Vor 3 Monaten habe ich meine Eigentumswohnung verkauft. Die Wohnung wird mit einer Nachtspeicherfußbodenheizung betrieben.
Nun meldet sich die neue Eigentümerin und sagt, die Heizung ist kaputt und Sie möchte nun die Reparaturkosten von mir erstattet haben. Die Heizung funktionierte nachweislich (durch Abrechnungen des Nachtstroms). Es gibt eine Stelle die kalt ist aber ursächlich ist hierfür die Dehnungsfuge.
Vor Kauf der Wohnung durch mich und anschließender Renovierung (neue Fliesen) wurde die Heizung kontrolliert (Fachbetrieb) und für i.O. befunden.
Ein versteckter Mangel liegt also für mein Empfinden nicht vor.
Hat die neue Besitzerin Anspruch auf Reparaturzahlung von mir?
Wer ist in der Beweispflicht?
Versteckter Mangel?
Steht irgendetwas bezüglich der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Es steht drin: der Kaufgegenstand wird verkauft wie besichtigt; die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks und des Gebäudes sind ausgeschlossen.
Es bleiben aber bestehende Ansprüche
a) auf Schadenersatz aus verschuldeter Verletzung von Körper oder Leben
b) auf Schadenersatz aus sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen
c) wegen verschwiegener, für den Käufer nicht erkennbare Mängel. Verkäufer versichert hierzu nochmals, dass ihm nicht erkennbare Mängel nicht bekannt sind.
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Nun, dann würde ich sagen :
Käufer hat Beweispflicht
Versteckter Mangel liegt nicht vor
Allerdings wäre es möglich dass beim Fliesenlegen Beschädigungen an der Heizung entstanden sind..........
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Die Heizung wurde bis zum Frühjahr diesen Jahres ja genutzt. Das würde bedeuten es war ein schleichender Fehler. Die Fliesen wurden 2005 gelegt. Wer sagt denn das der Fehler nicht 5 Minuten nach Gefahrenübergang entstanden ist. Dazu besitzt die Eigentümerin ja seit 3 Monaten die Wohnung. Ich weiß ja nicht ob der Fehler in der Zeit entstanden ist und sie sich es jetzt von mir bezahlen lassen will.
Macht es Sinn einen Anwalt schon zu Rate zu ziehen oder das ganze Aussitzen bis Sie sich meldet?
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Okay, dann hab ich Dich falsch verstanden, dachte vor Deinem Verkauf wäre die Heizung kontrolliert worden
quote:
Vor Kauf der Wohnung durch mich und anschließender Renovierung (neue Fliesen) wurde die Heizung kontrolliert (Fachbetrieb) und für i.O. befunden.
Da hab ich falsch gelesen bzw. interpretiert
Damit kannst Du meinen letzten Satz gedanklich streichen, aber andere Frage, weiss die eigentlich wie die Heizung funktioniert ?
Wir haben auch Nachtspeicher und ich weiss aus Erfahrung, neue Mieter, dass die manchmal ihre Probleme damit haben
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Wir haben Sie darauf hingewiesen das man ein wenig "probieren" muss.
Zusätzlich wurde bei der Übergabe ein Crashkurs gemacht. Ein Bedienungsanleitung liegt ebenfalls vor.
Gestern hat sie uns informiert und wir haben Sie daraufhin besucht und ein Großteil des Wohnzimmers war kalt. Ein fehlerhafte Bedienung war nicht erkennbar. Ob das Steuergerät defekt kann ich auch nicht beurteilen. Ein Elektriker war wohl auch da und hat gesagt 3 von 4 Kreisen sind aus.
Aber wenn ich das richtig verstehe muss Sie mir beweisen das ich zum Zeitpunkt des Verkaufs von einem Mangel gewusst habe. Das ist doch kaum möglich oder?
Die Heizung hat definitiv funktioniert. Was uns halt wundert ist das sie seit 1,5 Monaten in der Wohnung lebt (vorher hat sie die nochmal renovieren lassen) und angeblich bis jetzt noch nie geheizt hat obwohl wir schon Temperaturen an die 0°C hatten.
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Und jetzt?
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