Hallo Gemeinde,
folgender Sachverhalt, vielleicht hat jemand genaue Kenntnisse darüber.
Vor über 30 Jahren hatte ich mich von meiner Ehefrau getrennt, das gemeinsam errichtete Haus habe ich übernommen und entsprechend ausgezahlt.
Um mir offenbar mögliche Spekulationen zu erschweren hat sich meine Ex-Gattin ein Vorkaufsrecht eintragen lassen.
Ich möchte das Haus nun absehbar verkaufen, für mich ist aber unklar, was ist mit weiteren Bauten die im Laufe der Jahre dazugekommen sind ?
Müsste im Falle des Vorkaufsrechtes das gesamte Grundstück im jetzigen Zustand akzeptiert werden ?
Danke für jede Hilfe.
Verständnisfrage zum Vorkaufsrecht im Grundbuch
7. Februar 2023
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Frage vom 7. Februar 2023 | 13:28
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 17x hilfreich)
Verständnisfrage zum Vorkaufsrecht im Grundbuch
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#1
Antwort vom 7. Februar 2023 | 14:15
Von
Status: Gelehrter (10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
Mir scheint, hier ist das was hinter dem Vorkaufsrecht steht nicht so ganz klar.
Es wird "ganz normal" verkauft, deine Exfrau kann sich dann entscheiden, ob sie Anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag eintreten möchte oder nicht.
Dabei ist sie an die Konditionen des Kaufvertrages gebunden.
#2
Antwort vom 7. Februar 2023 | 15:33
Von
Status: Unparteiischer (9874 Beiträge, 4478x hilfreich)
Was im übrigen ein Grund sein sollte, sich vorher mit diesem Vorkaufsrecht zu beschäftigen. Ein potentieller Käufer wird darüber nämlich gar nicht erfreut sein. Der müsste alles Notwendige für den Kauf klären, möglicherweise einen Bankkredit aufnehmen, Renovierungen planen usw. . Wenn dann nach Abschluss des Kaufvertrages jemand anderes das Vorkaufsrecht ausübt, war dieser Aufwand und die dazugehörigen Kosten für den dann Nicht-Käufer für die Katz.ZitatEs wird "ganz normal" verkauft, deine Exfrau kann sich dann entscheiden, ob sie Anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag eintreten möchte oder nicht. :
Dabei ist sie an die Konditionen des Kaufvertrages gebunden.
Von daher wäre zu empfehlen sich anzuschauen, wie es damals zu dem Vorkaufsrecht kam und ob es gelöscht werden kann. Vielleicht ist die Ex ja auch bereit, sich das Vorkaufsrecht abkaufen zu lassen. Das würde einen Verkauf vermutlich deutlich vereinfachen.
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#3
Antwort vom 7. Februar 2023 | 17:32
Von
Status: Richter (8010 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatUm mir offenbar mögliche Spekulationen zu erschweren hat sich meine Ex-Gattin ein Vorkaufsrecht eintragen lassen. :
Na ja, die Eintragung konnte nur mir deiner Zustimmung erfolgen.
#4
Antwort vom 7. Februar 2023 | 17:37
Von
Status: Richter (8010 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatIch möchte das Haus nun absehbar verkaufen, für mich ist aber unklar, was ist mit weiteren Bauten die im Laufe der Jahre dazugekommen sind ? :
Müsste im Falle des Vorkaufsrechtes das gesamte Grundstück im jetzigen Zustand akzeptiert werden ?
Welche Bauten?
#5
Antwort vom 9. Februar 2023 | 09:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
ZitatMüsste im Falle des Vorkaufsrechtes das gesamte Grundstück im jetzigen Zustand akzeptiert werden ? :
Ich verstehe die Frage nicht.
Vorkaufrecht bedeutet, dass der Berechtigte in den mit einem Dritten geschlossenen Vertrag eintritt. Er muss bei Ausübung des Vorkaufsrechtes daher das Haus in dem Zustand übernehmen, in dem es dem Dritten verkauft worden wäre.
#6
Antwort vom 14. Februar 2023 | 17:08
Von
Status: Beginner (114 Beiträge, 16x hilfreich)
ZitatUm mir offenbar mögliche Spekulationen zu erschweren hat sich meine Ex-Gattin ein Vorkaufsrecht eintragen lassen. :
Bitte nochmal nachschauen, ob es um ein Vorkaufsrecht oder ein Wiederkaufsrecht geht!
Zum Vorkaufsrecht ist eigentlich alles gesagt - bei Wiederkaufsrecht sieht das dann anders (schlechter!) aus.
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