Verkauf Landwirtschaftsfläche

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bayer7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Landwirtschaftsfläche

Hallo zusammen,
ich habe zwei Landwirtschaftsgrundstücke von meinem Vater geschenkt bekommen (befinden sich schon mehr als 10 Jahre in seinem Besitz) und würde diese nun gerne verkaufen.
Kommen dabei Steuern auf mich zu?
Meines Wissens müsste ein Gewinn ja nur versteuert werden (Spekulationssteuer) wenn sie kürzer als 10 Jahre besessen wurden. Ansonsten - andere Steuern?
Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Fangen wir mal mit der Spekulationssteuer an

Zitat (von Bayer7):
befinden sich schon mehr als 10 Jahre in seinem Besitz


In seinem, oder in Deinem Besitz?

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#2
 Von 
Bayer7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In seinem Besitz, aber die Zeit wird ja mitgerechnet bei einer Schenkung soweit ich weiß.

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#3
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von Bayer7):
ich habe zwei Landwirtschaftsgrundstücke von meinem Vater geschenkt bekommen (befinden sich schon mehr als 10 Jahre in seinem Besitz) und würde diese nun gerne verkaufen.

Landwirtschaftsgrundstücke sind i.d.R. Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs. Bei Entnahme wird Steuer auf den "Entnahmegewinn" - Verkaufserlös minus Buchwert - fällig (bei einer Schenkung wird der Verkehrswert genommen) Das ist unabhängig von der Haltedauer.
Die 10 Jahresfrist ist nur bei Verkäufen aus Privatvermögen relevant.
Das sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

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#4
 Von 
Bayer7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry hatte ich vergessen, weder mein Vater noch ich führen einen Betrieb. Es war für ihn also Privatvermögen und ist für mich demnach jetzt auch ein Privatverkauf. Also - steuerfrei?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bayer7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tuta):
Landwirtschaftsgrundstücke sind i.d.R. Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs. Bei Entnahme wird Steuer auf den "Entnahmegewinn" - Verkaufserlös minus Buchwert - fällig (bei einer Schenkung wird der Verkehrswert genommen) Das ist unabhängig von der Haltedauer.
Die 10 Jahresfrist ist nur bei Verkäufen aus Privatvermögen relevant.
Das sollte mit einem Steuerberater besprochen werden

Sorry hatte ich vergessen, weder mein Vater noch ich führen einen Betrieb. Es war für ihn also Privatvermögen und ist für mich demnach jetzt auch ein Privatverkauf. Also - steuerfrei?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von Bayer7):
Sorry hatte ich vergessen, weder mein Vater noch ich führen einen Betrieb. Es war für ihn also Privatvermögen und ist für mich demnach jetzt auch ein Privatverkauf. Also - steuerfrei?


Wer hat denn wann konkret gegenüber dem Finanzamt die Betriebsaufgabe erklärt und die Überführung des Betriebsvermögens in das Privatvermögen versteuert?

Sollte das nie passiert sein, dann führen Du und Dein Vater sehr wohl einen Betrieb. Dass Euch dieser Umstand nicht bekannt ist, ändert daran nichts.

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