Verkauf einer Immobilie

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
vivien.real
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf einer Immobilie

Guten Tag,
ich wollte euch etwas zu einem Fall fragen, denn ich in einer Prüfung hatte.
Ich würde mich sehr um eine Antwort freuen!☺

Der Fall ist folgendermaßen:
V möchte von D ein Grundstück kaufen, woran er schon lange Interesse hat. Nach einer Zeit ist D einverstanden und verkauft V das Grundstück für 300.000€. Daraufhin macht V schon einen Termin zum Notar, klärt die Finanzierung bei der Bank und geht schon zu einem Architekten und lässt sich dort beraten. Eine Woche später erklärt D, dass er das Grundstück nicht mehr an V verkaufen möchte, sondern an seinen Sohn und er habe schon den Termin zum Notar abgesagt. Ein ähnliches Grundstück kostet 30.000€ mehr.

Die Fragen sind jetzt:
1. Kann V die Übergabe des Grundstücks verlangen?
2. Kann V die Kosten des Architekten und der Bank in höhe von 5.000€ verlangen
3. Kann V die Mehrkosten von 30.000€ für ein vergleichbares Grundstück verlangen?
4. Wenn der Sohn von D erst 17 Jahre alt wäre, könnte er das Grundstück alleine erwerben




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129769 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von vivien.real):
Kann V ... verlangen?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.

Denn bis zum Notarvertrag kann der Verkäufer wie Käufer von dem ganzen zurücktreten.


Zwar kann man versuchen Ersatz für nutzlose Aufwendungen erhalten, allerdings sind die Hürden dafür nicht gerade gering.



Zitat (von vivien.real):
Wenn der Sohn von D erst 17 Jahre alt wäre, könnte er das Grundstück alleine erwerben

Das alter ist kein Hinderungsgrund. es könnte allenfalls eine kleine Hürde sein. oder man wartet bis er 18 ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8608 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat:
Kann V die Übergabe des Grundstücks verlangen?

Nein.
Zitat:
Kann V die Kosten des Architekten und der Bank in höhe von 5.000€ verlangen

Nein, damit hätte warten müssen, bis der Notarvertrag unterschrieben wurde.
Zitat:
Kann V die Mehrkosten von 30.000€ für ein vergleichbares Grundstück verlangen?

Nein.
Zitat:
Wenn der Sohn von D erst 17 Jahre alt wäre, könnte er das Grundstück alleine erwerben

Der Verkäufer muss keinen Grund angeben, weshalb er nicht mehr an D verkaufen will.

Der Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf zwingend der notariellen Beurkundung und erst dann wurde ein rechtswirksamer Kaufvertrag geschlossen.

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#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Was ist mit der letzten Frage weil der Sohn 17 ist gemeint? Ob er allein den Kaufvertrag abschließen kann, oder ob er allein ins Grundbuch eingetragen werden kann?

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#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Was ist mit der letzten Frage weil der Sohn 17 ist gemeint? Ob er allein den Kaufvertrag abschließen kann, oder ob er allein ins Grundbuch eingetragen werden kann?

Gegenfrage: Was geht es den D an?
Und natürlich kann der Sohn mit 17 schon im Grundbuch stehen, dort kann auch ein Baby stehen. Ebenso kann der Sohn schon mit 17 die Immo kaufen (er muss sich eben vertreten lassen).

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