Verteilungsschlüssel

9. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 641x hilfreich)
Verteilungsschlüssel

In einem ETV Protokoll steht folgende Formulierung:

Die Kosten der Müllabfuhr werden im Verhältnis der Personen * Monate abgerechnet.

Wie würdet ihr den Satz im Sinne der Abrechnung auslegen?

-- Editiert von Akkarin am 09.08.2021 16:12




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130618 Beiträge, 41557x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wie würdet ihr den Satz im Sinne der Abrechnung auslegen?

Genau so wie er da steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 641x hilfreich)

Ich bin immer wieder erstaunt, was für überflüssige Nichtantworten Du aus dem Hut zauberst.
Wie würdest du denn so wie es da steht, 1000€ Müllabfuhr auf 4 Wohnungen verteilen, wenn das ganze Jahr über in

WE 1 3 Personen
WE 2 1 Person
WE 3 4 Personen
WE4 2 Personen
wohnen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130618 Beiträge, 41557x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wie würdest du denn so wie es da steht, 1000€ Müllabfuhr auf 4 Wohnungen verteilen, wenn das ganze Jahr über in

1000 EUR / 10 Personen = 100 EUR / Person

WE 1 (3 Personen) = 300 EUR
WE 2 (1 Person) = 100 EUR
WE 3 (4 Personen) = 400 EUR
WE 4 (2 Personen) = 200 EUR


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50252 Beiträge, 17588x hilfreich)

Die Antwort von @Harry van Sell kann ich nachvollziehen

Zitat (von Akkarin):
Wie würdet ihr den Satz im Sinne der Abrechnung auslegen?


Auch nach längerem Nachdenken fällt mir nur eine Auslegungsvariante ein. Die Antwort#3 ist natürlich völlig korrekt.

Aber um es nochmal deutlicher zu machen:

WE 1: 3 Pers. x 12 Monate = 36 Personenmonate
WE 2: 1 Pers. x 12 Monate = 12 Personenmonate
WE 3: 4 Pers. x 12 Monate = 48 Personenmonate
WE 4: 2 Pers. x 12 Monate = 24 Personenmonate

Insgesamt 120 Personenmonate, d.h. 1.000€/120 = 8,33€ pro Personenmonat, also

WE 1: 36 Personenmonate x 8,33€ = 300€
WE 2: 12 Personenmonate x 8,33€ = 100€
WE 3: 48 Personenmonate x 8,33€ = 400€
WE 4: 24 Personenmonate x 8,33€ = 200€

Welche weitere Auslegungsvariante sollte es denn sonst noch geben?

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

Zitat (von hh):
Aber um es nochmal deutlicher zu machen:

WE 1: 3 Pers. x 12 Monate = 36 Personenmonate
WE 2: 1 Pers. x 12 Monate = 12 Personenmonate
WE 3: 4 Pers. x 12 Monate = 48 Personenmonate
WE 4: 2 Pers. x 12 Monate = 24 Personenmonate

Insgesamt 120 Personenmonate, d.h. 1.000€/120 = 8,33€ pro Personenmonat, also

WE 1: 36 Personenmonate x 8,33€ = 300€
WE 2: 12 Personenmonate x 8,33€ = 100€
WE 3: 48 Personenmonate x 8,33€ = 400€
WE 4: 24 Personenmonate x 8,33€ = 200€


Absolut korrekte Berechnung gemäß Beschlusslage.

Für das von Akkarin gewählte Beispiel (vorallem bei über das Jahr gleichbleibender Personenzahl) nicht notwendig, die vereinfachte Rechnung aus Beitrag #3 kommt zum gleichen Ergebnis. Interessant wird die Berechnung der Personenmonate erst, wenn sich unterm Jahr die Personenzahlen ändern:
WE 1: ab September ist die Tochter für ein auswärtiges Studium ausgezogen
WE 2: zum 01.04. zieht der neue Lebengefährte mit in die dann gemeinsame Wohnung
WE 3: das Ehepaar trennt sich, der Mann zieht im Juni aus
WE 4: das Paar bekommt im November ein Kind.

Aus eigener Erfahrung: auf Kostenverteilerschlüssel nach Personen oder Personenmonaten sollte man verzichten:
- das führt zu Unklarheiten - wer wohnt in der Wohnung und wer ist nur zu Besuch?
- ist ungerecht - eine junge Familie mit Baby kann trotz der ganzen Windel weniger Müll produzieren als ein Ein-Personen-Fast-Food-Junkie-Haushalt. Die Rechnung: mehr Personen = mehr Müllaufkommen funktioniert nicht.

Signatur:

lg.
R.M.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 641x hilfreich)

Die Frage ist ob sich diese Rechnung aus dem Wortlaut ergibt. Gemeint ist natürlich die Abrechnung pro Kopf und Monat, aber da steht nicht pro Kopf mal Monat, sondern nur im Verhältnis Personen mal Monate.
Sprachlich fehlt mir in dem Satz irgendwie was, um die (klare) Intention auch tatsächlich aus dem Wortlaut abzuleiten.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4897x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Sprachlich fehlt mir in dem Satz irgendwie was, um die (klare) Intention auch tatsächlich aus dem Wortlaut abzuleiten.
Nur, dass ich es auch verstehe. Was denn zum Beispiel?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50252 Beiträge, 17588x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
aber da steht nicht pro Kopf mal Monat, sondern nur im Verhältnis Personen mal Monate.


Willst Du jetzt ernsthaft behaupten, dass die Verwendung des Begriffes "Person" statt "Kopf" zu Unklarheiten führt? Wenn ja, welche denn?

Tatsächlich würde ich es genau umgekehrt sehen und den Begriff "Kopf" für fragwürdig halten.

Außerdem glaube ich, dass Du gerade ein ganz dickes Brett vor dem Kopf hast.

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#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Die Frage ist ob sich diese Rechnung aus dem Wortlaut ergibt. Gemeint ist natürlich die Abrechnung pro Kopf und Monat, aber da steht nicht pro Kopf mal Monat, sondern nur im Verhältnis Personen mal Monate.
Sprachlich fehlt mir in dem Satz irgendwie was, um die (klare) Intention auch tatsächlich aus dem Wortlaut abzuleiten.
Mir fehlt da jetzt auch irgendwie was, um Deine Intention zu verstehen. Oder wie hh bereits schrieb:
Zitat (von hh):
Willst Du jetzt ernsthaft behaupten, dass die Verwendung des Begriffes "Person" statt "Kopf" zu Unklarheiten führt?


Um Deine Unklarheiten noch zu verstärken: im WEG spricht man gelegentlich vom Kopfprinzip - gemeint ist hier das Stimmrecht nach Anzahl Köpfen. Das ist aber mit der Anzahl Personen nicht vergleichbar! Im Stimmrecht zählen als "Köpfe" nur die Eigentümer. Dabei werden aber Bruchteilsgemeinschaften (z.B. Eheleute oder Erbengemeinschaften, die eine Wohnung gemeinsam besitzen) jeweils nur als ein Kopf gezählt, egal aus wieviel Personen die Bruchteilsgemeinschaft besteht. Außerdem bleiben "nach Köpfen" sonstige Bewohner (Lebensgefährten, Kinder, Mieter usw. usf.), die nicht Eigentümer sind völlig unberücksichtigt.

Insofern ist die Formulierung "Personen x Monate" die einzige klare und richtige, eine Formulierung "Köpfe x Monate" wäre unter dem Gesichtspunkt des WEG-Rechts deutlich missverständlicher, das dies etwas völlig anderes meinen könnte.

Signatur:

lg.
R.M.

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