Verkauf Immobilie Nebenkosten Guthaben

18. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
go584229-12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Immobilie Nebenkosten Guthaben

Hallo Zusammen,

ich bin aktuell am Verkauf einer Immobilie dran. Da Corona bedingt keine Versammlung stattfindet ist die Nebenkostenabrechnung für 2019, 2020 noch nicht Beschlossen. Jedoch ist demnächst der Notartermin. Für 2019, 2020 und 2021 soll ich ein Guthaben aus den Nebenkostenabrechnung von ca. 6000€ bekommen. Wegen Leerstand und Sparsamen Vormietern. Wie kann ich das Vertraglich niederschreiben dass der neue Eigentümer das Guthaben an mich Überweisen muss. Müsste das im Notariellen Kaufvertrag mit drin stehen oder muss ich eine zusätzliche Vereinbarung mit den neuen Eigentümer machen?

Mit freundlichen Grüßen

Koka

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go584229-12):
Müsste das im Notariellen Kaufvertrag mit drin stehen oder muss ich eine zusätzliche Vereinbarung mit den neuen Eigentümer machen?

Beides ist kein "muss".

Es in den Notariellen Kaufvertrag mit rein zu nehmen, dürfte die beste Lösung sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go584229-12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es in den Notariellen Kaufvertrag mit rein zu nehmen, dürfte die beste Lösung sein.


Danke für deinen Tipp. Wie müsste ich das Rechtssicher formulieren? Etwa so?

Der Käufer verpflichtet sich einen Ausgleich des zeitanteiligen Abrechnungssaldos bei Zugang der genehmigten Gesamt- und Einzelabrechnung an Verkäufer durch zu führen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go584229-12):
Wie müsste ich das Rechtssicher formulieren?

Gar nicht.
Das ist die Aufgabe des Notars.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von go584229-12):
Müsste das im Notariellen Kaufvertrag mit drin stehen oder muss ich eine zusätzliche Vereinbarung mit den neuen Eigentümer machen?

Das muss im notariellen KV vereinbart werden, da das Guthaben üblicherweise "automatisch" an den Käufer übergeht. Man kann das auch über den Kaufpreis regeln. Der ist dann eben entsprechend höher.

-- Editiert von cruncc1 am 19.06.2021 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wie kommt es denn zu 6.000 Euro Guthaben? Das ist ja schon eine Menge.
Sind vielleicht geplante Instandhaltungen nicht erfolgt?

Zitat:
Der Käufer verpflichtet sich einen Ausgleich des zeitanteiligen Abrechnungssaldos bei Zugang der genehmigten Gesamt- und Einzelabrechnung an Verkäufer durch zu führen.
Würde hier der Käufer fragen so würde ich ihm von einem solchen Passus abraten. Und zwar grundsätzlich, unabhängig davon wie es formuliert ist.
Denn im Gegensatz zum Verkäufer kann der Käufer gar nicht sicher abschätzen was da noch auf ihn zukommt.
Üblicherweise werden Immobilien mit allem drum und dran verkauft, da gehören auch Hausgeldsaldo und Rücklagen dazu (außer Rückstände des Verkäufers).
Dem Verkäufer steht es ja frei, einen entsprechend höheren Preis zu verlangen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go584229-12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

wie kommt es denn zu 6.000 Euro Guthaben? Das ist ja schon eine Menge.
Sind vielleicht geplante Instandhaltungen nicht erfolgt?

Zitat:
Der Käufer verpflichtet sich einen Ausgleich des zeitanteiligen Abrechnungssaldos bei Zugang der genehmigten Gesamt- und Einzelabrechnung an Verkäufer durch zu führen.
Würde hier der Käufer fragen so würde ich ihm von einem solchen Passus abraten. Und zwar grundsätzlich, unabhängig davon wie es formuliert ist.
Denn im Gegensatz zum Verkäufer kann der Käufer gar nicht sicher abschätzen was da noch auf ihn zukommt.
Üblicherweise werden Immobilien mit allem drum und dran verkauft, da gehören auch Hausgeldsaldo und Rücklagen dazu (außer Rückstände des Verkäufers).
Dem Verkäufer steht es ja frei, einen entsprechend höheren Preis zu verlangen.

Stefan


Hallo Stefan,

der Betrag kommt durch Leerstand und sehr Sparsame Vormieter zusammen. Die Mieter davor hatten einen sehr hohe Verbrauch, deswegen sind die Nebenkostenvorauszahlung sehr gestiegen. Da wir auch bei Leerstand die Nebenkostenvorauszahlung noch weitere Monate bezahlt haben entstand diese Guthaben. Der Käufer ist damit einverstanden das eine Nachzahlung oder ein Guthaben zu unseren lasten geht. Es ging nur darum wie das Vertraglich geregelt werden muss. Der Käufer hat doch dadurch keinen Nachteil wenn wir die Nachzahlung bzw. Guthaben auf uns nehmen. Wir wollen das ja ganz legal Abrechnen bis zu dem Tag an dem der Besitz zum Käufer übergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
der Betrag kommt durch Leerstand und sehr Sparsame Vormieter zusammen.
Ja, das hattest du schon geschrieben. Mich wundert(e) halt der Betrag, das ist eben weit mehr als die gesamten Nebenkosten einer durchschnittlichen Immobilie.
Aber gut, wenn ihr euch einig seid dann könnt ihr das natürlich machen. Zur richtigen Formulierung sollte euch der Notar beraten, das ist seine Aufgabe.

Stefan

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