Verteilerschlüssel Müllgebühren

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nina_Bs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verteilerschlüssel Müllgebühren

Hallo zusammen,

unsere WEG verwaltet sich eigenständig und die Jahresabrechnung wird auch privat durch die Eigentümer organisiert.
In der Vergangenheit hatter wir häufiger Probleme bei der Verteilung der Müllgebühren, da diese in unserer Region auf Basis der registrierten Anmeldungen immer im vorraus für das ganze Jahr abgerechnet wird. Wenn es dann unterjährig zum Mieterwechsel kommt, lassen sich die im voraus geleisteten Zahlungen nicht mehr rückwirkend anpassen.
Unsere Frage daher: Wie kann man das Problem am geschicktesten lösen wenn die im voraus geleisteten Zahlungen nicht zu den tatsächlich angefallenen kosten der jeweiligen Wohnung im Abrechnungsjahr passt? In der Jahresabrechnung müssem ja alle im Jahr angefallenen Kosten verrechnet werden (so haben wir es bislang immer gehandhabt). Im Folgejahr erfolgt dann zwar eine Gutschrift der Müllgebühren durch die Gemeinde, im Zweifel gab es dann aber schon wieder einen Mieterwechsel und der Altmieter hätte zu viel bezahlt. Teilweise wurden 3 Personen auf die gleiche 1 Personenwohnung abgerechnet.

Vielen Dank und viele Grüße
Christina K.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

Was sagt denn die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung zur Kostenverteilung (im allgemeinen und für Müll im speziellen)?
Habt Ihr irgendwann einmal einen Beschluss gefasst, wie Ihr die Müllkosten verteilen wollt, wenn ja, wann (Beschluss gefast) und wie (Verteilerschlüssel)?
Grundsätzlich (allgemein): die Berechnungsgrundlage der Kommune/des Landkreises für die Höhe der Müllgebühren und der Verteilerschlüssel für die Verteilung der Kosten innerhalb der WEG sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Und Ihr müsst Euch auch eines bewusst sein: egal welchen Verteilerschlüssel Ihr für Müllkosten verwendet, es gibt keinen gerechten Verteilerschlüssel für Müllkosten, der allen Lebenssituationen gerecht wird. Irgendeiner wird sich immer benachteiligt fühlen. Es sei denn, jeder bekommt seine eigene Mülltonne und die Müllgebühren direkt vom Landkreis berechnet.

Signatur:

lg.
R.M.

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2704 Beiträge, 1216x hilfreich)

Zitat (von Nina_Bs):
Unsere Frage daher: Wie kann man das Problem am geschicktesten lösen...
Nicht unwichtig ist, was sagt eure TE oder eventuelle Regelungen zur Umlage der Müllkosten auf die Eigentümer.
Denn, nicht immer ist die geschickteste Lösung dann auch WEG-konform.
So viel vorab. Für den Eigentümer gleicht sich das irgendwann wieder aus. Vermietet er an eine sich ändernde Zahl von Personen oder/und hat unterjährig einen Wechsel, muss er dafür sorgen, das mit den Mietern passend abzurechnen. Die WEG ist dafür nicht zuständig.

VG
Roland

@R.M. ...hätte ich Deinen Beitrag rechtzeitig gelesen, hätte ich mir meinen sparen können ;)

-- Editiert von Roland-S am 12.11.2019 11:34

-- Editiert von Roland-S am 12.11.2019 11:35

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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