Verjährung von Eigentümerbeschlüssen

13. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
muroo292
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung von Eigentümerbeschlüssen

Hallo zusammen,

wann verjähren Beschlüsse die auf einer Eigentümerversammlung beschlossen aber nicht umgesetzt worden sind?

Es geht darum das angeblich bei uns im Haus 2008 ein Beschluss gefasst worden ist,wo beschlossen wurde die Kellerräume zu überprüfen ob jeder seinen Strom an seinem Stromzähler hat.Ich selber Bewohne die Wohnung seit 2010 und auf nachfrage beim Verwalter ob ich den Beschluss von damals sehen könnte sagte er mir das es den nichtmehr gibt.Ich selber habe kein problem mit einer überprüfung,nur finde ich das alle Eigentümer davon in kenntnis gesetzt werden sollten bevor eine Firma beauftragt und Geld aus der Gemeinschaftskasse bezahlt wird vorallem da unsere letzte Versammlung 3monate zurück liegt. Verjährt das nicht normal nach 3Jahren sodas es hätte neu beschlossen werden müssen?Was können die anderen Eigentümer tun damit das Geld erstmal bis zur nächsten Versammlung zurück gehalten wird?Und wer muss für die Kosten aufkommen?













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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Ich würde beim Verwalter Einsicht in die Beschlusssammlung nehmen, die er gem § 24 Abs. 7 WEG führen muss.

Dumme Ausreden darf es da nicht geben.
Das Nichtführen der Beschlussammlung ist ein Abberufungsgrund.

Ein Beschluss ist gültig, solange er nicht rechtskräftig von einem Gericht ungültig erklärt wurde.

Selbstverständlich hat der Verwalter den Beschluss auszuführen.
Wenn es noch der selbe Verwalter ist, muss er sich fragen lassen: Warum erst jetzt????



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"MfG
Wohni"

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