Guten Tag, ich habe ein Mehrfamilienhaus geerbt welches auf einem ideell geteilten Grundstück steht mit noch einem weiteren Einfamilienhaus. Ich möchte das Haus nun verkaufen, aber weiß nicht ob es was zu beachten gibt? Muss der andere Eigentümer meinem Verkauf zustimmen? Sollte das Grundstück vorher real geteilt werden? Mein Anteil ist 477/1000.
-- Editiert von User am 6. März 2023 12:49
Verkauf Immobilie eines ideell geteilten Grundstück
6. März 2023
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Frage vom 6. März 2023 | 12:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Immobilie eines ideell geteilten Grundstück
#1
Antwort vom 6. März 2023 | 16:47
Von
Status: Unbeschreiblich (130052 Beiträge, 41471x hilfreich)
Zitat :Sollte das Grundstück vorher real geteilt werden?
Da wird man anhand der Situation vor Ort schauen müssen, welche Variante die bessere ist, wo die Vorteile und wo die Nachteile überwiegen.
Ich persönlich bevorzuge bei einem Einfamilienhaus real geteilte Objekte.
Wäre denn der andere Eigentümer in beiden Fällen kooperativ?
Gibt es andere Beteiligte welche der Teilung / dem Verkauf zustimmen müssten?
-- Editiert von User am 6. März 2023 16:48
#2
Antwort vom 6. März 2023 | 19:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Rückmeldung! Nein es gibt keine weiteren Beteiligten außer dem anderen Eigentümer des Einfamilienhauses und mir....das Problem ist allerdings das dieser seit längerem schwer erkrankt im Krankenhaus ist. Muss er denn dem Verkauf meines Hauses bzw meines Grundstückanteils zustimmen? Oder betrifft das nur die Teilung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. März 2023 | 20:26
Von
Status: Richter (8620 Beiträge, 4680x hilfreich)
Zitat :Guten Tag, ich habe ein Mehrfamilienhaus geerbt welches auf einem ideell geteilten Grundstück steht mit noch einem weiteren Einfamilienhaus. Ich möchte das Haus nun verkaufen, aber weiß nicht ob es was zu beachten gibt? Muss der andere Eigentümer meinem Verkauf zustimmen? Sollte das Grundstück vorher real geteilt werden? Mein Anteil ist 477/1000.
Dann hast du nicht das Mehrfamilienhaus geerbt, sondern 447/1000 an jedem Quadratmeter des Grundstücks und der darauf erstellten Häuser.
Du kannst das Haus nicht verkaufen, sondern nur deinen Anteil-
Das Grundstück muss vermessen und ein amtlicher Fortführungsnachweis erstellt werden. Weiter ist ein notarieller Vertrag mit dem anderen Eigentümer erforderlich.
#4
Antwort vom 6. März 2023 | 21:38
Von
Status: Unbeschreiblich (130052 Beiträge, 41471x hilfreich)
Zitat :Dann hast du nicht das Mehrfamilienhaus geerbt, sondern 447/1000 an jedem Quadratmeter des Grundstücks und der darauf erstellten Häuser.
Ich bin von einer Form des Erbbaurechtes ausgegangen?
#5
Antwort vom 7. März 2023 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :auf einem ideell geteilten Grundstück
Ist das Grundstück tatsächlich ideell geteilt oder ist es in Wohnungseigentum nach dem WEG geteilt?
#6
Antwort vom 7. März 2023 | 17:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Soweit ich es im Grunsbuch erkenne ist es ideell geteilt: 466,46/1000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an meinem Haus. Außerdem steht dort noch : Das Miteigentum ist durch die Einräumumg der zu dem anderem Miteigentumsanteil gehörenden Sondereigentum beschränkt.
#7
Antwort vom 7. März 2023 | 18:46
Von
Status: Richter (8620 Beiträge, 4680x hilfreich)
Zitat :Soweit ich es im Grunsbuch erkenne ist es ideell geteilt:
Nö, das Grunstück ist gem. WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt (quasi wie eine Eigentumswohnung) und kann problemlos verkauft werden.
Ggf. hat der andere Eigentümer ein Vorkaufsrecht. Das ergibt sich aus dem Grundbuch.
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