Liebe Foren-Gemeinde,
wir haben ein Haus gekauft über einen Makler.
Dieser Makler hat nun mehrere Monate nach dem Verkauf an uns ein Foto von dem Haus benutzt und es gemeinsam mit anderen Immobilien in der Gegend, in wer wir leben, in einem Gemeindeheft als Anzeige geschalten.
Grund der Anzeige war, aufzuzeigen, dass er in der Gegend ein Makler ist, der schon viel verkauft hat.
Er hat also ein Foto von der Straße gemacht und gemeinsam mit der Adresse in eine ANzeige gepackt, darüber steht "Bereits verkaufte Objekte in XXX".
Darf er das?
Vielen Dank für Ihre Hilfe-
JD
Veröffentlichung Foto und Adresse in "Verkauft-Anzeige"
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatDarf er das? :
Wurde denn Geheimhaltung vereinbart, oder verstößt er damit gegen die guten Sitten, oder ist seine Aussage unwahr, oder warum sollte es das nicht dürfen?
ZitatEr hat also ein Foto von der Straße gemacht :
So wie es jeder machen könnte?
Zitatgemeinsam mit der Adresse :
Ohne Namen? Nur Straße und PLZ / Ort?
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Tobias, ich dachte an Datenschutz.
Nichts von deinen drei Annahmen trifft zu.
Harry, ja so wie es jeder machen könnte. Ja ohne Namen, nur Ort, Straße und Hausnummer.
Hallo,
dann ist daran nichts auszusetzen, ausser dass es Dir/Euch wohl einfach nur nicht gefällt...
Von öffentlichem Raum aus darf fotografiert werden, sofern nicht in den geschützten höchstpersönlichen Lebensraum hinein geknipst wurde (also etwa von der Straße aus in den Garten, wo sich gerade die Ehefrau sonnt).
Von daher ist da nichts zu machen.
Zitatich dachte an Datenschutz. :
Ja, das könnte ein Ansatz sein.
Da würde dann abgewogen werden, wie euer Interresse an der Nichtnennung gegenüber dem Interesse des Maklers an Referenznennung ist. Ausgang: offen.
Man könnte aber einfach mal den Makler unter Bezug auf die DSGVO auffordern, eure Nennung inkl. Bild zu unterlassen. Gleichzeitig den Datenschutzbeauftragten informieren.
Was soll das denn heißen? Der Makler hat doch nur Straße + Hausnr. genannt ... wo sind denn da personenbezogene Daten?ZitatMan könnte aber einfach mal den Makler unter Bezug auf die DSGVO auffordern, eure Nennung inkl. Bild zu unterlassen. Gleichzeitig den Datenschutzbeauftragten informieren. :
ZitatStraße + Hausnr. :
Plus den Ort. Das ist durchaus als ein personenbezogenes Datum bei einem Einfamilienhaus anzusehen.
Ist definitiv kein personenbezogenes Datum, das schutzwürdig wäre,
ZitatIst definitiv kein personenbezogenes Datum, das schutzwürdig wäre, :
Es gibt Datenschutzbeauftragte die das anders sehen ...
Zitat:
Dieser Makler hat nun mehrere Monate nach dem Verkauf an uns ein Foto von dem Haus benutzt und es gemeinsam mit anderen Immobilien in der Gegend, in wer wir leben, in einem Gemeindeheft als Anzeige geschalten.
Grund der Anzeige war, aufzuzeigen, dass er in der Gegend ein Makler ist, der schon viel verkauft hat.
Er hat also ein Foto von der Straße gemacht und gemeinsam mit der Adresse in eine ANzeige gepackt, darüber steht "Bereits verkaufte Objekte in XXX".
Darf er das?
Ja.
Solange er nicht Daten der Käufer oder Verkäufer ohne deren Einwilligung nennt, darf er das.
Es gibt kein "Recht am eigenen Bild von Sachen", und das Foto eines Hauses ist für sich auch kein "Personendatum", das dem Datenschutz unterliegt.
Die Adresse wird nicht mit einem Namen verknüpft, sondern nur mit dem Bild des Hauses. Diese Verknüpfung macht aber automatisch jeder, der entweder die Adresse erfährt und sich dort dann das Haus anschaut, oder umgekehrt sich das Haus anschaut und dann an der nächsten Straßenecke guckt: "Wie heißt die Straße hier, in der dieses Haus steht?"
ZitatDiese Verknüpfung macht aber automatisch jeder, der entweder die Adresse erfährt und sich dort dann das Haus anschaut, oder umgekehrt sich das Haus anschaut und dann an der nächsten Straßenecke guckt: "Wie heißt die Straße hier, in der dieses Haus steht?" :
Irrelevant. Es hilft nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen ...
Bitte Beleg posten.ZitatEs gibt Datenschutzbeauftragte die das anders sehen ... :
Eine Adresse soll ein personenbezogenes Datum sein? "Prinz-Otto-Straße 6, 85521 Ottobrunn" ... was ist daran personenbezogen?
ZitatBitte Beleg posten. :
Gerne
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/PersonenbezogeneDaten.php
Aber doch nicht nur die Anschrift ohne Namen!
Im Link steht u.a. folgendes:
Um Angaben über eine bestimmte Person handelt es sich, wenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person verbunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt.
Da das hier nicht zutrifft, sind die Angaben von Anschrift und Bild jedenfalls nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten in NRW keine personenbezogene Daten und falle somit nicht unter das BDSG oder die DSGVO.
Zitatwenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person ..... sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt. :
Den Namen herauszufinden, wenn die Adresse vorhanden ist, ist ja ein leichtes.
Oder spielt hier das "unmittelbar" das Zünglein an der Waage, da der Name nicht groß an der Hauswand steht und man 2 Minuten Recherche im Internet betreiben müsste?
-- Editiert von spatenklopper am 20.01.2020 12:25
... außer es wohnt an der Adresse genau eine Person.
Besten Dank für die Vielzahl an Meinungen und Fakten; das hilft mir sehr weiter.
Und? Dann hat der Makler den Namen doch nicht veröffentlicht. Es geht um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Und hat der Makler hier den Namen veröffentlicht? Nein.ZitatDen Namen herauszufinden, wenn die Adresse vorhanden ist, ist ja ein leichtes. :
Das wären dann alles Verstöße gegen den Datenschutz:
Zitat:Es wurden folgende Immobilien verkauft:
- 22339 Hamburg, Kirchenredder 19
- 63303 Dreieich, Stresemanstr. 24
- 82041 Oberhaching, Münchner Str. 5
ZitatDann hat der Makler den Namen doch nicht veröffentlicht. :
Lt. der von hh ins Spiel gebrachten und von mir zitierten Textpassage braucht er das ja auch gar nicht, demnach reicht es ja aus, dass sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt.
Daher meine Nachfrage, ob hier das "unmittelbar" das Zünglein an der Waage spielt, denn ein Bezug lässt sich sehr einfach herstellen.
ZitatDas wären dann alles Verstöße gegen den Datenschutz... :
Zumindest nicht unmöglich, oder doch?
Zitat:denn ein Bezug lässt sich sehr einfach herstellen.
Wie denn?
ZitatWie denn? :
Gogglen, einfach gucken, ...
Nach Art. 2 Buchst. a Richtlinie 95/46/EG wird eine Person als bestimmbar angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer (*Hausnummer*) oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen (*Straße, PLZ, Ort*), physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.
Und was gedenkst du nun zu tun?Zitatdas hilft mir sehr weiter. :
Zitat:Kennnummer (*Hausnummer*)
Eine Hausnummer ist keine Kennnummer.
Zitat:physischen (*Straße, PLZ, Ort*), ....Identität sind.
Die Adresse ist nicht Teil der physischen Identität einer Person.
Und jetzt?
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