Verjährung bei NKabrechnung für Eigentümer?

8. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ludmila75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Verjährung bei NKabrechnung für Eigentümer?

Wir wohnen in einem 4 Familien Haus, einige Jahre wurde das Haus von dem Vorbesitzer verwaltet. Nach Vertrag hatte er ein Jahr um Haus zu übergeben, in die Wirklichkeit hat es länger als 3 Jahre gedauert. Als rechtmäßige Eigentümer konnten wir uns bei Gasgesellschaft erst nach dem Grundbucheintrag anmelden. Die ganze Zeit hatte Vorbesitzer selbst um Nebenkosten gekümmert, konnte uns aber keine Rechnung erstellen. Auch bei Gasgesellschaft hatte er riesige Schulden und Mahnungen. Nach mehreren Anfragen konnte er endlich im Januar 2009 für die NK 2007 eine Rechnung erstellen. Da im Rechnung alles Mögliches dabei war, z.B 2 Haftpflichtversicherungen, Außenbeleuchtung (einzige "Außenbeleuchtung in unserem Haus ist Schaufenster von dem Laden der immer noch Vorbesitzer gehört). Also andere Eigentümer weigerten sich so ein Rechnung ohne irgendwelche Nachweise zu zahlen. Besonders nach dem Vertreter von der Versicherungsgesellschaft uns telefonisch mitteilte das für unser Haus seit Jahren kein Versicherungsschutz existiert, Vertrag wurde wegen nicht Zahlung gekündigt. Das haben wir dem Vorbesitzer schriftlich mitgeteilt. Nach halben Jahr haben wir bei Eigentümerversammlung noch ein Brief geschrieben, wir verlangten eine ordentliche Rechnung mit Nachweisen für 2007, haben ihm eine Halbjährige Frist gesetzt. Sollte er im Frist keine Rechnung mit Nachweisen ausstellen werden wir die Rechnung als verjährt erklären.
Frist ist vorbei und Vorbesitzer kommt mit alter Rechnung wieder ohne irgendwelchen Nachweis, nur die Außenbeleuchtung ist vom Hand gestrichen.
Seit einem Jahr verwalten wir das Haus selbst als Eigentümergemeinschaft, haben endlich einen Vertrag mit Gasgesellschaft und Versicherung.

Jetzt die Frage - hat der Mann überhaupt noch irgendwelche Rechte uns Rechnung zu stellen?
Oder Verjährung NK Abrechnung ist nur für Mieter und Vermieter?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wie war denn das rechtliche Verhältnis, bevor ihr im Grundbuch standet?

Für Hausgelder ist bei einer WEG immer derjenige Schuldner, der im Grundbuch steht.



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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
Ludmila75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Grundbuch war Vorbesitzer eingetragen


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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Schon klar. Rein rechtlich müsste zu dieser Zeit zwischen dem Bewohner und dem Eigentümer lt. Grundbuch ein Mietverhältnis bestanden haben. Dann wären die Nebenkosten f. 2007 im Januar 2009 verjährt.

Aber dazu müsste man schon wissen, was genau ihr vertraglich im Kaufvertrag für die Zeit bis zur Eigentumsübergabe per Grundbuch vereinbart habt.

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"Heike aus Bochum"

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#4
 Von 
Ludmila75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Kaufvertrag von 30.09.2005 steht "Der Veräußerer verpflichtet sich den Vertragsgegenstand bis zum 23.12.2005 bezugsfertig herzustellen. Das Gemeinschaftseigentum ist bis zum 31.Juli 2006 fertigzustellen."
In der Wirklichkeit erfolgte vollständige Übergabe und Grundbucheintrag erst im Mai 2008, und bei anderen sogar viel später, Ende 2008 - Anfang 2009. Die unzählige Mängel der Sanierung haben wir angenommen, alle waren einfach mit der Nerven am Ende, aber der gute Mann war nicht im Stande zu bestätigen das er Geld von der Käufer bekommen hatte, Notar und die Bank mussten die Sache zwischen einander entscheiden.
Keine dachte dass die Übergabe so lange dauern wurde, deswegen war im Vertrag keine besondere Vereinbarung. Im 2006 haben wir einfach alles bezahlt was er in die Rechnung stellte, auch nicht mehr existierte Versicherungen.


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-- Editiert am 09.01.2010 10:37

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ihr habt also 2007 weder dort gewohnt noch hat die Eigentumsübergabe stattgefunden?

Dann solltet ihr auch für 2007 noch keine Nebenkosten übernehmen müssen.

Aber die Sache scheint mir zu komplex zu sein, um ohne fachkundigen Einblick in die Verträge da als Laie eine Aussage zu machen.

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 09.01.2010 10:45

-- Editiert am 09.01.2010 10:46

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#6
 Von 
Ludmila75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Doch, wir wohnen in der Wohnung seit 2005, Am Anfang war der Vorbesitzer "sehr optimistisch" alle neue Eigentümer haben Mietwohnungen gekündigt, bei uns standen schon die Sachen von Nachmieter in die Garage, also mussten wir in eine Baustelle einziehen, bei Schlüsselübergabe war in die Wohnung kein einzige Tür vorhanden, nur eine Zimmer war halbfertig, es war auch Wasser und Heizung da. Aber Vorbesitzer sagte das ganze wird höchstens in ein paar Wochen, vieleicht einem Monat fertig, sobald die Feiertage vorbei sind und die Arbeiter zurückkehren.

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Am Besten einen guten und versierten Anwalt aufsuchen, und lieber dafür etwas mehr Geld ausgeben

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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