikuläre Interesse, UNSER Geld zurückzubekommen, von wem auch immer.
Der jetzige Hausverwalter ist naturgemäß in einer Interessenkonfliktlage, wenn er all diese Buchungen rückabwickeln soll, denn er müsste ja den einen nehmen, was er den anderen gibt, und die Letzten beißen die Hunde.
Frage:
Kann eine Eigentümergemeinschaft von der das Treuehandkonto führenden Bank Kontoauszüge verlangen? Welche Möglichkeiten haben wir, an unser Geld zu kommen?
Gruß,
Findi
Untreuer Hausverwalter gestorben - Geld futsch?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Oje, ihr solltet dringend dazu einen Anwalt einschalten und auch einen versierten Wirtschaftsprüfer. Natürlich nur wenn es um erhebliche Summen geht, ansonsten würde sich die Mühe net lohnen.
Die Bank müsste Euch, bzw. Eurem neuen Verwalter jederzeit Konteneinsicht gewähren
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Unabhängig von der dringenden Empfehlung zum Anwalt zu gehen:
wenn der verstorbene Vorverwalter fleissig Ringgeschäfte gemacht hat und die gelder je nach Bedarf von einer WEG zur anderen verschoben hat, wird wohl so ziemlich jede WEG sowohl mal Geld erhalten wie auch Geld entnommen bekommen haben. Letztendlich vertrete ich die Meinung, dass Ihr keinen Anspruch gegen die andere WEG habt, die Euer Geld erhalen hat, denn die wird genauso betrogen worden sein, wie Ihr auch. Wenn Ihr Ansprüche habt, dann nur gegen den Betrüger-Verwalter. Wenn der aber verstorben ist und aus der Erbmasse nix zu holen ist, werdet Ihr das Geld wohl abschreiben müssen.
lg
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Wie kann man bloß jemandem viel Geld blindlings anvertrauen und auch noch Verfügungsmacht geben, ohne diesen regelmäßig zu kontrollieren ?!
Wenn der verstorbene Verwalter nur die Gelder unter den HV-Konten hin und her
geschoben hattest, ohne unrechtmäßigerweise für sich heraus zu holen, so hatte er vermutlich aus Unwissenheit und Not (Engpass) getan, dies stellt noch kein echtes Untreu dar.
Eine Bereinigung müßte möglich sein, lohnt es sich jedoch nur wenn ohne viel
Aufhebung, schlank und absolut neutral durchgeführt wird.
-- Editiert am 22.11.2009 13:01
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