Versicherungsschäden Verbuchung

3. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)
Versicherungsschäden Verbuchung

In manchen Fällen übernimmt eine Versicherung die Kosten.
Z.B. bei einen Wasserrohrbruch, sind zwei Varianten denkbar.
1. Die Versicherung begleicht die Handwerksrechnung direkt beim Handwerker. In der Abrechnung der WEG erscheint dieser Vorgang nicht.
2. Die WEG tritt gegenüber dem Handwerker in Vorlage und vereinnahmt die Erstattung der Versicherungsleistung. Beide Zahlungsvorgänge sind in der WEG-Abrechnung enthalten.
Was ist zulässig, bzw. üblich?

Signatur:

Gruß Investmentclub

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
In manchen Fällen übernimmt eine Versicherung die Kosten.
Z.B. bei einen Wasserrohrbruch, sind zwei Varianten denkbar.
1. Die Versicherung begleicht die Handwerksrechnung direkt beim Handwerker. In der Abrechnung der WEG erscheint dieser Vorgang nicht.
2. Die WEG tritt gegenüber dem Handwerker in Vorlage und vereinnahmt die Erstattung der Versicherungsleistung. Beide Zahlungsvorgänge sind in der WEG-Abrechnung enthalten.
Was ist zulässig, bzw. üblich?
Beides.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen