Verkauf Immobilie eines ideell geteilten Grundstück

6. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dinuang
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Immobilie eines ideell geteilten Grundstück

Guten Tag, ich habe ein Mehrfamilienhaus geerbt welches auf einem ideell geteilten Grundstück steht mit noch einem weiteren Einfamilienhaus. Ich möchte das Haus nun verkaufen, aber weiß nicht ob es was zu beachten gibt? Muss der andere Eigentümer meinem Verkauf zustimmen? Sollte das Grundstück vorher real geteilt werden? Mein Anteil ist 477/1000.

-- Editiert von User am 6. März 2023 12:49




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130052 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von Dinuang):
Sollte das Grundstück vorher real geteilt werden?

Da wird man anhand der Situation vor Ort schauen müssen, welche Variante die bessere ist, wo die Vorteile und wo die Nachteile überwiegen.

Ich persönlich bevorzuge bei einem Einfamilienhaus real geteilte Objekte.


Wäre denn der andere Eigentümer in beiden Fällen kooperativ?
Gibt es andere Beteiligte welche der Teilung / dem Verkauf zustimmen müssten?




-- Editiert von User am 6. März 2023 16:48

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinuang
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückmeldung! Nein es gibt keine weiteren Beteiligten außer dem anderen Eigentümer des Einfamilienhauses und mir....das Problem ist allerdings das dieser seit längerem schwer erkrankt im Krankenhaus ist. Muss er denn dem Verkauf meines Hauses bzw meines Grundstückanteils zustimmen? Oder betrifft das nur die Teilung?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von Dinuang):
Guten Tag, ich habe ein Mehrfamilienhaus geerbt welches auf einem ideell geteilten Grundstück steht mit noch einem weiteren Einfamilienhaus. Ich möchte das Haus nun verkaufen, aber weiß nicht ob es was zu beachten gibt? Muss der andere Eigentümer meinem Verkauf zustimmen? Sollte das Grundstück vorher real geteilt werden? Mein Anteil ist 477/1000.

Dann hast du nicht das Mehrfamilienhaus geerbt, sondern 447/1000 an jedem Quadratmeter des Grundstücks und der darauf erstellten Häuser.

Du kannst das Haus nicht verkaufen, sondern nur deinen Anteil-

Das Grundstück muss vermessen und ein amtlicher Fortführungsnachweis erstellt werden. Weiter ist ein notarieller Vertrag mit dem anderen Eigentümer erforderlich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130052 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Dann hast du nicht das Mehrfamilienhaus geerbt, sondern 447/1000 an jedem Quadratmeter des Grundstücks und der darauf erstellten Häuser.

Ich bin von einer Form des Erbbaurechtes ausgegangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von Dinuang):
auf einem ideell geteilten Grundstück


Ist das Grundstück tatsächlich ideell geteilt oder ist es in Wohnungseigentum nach dem WEG geteilt?

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#6
 Von 
Dinuang
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich es im Grunsbuch erkenne ist es ideell geteilt: 466,46/1000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an meinem Haus. Außerdem steht dort noch : Das Miteigentum ist durch die Einräumumg der zu dem anderem Miteigentumsanteil gehörenden Sondereigentum beschränkt.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von Dinuang):
Soweit ich es im Grunsbuch erkenne ist es ideell geteilt:

Nö, das Grunstück ist gem. WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt (quasi wie eine Eigentumswohnung) und kann problemlos verkauft werden.

Ggf. hat der andere Eigentümer ein Vorkaufsrecht. Das ergibt sich aus dem Grundbuch.

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