Hallo zusammen,
ich habe zwei Landwirtschaftsgrundstücke von meinem Vater geschenkt bekommen (befinden sich schon mehr als 10 Jahre in seinem Besitz) und würde diese nun gerne verkaufen.
Kommen dabei Steuern auf mich zu?
Meines Wissens müsste ein Gewinn ja nur versteuert werden (Spekulationssteuer) wenn sie kürzer als 10 Jahre besessen wurden. Ansonsten - andere Steuern?
Vielen Dank
Verkauf Landwirtschaftsfläche
5. August 2022
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Frage vom 5. August 2022 | 11:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Landwirtschaftsfläche
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#1
Antwort vom 5. August 2022 | 12:42
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
Fangen wir mal mit der Spekulationssteuer an
Zitatbefinden sich schon mehr als 10 Jahre in seinem Besitz :
In seinem, oder in Deinem Besitz?
#2
Antwort vom 5. August 2022 | 13:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
In seinem Besitz, aber die Zeit wird ja mitgerechnet bei einer Schenkung soweit ich weiß.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. August 2022 | 16:59
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 86x hilfreich)
Zitatich habe zwei Landwirtschaftsgrundstücke von meinem Vater geschenkt bekommen (befinden sich schon mehr als 10 Jahre in seinem Besitz) und würde diese nun gerne verkaufen. :
Landwirtschaftsgrundstücke sind i.d.R. Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs. Bei Entnahme wird Steuer auf den "Entnahmegewinn" - Verkaufserlös minus Buchwert - fällig (bei einer Schenkung wird der Verkehrswert genommen) Das ist unabhängig von der Haltedauer.
Die 10 Jahresfrist ist nur bei Verkäufen aus Privatvermögen relevant.
Das sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.
#4
Antwort vom 5. August 2022 | 18:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry hatte ich vergessen, weder mein Vater noch ich führen einen Betrieb. Es war für ihn also Privatvermögen und ist für mich demnach jetzt auch ein Privatverkauf. Also - steuerfrei?
#5
Antwort vom 7. August 2022 | 16:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatLandwirtschaftsgrundstücke sind i.d.R. Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs. Bei Entnahme wird Steuer auf den "Entnahmegewinn" - Verkaufserlös minus Buchwert - fällig (bei einer Schenkung wird der Verkehrswert genommen) Das ist unabhängig von der Haltedauer. :
Die 10 Jahresfrist ist nur bei Verkäufen aus Privatvermögen relevant.
Das sollte mit einem Steuerberater besprochen werden
Sorry hatte ich vergessen, weder mein Vater noch ich führen einen Betrieb. Es war für ihn also Privatvermögen und ist für mich demnach jetzt auch ein Privatverkauf. Also - steuerfrei?
#6
Antwort vom 7. August 2022 | 17:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
ZitatSorry hatte ich vergessen, weder mein Vater noch ich führen einen Betrieb. Es war für ihn also Privatvermögen und ist für mich demnach jetzt auch ein Privatverkauf. Also - steuerfrei? :
Wer hat denn wann konkret gegenüber dem Finanzamt die Betriebsaufgabe erklärt und die Überführung des Betriebsvermögens in das Privatvermögen versteuert?
Sollte das nie passiert sein, dann führen Du und Dein Vater sehr wohl einen Betrieb. Dass Euch dieser Umstand nicht bekannt ist, ändert daran nichts.
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