Hallo :-)
Da unser neuer Verwalter nicht neutral ist und eine ganz seltsame Rechtsauffassung hat, hat mein RA ihn gebeten, die Verwalter-Erlaubnis nachzuweisen. Statt, wie eigentlich unproblematisch, sie per eMail zu schicken, wich er aus und wollte, dass sie vor Ort angesehen wird. Gut, habe Termin gemacht.
Darüber hinaus meinte er, dass er seit August 2018 alle 2 Wochen Fortbildungen macht. Die Nachweise dazu möchte ich auch sehen, und er meinte, er wäre nicht verpflichtet, diese zu zeigen. Was aber nicht stimmt!
Heute habe ich mit einem Verwalter gesprochen, der beides hat: Verwalter-Erlaubnis und Makler-Erlaubnis. Er sagte, man müsse beide haben, wenn man beiden Tätigkeiten nachgeht. Er zeigte mir auch wie die aussehen. Nach jeder gemachten Fortbildung bekommt man ein Zertifikat. Auf Anfrage des Auftraggebers müssen die vorgezeigt werden.
Auf Anfrage schickte mir unser Verwalter einen Link zu einem Portal wo man online Fortbildungen machen kann. Da ist allerdings immer nur von Maklern die Rede.
In Hessen hat sich das um 1 Monat verschoben, aber im Prinzip dürfen gewerbliche Verwalter ihrer Tätigkeit seit 01.03.2019 ab sofort nicht mehr nachgehen, wenn sie die Verwalter-Erlaubnis nicht haben.
Wenn ich also am Donnerstag (mit einer Zeugin) hin fahre und er mir keine Verwalter-Erlaubnis vorzeigt, was ist dann zu tun? Er wäre ja dann sofort nicht mehr unser Verwalter. Müsste er mir alle Unterlagen übergeben bzw. darf ich darauf bestehen, dass er sie umgehend aushändigt?
Verwalter-Erlaubnis §34c Gewerbeordnung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Da du nicht die WEG vertritts, darf er dir kein Eigentum der WEG aushändigen.
Die Frage dürfte wohl mehr dahin gehend zu verstehen sein, ob der Verwalter bei fehlender Verwalter-Erlaubnis sofort seines Amtes enthoben werden kann. Oder, ob er seit 1.3.2019 überhaupt noch Verwalter ist oder sein kann.ZitatDa du nicht die WEG vertritts, darf er dir kein Eigentum der WEG aushändigen. :
VG
Roland
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ZitatWenn ich also am Donnerstag (mit einer Zeugin) hin fahre und er mir keine Verwalter-Erlaubnis vorzeigt, was ist dann zu tun? Er wäre ja dann sofort nicht mehr unser Verwalter. Müsste er mir alle Unterlagen übergeben bzw. darf ich darauf bestehen, dass er sie umgehend aushändigt? :
Wo steht das die Bestellung des Verwalters automatisch am Tag X endet wenn er den 34c-Schein nicht vorlegen kann?
Selbst wenn es so wäre hättest du, sofern du nicht durch Beschluss der Gemeinschaft dazu berechtigt bist, kein Recht das Gemeinschaftseigentum (Unterlagen) an dich zu nehmen.
Was die Frage aufwirft, ob er verpflichtet wäre diese Dir vorzuzeigen, selbst wenn er eine hat.ZitatWenn ich also am Donnerstag (mit einer Zeugin) hin fahre und er mir keine Verwalter-Erlaubnis vorzeigt, :
Evtl. den Nachweis führen, dass er aktuell eine solche Erlaubnis tatsächlich nicht hat.Zitatwas ist dann zu tun? :
IMO ist er euer Verwalter, so lange bis die Bestellung wirksam beendet wurde. Andererseits stellt sich mir die Frage, ob er noch berechtigt ist die Verwaltertätigeit auszuüben.ZitatEr wäre ja dann sofort nicht mehr unser Verwalter. :
Nein.ZitatMüsste er mir alle Unterlagen übergeben bzw. darf ich darauf bestehen, dass er sie umgehend aushändigt? :
VG
Roland
Ich meine, gelesen zu haben, dass gewerbliche Verwalter, die schon länger als solche tätig sind, 6 Monate länger Zeit hatten, die Erlaubnis zu beantragen. Wer das bis zum 01.03.2019 nicht getan hat wäre automatisch nicht mehr berechtigt, als Verwalter zu arbeiten.
Wer sie nicht hat und trotzdem als Verwalter arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 5.000,- geahndet wird.
Er ist auf jeden Fall verpflichtet, den Auftraggebern die Erlaubnis zu zeigen. Er ist auch verpflichtet, Nachweise für geleistete Fortbildungen vorzuzeigen. Wer z.B. eine Homepage hat muss einen Hinweis dazu eingegeben haben, damit Interessenten sofort informiert sind.
Wer wäre denn für den schlimmsten Fall sonst berechtigt, die Unterlagen ausgehändigt zu bekommen? Es gibt keinen Beirat. Wir sind nur 3 Miteigentümer. Wenn er tatsächlich keine Erlaubnis hat und damit rechtswidrig handelt, dann wäre es doch eigentlich fahrlässig, ihm weiterhin unsere Unterlagen zu überlassen? Die WEG wäre ja dann, was das Gesetz angeht, verwalterlos...?
Der 1.3.2019 ist mit als letzter Stichtag auch im Gedächtnis.ZitatIch meine, gelesen zu haben, dass gewerbliche Verwalter, die schon länger als solche tätig sind, 6 Monate länger Zeit hatten, die Erlaubnis zu beantragen. Wer das bis zum 01.03.2019 nicht getan hat :
Könnte sein - oder auch nicht?Zitatwäre automatisch nicht mehr berechtigt, als Verwalter zu arbeiten. :
Hast Du mir für diese Aussage eine Quelle?ZitatWer sie nicht hat und trotzdem als Verwalter arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 5.000,- geahndet wird. :
Eine von der WEG bevollmächtigte Person - denke ich.ZitatWer wäre denn für den schlimmsten Fall sonst berechtigt, die Unterlagen ausgehändigt zu bekommen? :
Wenn ich das mit eurer WEG richtig in Erinnerung habe, würdes Du diese Person mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sein.ZitatEs gibt keinen Beirat. Wir sind nur 3 Miteigentümer. :
Das kann man so sehen wollen - muss man aber IMO nicht.ZitatWenn er tatsächlich keine Erlaubnis hat und damit rechtswidrig handelt, dann wäre es doch eigentlich fahrlässig, ihm weiterhin unsere Unterlagen zu überlassen? :
Diesbezüglich tendiere ich zu einem klaren NEIN. Die WEG hat noch immer den von ihr bestellen Verwalter. Und für den Fall, dass dieser wegen der fehlenden Bescheinigung tatsächlich von heute auf morgen das Feld räumen müsste, hat die WEG keinen bestellen Verwalter mehr. Ergo verwaltet sie sich nach WEG selbst.ZitatDie WEG wäre ja dann, was das Gesetz angeht, verwalterlos...? :
Die Unterlagen gingen dann an den, oder die, (mehrheitlich?) bevollmächtigten Miteigentümer. Es soll, gerade kleinere WEGs geben, wo das mit dieser Selbstverwaltung recht gut funktioniert.
VG
Roland
Selbstverwaltung bei UNS??? No way :-)
„Teilen Verwalter oder Makler der Behörde trotz Aufforderung nicht mit, welche Fortbildungen sie absolviert haben, ist dies eine Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann."
Ansonsten gibt es viele Infos im Netz dazu. Haufe beschreibt das alles recht gut!
Dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000€ belegt ist, findet man in § 144 GewO
.
Dennoch ist die Verwaltertätigkeit nicht beendet, wenn der Verwalter keine Erlaubnis nach § 34c GewO
vorlegen kann. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die WEG im Hinblick auf die fehlende Erlaubnis zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages berechtigt wäre.
Daneben ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt, nach der die WEG Anspruch auf Vorlage der Erlaubnis nach § 34c GewO
hätte.
-- Editiert von hh am 14.05.2019 08:36
Bei den vielen Links weiss ich nicht mehr wo ich es gelesen habe, aber bin sicher, dass da stand, dass Verwalter, die nach Ablauf der Frist keine Verwalter-Erlaubnis haben, nicht mehr tätig sein dürfen. Deswegen ja auch das Gesetz...
Eine außerordentliche Kündigung wäre dann zumindest zu prüfen. Wir haben den seit knapp 1 Jahr, und er wusste bei Vertragsabschluss, dass die Verwalter-Erlaubnis kommen würde.
Zitat:aber bin sicher, dass da stand, dass Verwalter, die nach Ablauf der Frist keine Verwalter-Erlaubnis haben, nicht mehr tätig sein dürfen. Deswegen ja auch das Gesetz.
Richtig und deswegen auch das Bußgeld.
Das heißt dennoch nicht unbedingt, dass der Verwaltervertrag fristlos gekündigt werden kann und schon gar nicht heißt das, dass der Vertrag automatisch unwirksam wird.
Solange der Verwalter nicht gewerblich tätig ist benötigt er keine Erlaubnis nach § 34c GewO , d.h. grundsätzlich ist das Vorhandensein so einer Erlaubnis keine Voraussetzung dafür, eine WEG verwalten zu dürfen.
Doch, er ist gewerblich tätig.
Zur Sicherheit habe ich vorhin mit Gewerbeamt und dann dem dafür zuständigen Landratsamt gesprochen. Wenn der Verwalter die Erlaubnis nicht (im Original) vorzeigen kann oder möchte, wird er angezeigt.
Die Makler-Erlaubnis ist nicht das Gleiche wie die die Verwalter-Erlaubnis.
Der Vertrag besteht zwar weiterhin (leider), aber das wäre dann eine andere Baustelle.
ZitatZur Sicherheit habe ich vorhin mit Gewerbeamt und dann dem dafür zuständigen Landratsamt gesprochen. Wenn der Verwalter die Erlaubnis nicht (im Original) vorzeigen kann oder möchte, wird er angezeigt. :
Kannst Du alles machen - wenn es dich glücklich macht.
ZitatDie Makler-Erlaubnis ist nicht das Gleiche wie die die Verwalter-Erlaubnis. :
Hat das hier irgendjemand behauptet und was hat das mit deinem "Problem" zu tun?
ZitatDer Vertrag besteht zwar weiterhin (leider), aber das wäre dann eine andere Baustelle. :
Genau, Vertrag UND Bestellung laufen weiter. Unter anderem auch deshalb hast DU kein Recht die Unterlagen der WEG ausgehändigt zu bekommen.
War ja auch nur die Frage wie man am besten reagiert, wenn er keine Erlaubnis hat.
Ich warte jetzt den Tag ab, und dann mal sehen.
Tatsächlich?ZitatWar ja auch nur die Frage wie man am besten reagiert, wenn er keine Erlaubnis hat. :
Ich hatte die Frage dahin gehend verstanden, ob man wegen (evtl.) fehlender oder nicht wunschgemäßer Vorlage dieser Genehmigung den Verwalter umgehend „feuern" - und gleich die Unterlagen in Besitz nehmen kann...
VG
Roland
Ich habe hier gefragt, ob ich es verlangen darf, sie ausgehändigt zu bekommen. Nein, darf ich nicht. Ok.
Er muss die Erlaubnis haben und sie mir zeigen. Im Original. Hat er sie nicht, oder verweigert den Nachweis, kann ich zum Landratsamt gehen und ihn anzeigen. Mit dem Ansprechpartner dort habe ich mir alles erklären lassen. Es reicht auch nicht, wenn er die Erlaubnis nur beantragt hat. Er muss sie seit dem 02.03.2019 haben.
Spannend ist auch was er mir für eine Erlaubnis zeigt. Die für Verwalter und Makler sehen fast gleich aus. Man muss genau auf den Wortlaut achten.
Er hat mir nämlich lediglich einen Link geschickt von einem Anbieter, der Fortbildungen anbietet, mit dem Betreff: Immobilienmakler/-in (IHK) - Fortbildungspflicht mit E-Learning nachweisen. Aber eine Makler-Erlaubnis, wenn er nur die hat, reicht nicht ;-)
ZitatIch habe hier gefragt, ob ich es verlangen darf, sie ausgehändigt zu bekommen. Nein, darf ich nicht. Ok. :
Falsch, denn verlangen darf man es in jedem Fall.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
In wie weit ein WEG-Mitglied die Unterlagen ohne Vollmacht der restlichen Miteigentümer entgegennehmen darf, da können die WEG Spezialisten sicherlich was zu sagen.
Heute Nachmittag wäre der Termin gewesen.. Wie erwartet rief der Verwalter an und sagte ab, weil angeblich sein Computer und Internet ausgefallen sind... Da hat er aber gelogen :-) :-) :-)
Er wollte mir dann seine Gewerbeanmeldung zuschicken... Als ich ihm sagte, dass ich das nicht sehen möchte, sondern die Verwalter-Erlaubnis, tat er auf überrascht, dass es nicht das Gleiche ist und gab zu, dass er weder die Verwalter-Erlaubnis noch die Makler-Erlaubnis hat...!
Er versuchte, mir irgendeinen Unsinn zu erzählen und war perplex, als ich ihm die Info gab wie das aussieht und wo genau er das bekommt bzw. beantragen kann. Dass er gewerblich gar nicht als Verwalter arbeiten darf behielt ich mal für mich. Erfährt er noch früh genug ;-)
Für alle, die sich wundern, warum ich das mache: Er ist verlogen, arbeitet für die anderen ME und hat schon mehrfach versucht, mich zu linken.
Zitatweil angeblich sein Computer und Internet ausgefallen sind :
Zu dumm, aber die braucht er dafür auch gar nicht ... die werden nämlich noch ganz traditionell auf Papier gedruckt ...
Und jetzt, kleine (digitale) Spritztour zum Gewerbeamt / Landratsamt zwecks Anzeige?
Selbstverständlich. Da gehe ich morgen früh hin.
Am Samstag sehe ich meinen Anwalt und drücke ihm den Verwalter-Vertrag in die Hand. Mal schauen, ob und wie wir diesen Lügner los werden.
Als ich nämlich sagte, dass ich noch einen Termin für die Prüfung der Jahresabrechnung möchte, druckste er wieder rum... Hätte ja noch Zeit... Ob ich das überhaupt dürfte, usw. War klar, dass er mir keinen Einblick gewähren wollte. Er sollte mir heute, ausser der Erlaubnis, noch eine Rechnung zeigen. Daraus wurde wegen seiner Absage ja auch nichts ;-)
Was dazu im Vertrag wohl stehen mag...?ZitatAm Samstag sehe ich meinen Anwalt und drücke ihm den Verwalter-Vertrag in die Hand. Mal schauen, ob und wie wir diesen Lügner los werden. :
Gibt es einen solchen Termin? Oder meintest zur Einsichtnahme in die Unterlagen der WEG?ZitatAls ich nämlich sagte, dass ich noch einen Termin für die Prüfung der Jahresabrechnung möchte, :
Wahrscheinlich hat er die Abrechnung noch gar nicht gemacht.Zitatdruckste er wieder rum... Hätte ja noch Zeit... :
Das wiederum sollte er als Verwalter wissen.ZitatOb ich das überhaupt dürfte, :
Nun die Erlaubnis hätte er Dir IMO zeigen müssen. Ob er aus den Unterlagen eine Rechnung heraus suchen muss, um sie Dir zu zeigen, da bin ich mir nicht sicher. Obwohl, ein kooperativer Verwalter würde das sicherlich machen. - Du hast aber auch schon ein Pech mit den Verwaltern eurer WEG!ZitatEr sollte mir heute, ausser der Erlaubnis, noch eine Rechnung zeigen. :
VG
Roland
Stand heute:
Nach meiner Anzeige erhielt der Verwalter ein Bußgeld und musste alle erforderlichen Unterlagen für die Bescheinigung vorlegen. Tat er, und er hat nun auch die Verwalterbescheinigung.
Die Jahresabrechnung habe ich geprüft. Soweit hat alles gestimmt, bis auf Abweichungen bei einem aufgelösten Rücklagen-Depot. Die ehemalige HV gibt keine Auskunft, aber nach langem Hin und Her finde ich mich damit ab. Es handelt sich um ein Guthaben, das nicht nachvollziehbar ist.
Der Verwalter ist jetzt ziemlich handzahm geworden. Er schleimt schön, besonders nachdem die anderen ME ihre Wohnungen verkauft haben bzw. noch eine verkaufen möchten. Jetzt möchte er sich mit mir gut stellen... Mann weiss ja noch nicht wer die neuen Eigentümer sind ;-)
Das ist doch glaube ich der größte Erfolg ...Zitatbesonders nachdem die anderen ME ihre Wohnungen verkauft haben bzw. noch eine verkaufen möchten. :
Und das leider das Risiko dabei ...ZitatMann weiss ja noch nicht wer die neuen Eigentümer sind ;-) :
Ich wünsche Dir, dass da mal Ruhe einkehrt.
Und jetzt?
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