Verwalter Verwaltungskosten

4. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 19x hilfreich)
Verwalter Verwaltungskosten

Hallo,

muß eigentlich der HV für die monatlichen Verwaltungskosten eine Rechnung an die Gemeinschaft erstellen?
Diese werden durch Ihm monatlich vom Konto der Gemeinschaft abgebucht.

Danke

LG
Tina




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Keine Buchung ohne Beleg.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von bibbi1403):
Hallo,
muß eigentlich der HV für die monatlichen Verwaltungskosten eine Rechnung an die Gemeinschaft erstellen?
Diese werden durch Ihm monatlich vom Konto der Gemeinschaft abgebucht.

Müssen muss der Verwalter das nicht. Wir stelen z.B. auch nur eine Jahresrechnung, auf den Kontoauszügen steht bei den Buchungen zudem "Verwaltergebühr xy".
Bisher hat noch nie ein Eigentümer/Prüfer dies reklamiert.


Zitat (von Heike J):
Keine Buchung ohne Beleg.

Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei uns werden keine monatlichen "Rechnungen" der Gaswerke verschickt - wohl aber Abschläge abgebucht. Nicht anders ist es mit Allgemeinstrom, der Quartalsabbuchungen der Stadt (Wasser/Müll/usw.) u.a. - auch hier gibt es keine monatlichen "Rechnungen" oder Abbuchungshinweise. Denn aus den Auszügen ist ersichtlich wer was abgebucht hat, bzw. an wen was überwiesen wurde (Verwaltergebühr).

-- Editiert von Tobias F am 04.04.2015 18:36

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bibbi1403
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 19x hilfreich)

@Tobias F
aber zumindest sollte da doch zumindest für ganzes Jahr eine Rechnung vorhanden sein wegen der Umsatzsteuer, oder etwa nicht?

Wie sieht es aus bei einen Zusatzhonorar aus? muß da keine Rechnung geschrieben werden? dieses wird dann einfach in der Abrechnung unter Verwaltungskosten versteckt, damit man diese Kosten nicht sofort erkennt.

Es sollte doch für jeden nicht Kaufmann eine Abrechnung nachvollziehbar sein.

Ich habe in meiner Ausbildung als Industriekauffrau gelernt " keine Buchung ohne Beleg", und in der Praxis durfte ich nicht ohne Belege buchen.

MFG
Tina

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130377 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat:
Ich habe in meiner Ausbildung als Industriekauffrau gelernt " keine Buchung ohne Beleg", und in der Praxis durfte ich nicht ohne Belege buchen.

Genau, "keine Buchung ohne Beleg".
Da aber nicht nur Rechnungen Belege sind, sondern z.B. auch Vertragliche Vereinbarungen etc. als solche gelten, sollte man man in diese Richtung forschen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei uns werden keine monatlichen "Rechnungen" der Gaswerke verschickt - wohl aber Abschläge abgebucht.


Dann ist aber eine Rechnung da, die hier wohl fehlt.
Ob nun Jahresrechnung mit Ankündigung von monatlichen Abschlägen oder monatliche Rechnungen ist da natürlich egal.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 923x hilfreich)

Zitat (von bibbi1403):
Hallo,
muß eigentlich der HV für die monatlichen Verwaltungskosten eine Rechnung an die Gemeinschaft erstellen?
Diese werden durch Ihm monatlich vom Konto der Gemeinschaft abgebucht.


Zitat (von Heike J):
Ob nun Jahresrechnung mit Ankündigung von monatlichen Abschlägen oder monatliche Rechnungen ist da natürlich egal.


Eben, genau drum ging es doch - eine monatliche Rechnung ist nicht Pflicht.



Zitat (von bibbi1403):
@Tobias F
aber zumindest sollte da doch zumindest für ganzes Jahr eine Rechnung vorhanden sein wegen der Umsatzsteuer, oder etwa nicht?

Mir ist zwar nicht klar wozu die Umsatzsteuer auf der Rechnung brauchst, aber ja, eine Jahresrechnung sollte vorhanden sein.



Zitat (von bibbi1403):
Wie sieht es aus bei einen Zusatzhonorar aus? muß da keine Rechnung geschrieben werden? dieses wird dann einfach in der Abrechnung unter Verwaltungskosten versteckt, damit man diese Kosten nicht sofort erkennt.

Das ist ja wieder etwas anderes als in deiner ersten Frage, wo es um die monatliche Vergütung ging. Natürlich muss bei berechneten Sonderleistungen auch eine entsprechende Rechnung vorhanden sein.


Zitat (von bibbi1403):
Ich habe in meiner Ausbildung als Industriekauffrau gelernt " keine Buchung ohne Beleg", und in der Praxis durfte ich nicht ohne Belege buchen.

Die Zeiten ändern sich hier und da. Wir haben auch keine Haupt- und Nebenbücher mehr, mahlen keine T-Konten mehr ....... und eine Hausgeldabrechnung ist keine Bilanzbuchhaltung.

2x Hilfreiche Antwort

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