Verschwiegene Tatsachen bei Hauskauf

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sonne010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegene Tatsachen bei Hauskauf

Hallo, Wir haben im Januar diesen Jahres ein 2 Jahre altes Haus gekauft. Nun ist uns von den Nachbarn mitgeteilt wurden, dass sie damals den Voreigentümern vorübergehend genehmigt hatten, ca. 1 m über die Grenze hinweg einen Stellplatz anzulegen. Diesen Platz benötigen sie nun aber wieder selbst und wir müssen den auf 11 m über Grenze befindlichen Schotter und Co abtragen und entsorgen bzw. alles andere neu absichern. Die Voreigentümer haben dieses völlig verschwiegen und uns keinerlei Info über diese Abmachnung gegeben.

Was kann man nun tun? Klar ist, dass wir alles bis zur Grenze zurück bauen, nur wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf? Kann man da evtl. wegen arglistigem Verschweigen etwas machen?

Danke schonmal im Voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Habt ihr denn vor Ort nicht die Grenzmakierungen gesichtete?

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#2
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Habt ihr denn vor Ort nicht die Grenzmakierungen gesichtete?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sonne010):
Was kann man nun tun? Klar ist, dass wir alles bis zur Grenze zurück bauen, nur wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf? Kann man da evtl. wegen arglistigem Verschweigen etwas machen?

Wurde denn der Stellplatz im Verkauf mit erwähnt?
Und die schon gestellte Frage, kannte man die Grenzen?

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#4
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Interessant wär vielleicht noch, ob der Rückbau bereits vom Verkäufer gefordert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sonne010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Sonne010):
Was kann man nun tun? Klar ist, dass wir alles bis zur Grenze zurück bauen, nur wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf? Kann man da evtl. wegen arglistigem Verschweigen etwas machen?

Wurde denn der Stellplatz im Verkauf mit erwähnt?
Und die schon gestellte Frage, kannte man die Grenzen?


Der Stellplatz an sich gehört zu unserem Grundstück. Er wurde nur von den Voreigentümern über die Grenze hinaus verbreitert.
Die Grenze an sich haben wir dummerweise nicht genau gesichtet, da das komplette Grundstück eine Hanglage ist und man es nicht gleich genau erkennt.

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#6
 Von 
Sonne010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
Interessant wär vielleicht noch, ob der Rückbau bereits vom Verkäufer gefordert wurde.


Laut Nachbarn wurde es nur vorübergehend mündlich genehmigt und sollte, sobald von ihnen der Platz benötigt wird, wieder abgegraben werden. Und eben bei einem Verkauf sowieso bzw. erwähnt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Euer Herangehen ist rechtlich gesehen falsch.

Ihr habt ein Grundstück gekauft, das endet an der Grundstücksgrenze.

Alles was auf Nachbars Seite ist, habt ihr nicht mitgekauft!

Ansprechpartner für die Beseitigung der Besitzstörung des Nachbarn seid also nicht ihr, sondern der frühere Eigentümer.

Aber: ob es sinnvoll ist, sich mit den Nachbarn auf so eine Diskussion einzulassen, man lebt ja wohl längere Zeit Seite an Seite, ist kein rechtliches Problem.

Zitat (von Sonne010):
Die Voreigentümer haben dieses völlig verschwiegen und uns keinerlei Info über diese Abmachnung gegeben.
Betrifft ja auch nicht das von euch erworbene Grundstück.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sonne010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Euer Herangehen ist rechtlich gesehen falsch.

Ihr habt ein Grundstück gekauft, das endet an der Grundstücksgrenze.

Alles was auf Nachbars Seite ist, habt ihr nicht mitgekauft!

Ansprechpartner für die Beseitigung der Besitzstörung des Nachbarn seid also nicht ihr, sondern der frühere Eigentümer.

Aber: ob es sinnvoll ist, sich mit den Nachbarn auf so eine Diskussion einzulassen, man lebt ja wohl längere Zeit Seite an Seite, ist kein rechtliches Problem.

Zitat (von Sonne010):
Die Voreigentümer haben dieses völlig verschwiegen und uns keinerlei Info über diese Abmachnung gegeben.
Betrifft ja auch nicht das von euch erworbene Grundstück.

Berry


Ok. Interssant zu hören!
Die Nachbarn sind da auf unserer Seite, da sie es ein Unding von den Vorbesitzern fanden wie die ganze Sache gelaufen ist ...

Das heißt, wenn wir nun eine Firma beauftragen mit weggraben, sowie entsorgen, könnte man rein theoretisch und rechtlich die Kosten auf die Vorbesitzer umlegen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Sonne010):
Zitat (von Sir Berry):
Das heißt, wenn wir nun eine Firma beauftragen mit weggraben, sowie entsorgen, könnte man rein theoretisch und rechtlich die Kosten auf die Vorbesitzer umlegen?

Keine Ahnung wie Du das meinst, aber Umlegen kannst Du überhaupt nichts (höchstens gewisse Kosten auf eventuelle Mieter).
Hier gilt: Wer die Musik bestellt ........

es gibt rechtlich hier min. 2 Möglichkeiten.
1. Man kann euch als Käufer des Grundstücks als Rechtsnachfolger der vorherigen Besitzer betrachten, und daraus evtl. ableiten das ihr für den Rückbau des fraglichen Areals verantwortlich seid.

Oder Möglichkeit 2 (die ich favorisiere).
Eure Nachbarn hatten ein Abkommen mit den Vorbesitzern. Da dieses nicht im Grundbuch eingetragen war, ihr somit keine Kenntnis dieser Verpflichtung hattet (und ich gehe davon aus, dass auch hierüber nichts im Kaufvertrag steht) kann hieraus keine Verpflichtung für euch abgeleitet werden. Demnach ist es (meiner Ansicht nach) an euren Nachbarn die Sache mit der Partei zu klären mit der sie seinerzeit dieses Abkommen geschlossen haben - den Vorbesitzern.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sonne010):
Das heißt, wenn wir nun eine Firma beauftragen mit weggraben, sowie entsorgen, könnte man rein theoretisch und rechtlich die Kosten auf die Vorbesitzer umlegen?

So einfach ist es nicht.
Was stand dem in Notarvertrag zu den Maßen und zu den Kenntnissen im Grundstück drin?
Vor allem war eine Flurkarte mit Bestandteil im Verkauf?

0x Hilfreiche Antwort

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