Verständnisfrage zum Vorkaufsrecht im Grundbuch

7. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Poc555
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)
Verständnisfrage zum Vorkaufsrecht im Grundbuch

Hallo Gemeinde,

folgender Sachverhalt, vielleicht hat jemand genaue Kenntnisse darüber.
Vor über 30 Jahren hatte ich mich von meiner Ehefrau getrennt, das gemeinsam errichtete Haus habe ich übernommen und entsprechend ausgezahlt.
Um mir offenbar mögliche Spekulationen zu erschweren hat sich meine Ex-Gattin ein Vorkaufsrecht eintragen lassen.

Ich möchte das Haus nun absehbar verkaufen, für mich ist aber unklar, was ist mit weiteren Bauten die im Laufe der Jahre dazugekommen sind ?
Müsste im Falle des Vorkaufsrechtes das gesamte Grundstück im jetzigen Zustand akzeptiert werden ?

Danke für jede Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Mir scheint, hier ist das was hinter dem Vorkaufsrecht steht nicht so ganz klar.

Es wird "ganz normal" verkauft, deine Exfrau kann sich dann entscheiden, ob sie Anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag eintreten möchte oder nicht.
Dabei ist sie an die Konditionen des Kaufvertrages gebunden.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es wird "ganz normal" verkauft, deine Exfrau kann sich dann entscheiden, ob sie Anstelle des ursprünglichen Käufers in den Kaufvertrag eintreten möchte oder nicht.
Dabei ist sie an die Konditionen des Kaufvertrages gebunden.
Was im übrigen ein Grund sein sollte, sich vorher mit diesem Vorkaufsrecht zu beschäftigen. Ein potentieller Käufer wird darüber nämlich gar nicht erfreut sein. Der müsste alles Notwendige für den Kauf klären, möglicherweise einen Bankkredit aufnehmen, Renovierungen planen usw. . Wenn dann nach Abschluss des Kaufvertrages jemand anderes das Vorkaufsrecht ausübt, war dieser Aufwand und die dazugehörigen Kosten für den dann Nicht-Käufer für die Katz.

Von daher wäre zu empfehlen sich anzuschauen, wie es damals zu dem Vorkaufsrecht kam und ob es gelöscht werden kann. Vielleicht ist die Ex ja auch bereit, sich das Vorkaufsrecht abkaufen zu lassen. Das würde einen Verkauf vermutlich deutlich vereinfachen.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Poc555):
Um mir offenbar mögliche Spekulationen zu erschweren hat sich meine Ex-Gattin ein Vorkaufsrecht eintragen lassen.

Na ja, die Eintragung konnte nur mir deiner Zustimmung erfolgen. :wink:

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Poc555):
Ich möchte das Haus nun absehbar verkaufen, für mich ist aber unklar, was ist mit weiteren Bauten die im Laufe der Jahre dazugekommen sind ?
Müsste im Falle des Vorkaufsrechtes das gesamte Grundstück im jetzigen Zustand akzeptiert werden ?

Welche Bauten?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Poc555):
Müsste im Falle des Vorkaufsrechtes das gesamte Grundstück im jetzigen Zustand akzeptiert werden ?


Ich verstehe die Frage nicht.

Vorkaufrecht bedeutet, dass der Berechtigte in den mit einem Dritten geschlossenen Vertrag eintritt. Er muss bei Ausübung des Vorkaufsrechtes daher das Haus in dem Zustand übernehmen, in dem es dem Dritten verkauft worden wäre.

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#6
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Poc555):
Um mir offenbar mögliche Spekulationen zu erschweren hat sich meine Ex-Gattin ein Vorkaufsrecht eintragen lassen.


Bitte nochmal nachschauen, ob es um ein Vorkaufsrecht oder ein Wiederkaufsrecht geht!
Zum Vorkaufsrecht ist eigentlich alles gesagt - bei Wiederkaufsrecht sieht das dann anders (schlechter!) aus.

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