Veröffentlichung Foto und Adresse in "Verkauft-Anzeige"

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
maybememories
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Veröffentlichung Foto und Adresse in "Verkauft-Anzeige"

Liebe Foren-Gemeinde,

wir haben ein Haus gekauft über einen Makler.

Dieser Makler hat nun mehrere Monate nach dem Verkauf an uns ein Foto von dem Haus benutzt und es gemeinsam mit anderen Immobilien in der Gegend, in wer wir leben, in einem Gemeindeheft als Anzeige geschalten.
Grund der Anzeige war, aufzuzeigen, dass er in der Gegend ein Makler ist, der schon viel verkauft hat.

Er hat also ein Foto von der Straße gemacht und gemeinsam mit der Adresse in eine ANzeige gepackt, darüber steht "Bereits verkaufte Objekte in XXX".

Darf er das?

Vielen Dank für Ihre Hilfe-
JD

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von maybememories):
Darf er das?

Wurde denn Geheimhaltung vereinbart, oder verstößt er damit gegen die guten Sitten, oder ist seine Aussage unwahr, oder warum sollte es das nicht dürfen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von maybememories):
Er hat also ein Foto von der Straße gemacht

So wie es jeder machen könnte?



Zitat (von maybememories):
gemeinsam mit der Adresse

Ohne Namen? Nur Straße und PLZ / Ort?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
maybememories
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tobias, ich dachte an Datenschutz.
Nichts von deinen drei Annahmen trifft zu.

Harry, ja so wie es jeder machen könnte. Ja ohne Namen, nur Ort, Straße und Hausnummer.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

dann ist daran nichts auszusetzen, ausser dass es Dir/Euch wohl einfach nur nicht gefällt...

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Von öffentlichem Raum aus darf fotografiert werden, sofern nicht in den geschützten höchstpersönlichen Lebensraum hinein geknipst wurde (also etwa von der Straße aus in den Garten, wo sich gerade die Ehefrau sonnt).
Von daher ist da nichts zu machen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von maybememories):
ich dachte an Datenschutz.

Ja, das könnte ein Ansatz sein.

Da würde dann abgewogen werden, wie euer Interresse an der Nichtnennung gegenüber dem Interesse des Maklers an Referenznennung ist. Ausgang: offen.



Man könnte aber einfach mal den Makler unter Bezug auf die DSGVO auffordern, eure Nennung inkl. Bild zu unterlassen. Gleichzeitig den Datenschutzbeauftragten informieren.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte aber einfach mal den Makler unter Bezug auf die DSGVO auffordern, eure Nennung inkl. Bild zu unterlassen. Gleichzeitig den Datenschutzbeauftragten informieren.
Was soll das denn heißen? Der Makler hat doch nur Straße + Hausnr. genannt ... wo sind denn da personenbezogene Daten?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Straße + Hausnr.

Plus den Ort. Das ist durchaus als ein personenbezogenes Datum bei einem Einfamilienhaus anzusehen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ist definitiv kein personenbezogenes Datum, das schutzwürdig wäre,

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ist definitiv kein personenbezogenes Datum, das schutzwürdig wäre,

Es gibt Datenschutzbeauftragte die das anders sehen ...


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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von maybememories):

Dieser Makler hat nun mehrere Monate nach dem Verkauf an uns ein Foto von dem Haus benutzt und es gemeinsam mit anderen Immobilien in der Gegend, in wer wir leben, in einem Gemeindeheft als Anzeige geschalten.
Grund der Anzeige war, aufzuzeigen, dass er in der Gegend ein Makler ist, der schon viel verkauft hat.

Er hat also ein Foto von der Straße gemacht und gemeinsam mit der Adresse in eine ANzeige gepackt, darüber steht "Bereits verkaufte Objekte in XXX".

Darf er das?

Ja.
Solange er nicht Daten der Käufer oder Verkäufer ohne deren Einwilligung nennt, darf er das.
Es gibt kein "Recht am eigenen Bild von Sachen", und das Foto eines Hauses ist für sich auch kein "Personendatum", das dem Datenschutz unterliegt.
Die Adresse wird nicht mit einem Namen verknüpft, sondern nur mit dem Bild des Hauses. Diese Verknüpfung macht aber automatisch jeder, der entweder die Adresse erfährt und sich dort dann das Haus anschaut, oder umgekehrt sich das Haus anschaut und dann an der nächsten Straßenecke guckt: "Wie heißt die Straße hier, in der dieses Haus steht?"

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Diese Verknüpfung macht aber automatisch jeder, der entweder die Adresse erfährt und sich dort dann das Haus anschaut, oder umgekehrt sich das Haus anschaut und dann an der nächsten Straßenecke guckt: "Wie heißt die Straße hier, in der dieses Haus steht?"

Irrelevant. Es hilft nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen ...


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#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt Datenschutzbeauftragte die das anders sehen ...
Bitte Beleg posten.

Eine Adresse soll ein personenbezogenes Datum sein? "Prinz-Otto-Straße 6, 85521 Ottobrunn" ... was ist daran personenbezogen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Aber doch nicht nur die Anschrift ohne Namen!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Im Link steht u.a. folgendes:
Um Angaben über eine bestimmte Person handelt es sich, wenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person verbunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt.

Da das hier nicht zutrifft, sind die Angaben von Anschrift und Bild jedenfalls nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten in NRW keine personenbezogene Daten und falle somit nicht unter das BDSG oder die DSGVO.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von hh):
wenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person ..... sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt.


Den Namen herauszufinden, wenn die Adresse vorhanden ist, ist ja ein leichtes.

Oder spielt hier das "unmittelbar" das Zünglein an der Waage, da der Name nicht groß an der Hauswand steht und man 2 Minuten Recherche im Internet betreiben müsste?

-- Editiert von spatenklopper am 20.01.2020 12:25

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#18
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

... außer es wohnt an der Adresse genau eine Person.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
maybememories
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die Vielzahl an Meinungen und Fakten; das hilft mir sehr weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Den Namen herauszufinden, wenn die Adresse vorhanden ist, ist ja ein leichtes.
Und? Dann hat der Makler den Namen doch nicht veröffentlicht. Es geht um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Und hat der Makler hier den Namen veröffentlicht? Nein.

Das wären dann alles Verstöße gegen den Datenschutz:
Zitat:
Es wurden folgende Immobilien verkauft:
- 22339 Hamburg, Kirchenredder 19
- 63303 Dreieich, Stresemanstr. 24
- 82041 Oberhaching, Münchner Str. 5

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Dann hat der Makler den Namen doch nicht veröffentlicht.


Lt. der von hh ins Spiel gebrachten und von mir zitierten Textpassage braucht er das ja auch gar nicht, demnach reicht es ja aus, dass sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt.

Daher meine Nachfrage, ob hier das "unmittelbar" das Zünglein an der Waage spielt, denn ein Bezug lässt sich sehr einfach herstellen.

Zitat (von guyfromhamburg):
Das wären dann alles Verstöße gegen den Datenschutz...


Zumindest nicht unmöglich, oder doch?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
denn ein Bezug lässt sich sehr einfach herstellen.


Wie denn?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie denn?

Gogglen, einfach gucken, ...



Nach Art. 2 Buchst. a Richtlinie 95/46/EG wird eine Person als bestimmbar angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer (*Hausnummer*) oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen (*Straße, PLZ, Ort*), physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.


Signatur:

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von maybememories):
das hilft mir sehr weiter.
Und was gedenkst du nun zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Kennnummer (*Hausnummer*)


Eine Hausnummer ist keine Kennnummer.

Zitat:
physischen (*Straße, PLZ, Ort*), ....Identität sind.


Die Adresse ist nicht Teil der physischen Identität einer Person.

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