Es wurde ein ein Dreifamielienhaus gekauft. Die drei Wohnungen sind jeweils abgeschlossene Einheiten.
Kaufvertrag und Auflassung wurde am 11.3.2013 notariell beglaubigt und die Grundschuldbestellung in das Grundbuch eingetragen.
Kaufreis 118000 €, Grundschuld 155000 €. Die entgültige Eintragung in das Grundbuch erfolgte am 25.7.2013.
Diese Wohnungen werden wie folgt bewirtschaftet:
1. vermietet an den Sohn
2. Fremdvermietet
3. Selbstgenutzt
Wohnung 1 und 2 sollen nun September 2022 verkauft werden. Zählt das Jahr 2013 schon als volles Jahr?
Oder greift hier doch noch die Spekulationssteuer?
Vielen Dank im Voraus
Verkauf einer Immobilie-Spekulationssteuer
6. Juli 2022
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Frage vom 6. Juli 2022 | 10:32
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf einer Immobilie-Spekulationssteuer
#1
Antwort vom 6. Juli 2022 | 10:45
Von
Status: Unbeschreiblich (50192 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Zählt das Jahr 2013 schon als volles Jahr?
Wozu sollte die Antwort auf diese Frage wichtig sein? Der 10-Jahreszeitraum für die Spekulationssteuer wird taggenau ermittelt.
Zitat :Oder greift hier doch noch die Spekulationssteuer?
Ja, da noch keine 10 Jahre abgelaufen sind.
#2
Antwort vom 6. Juli 2022 | 12:48
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen DankZitat :Ja, da noch keine 10 Jahre abgelaufen sind.
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#3
Antwort vom 6. Juli 2022 | 12:48
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen DankZitat :Wozu sollte die Antwort auf diese Frage wichtig sein? Der 10-Jahreszeitraum für die Spekulationssteuer wird taggenau ermittelt.
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