Hallo,
unsere Hausverwaltung hat für die Regulierung eines Leitungswasserschadens in unserer Eigentumswphnung (u.a. Esstrichtrocknung, daher Gemeinschafteigentum über die HV) eine fiktive Schadenssumme bekommen.
Die Sanierung hat nun u.a. wegen der Mehrwertsteuerreduzierung deutlich weniger gekostet, als veranschlagt und vorab von der Versicherung gezahlt.
Kann mir jemand sagen, was mit dem Differenzbetrag ist? Seht dieses uns als Eigentümer der Wohnung oder der Hausverwaltung als Versicherungnehmer zu?
Vielen Dank!
Versicherung Wasserschaden
5. Januar 2021
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Frage vom 5. Januar 2021 | 15:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung Wasserschaden
#1
Antwort vom 5. Januar 2021 | 15:58
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 94x hilfreich)
Zitat :Kann mir jemand sagen, was mit dem Differenzbetrag ist? Seht dieses uns als Eigentümer der Wohnung oder der Hausverwaltung als Versicherungnehmer zu?
Nach der Beschreibung wurde der Schaden von der Gebäudeversicherung der WEG reguliert. Versicherungsnehmer ist die WEG (die Verwaltung handelt nur im Auftrag der WEG). Ob der Differenzbetrag an die Versicherung zurückgezahlt werden muss hängt davon ab, ob eine Abschlagszahlung gemacht wurde oder eine Pauschalregulierung vorgenommen wurde.
In keinem Fall gehört der Differenzbetrag dem Wohnungseigentümer. Wenn nicht zurückgezahlt werden muss, geht der Betrag an die WEG (wird dann typischerweise in die Instandhaltungsrücklage eingestellt)
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