Hallo,
muß eigentlich der HV für die monatlichen Verwaltungskosten eine Rechnung an die Gemeinschaft erstellen?
Diese werden durch Ihm monatlich vom Konto der Gemeinschaft abgebucht.
Danke
LG
Tina
Verwalter Verwaltungskosten
4. April 2015
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Frage vom 4. April 2015 | 10:05
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 19x hilfreich)
Verwalter Verwaltungskosten
#1
Antwort vom 4. April 2015 | 17:33
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1396x hilfreich)
Keine Buchung ohne Beleg.
#2
Antwort vom 4. April 2015 | 18:32
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 923x hilfreich)
Zitat :Hallo,
muß eigentlich der HV für die monatlichen Verwaltungskosten eine Rechnung an die Gemeinschaft erstellen?
Diese werden durch Ihm monatlich vom Konto der Gemeinschaft abgebucht.
Müssen muss der Verwalter das nicht. Wir stelen z.B. auch nur eine Jahresrechnung, auf den Kontoauszügen steht bei den Buchungen zudem "Verwaltergebühr xy".
Bisher hat noch nie ein Eigentümer/Prüfer dies reklamiert.
Zitat :Keine Buchung ohne Beleg.
Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei uns werden keine monatlichen "Rechnungen" der Gaswerke verschickt - wohl aber Abschläge abgebucht. Nicht anders ist es mit Allgemeinstrom, der Quartalsabbuchungen der Stadt (Wasser/Müll/usw.) u.a. - auch hier gibt es keine monatlichen "Rechnungen" oder Abbuchungshinweise. Denn aus den Auszügen ist ersichtlich wer was abgebucht hat, bzw. an wen was überwiesen wurde (Verwaltergebühr).
-- Editiert von Tobias F am 04.04.2015 18:36
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#3
Antwort vom 4. April 2015 | 21:57
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 19x hilfreich)
@Tobias F
aber zumindest sollte da doch zumindest für ganzes Jahr eine Rechnung vorhanden sein wegen der Umsatzsteuer, oder etwa nicht?
Wie sieht es aus bei einen Zusatzhonorar aus? muß da keine Rechnung geschrieben werden? dieses wird dann einfach in der Abrechnung unter Verwaltungskosten versteckt, damit man diese Kosten nicht sofort erkennt.
Es sollte doch für jeden nicht Kaufmann eine Abrechnung nachvollziehbar sein.
Ich habe in meiner Ausbildung als Industriekauffrau gelernt " keine Buchung ohne Beleg", und in der Praxis durfte ich nicht ohne Belege buchen.
MFG
Tina
#4
Antwort vom 4. April 2015 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (130377 Beiträge, 41517x hilfreich)
Zitat:Ich habe in meiner Ausbildung als Industriekauffrau gelernt " keine Buchung ohne Beleg", und in der Praxis durfte ich nicht ohne Belege buchen.
Genau, "keine Buchung ohne Beleg".
Da aber nicht nur Rechnungen Belege sind, sondern z.B. auch Vertragliche Vereinbarungen etc. als solche gelten, sollte man man in diese Richtung forschen.
#5
Antwort vom 4. April 2015 | 22:52
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1396x hilfreich)
Zitat:Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei uns werden keine monatlichen "Rechnungen" der Gaswerke verschickt - wohl aber Abschläge abgebucht.
Dann ist aber eine Rechnung da, die hier wohl fehlt.
Ob nun Jahresrechnung mit Ankündigung von monatlichen Abschlägen oder monatliche Rechnungen ist da natürlich egal.
#6
Antwort vom 5. April 2015 | 08:09
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 923x hilfreich)
Zitat :Hallo,
muß eigentlich der HV für die monatlichen Verwaltungskosten eine Rechnung an die Gemeinschaft erstellen?
Diese werden durch Ihm monatlich vom Konto der Gemeinschaft abgebucht.
Zitat :Ob nun Jahresrechnung mit Ankündigung von monatlichen Abschlägen oder monatliche Rechnungen ist da natürlich egal.
Eben, genau drum ging es doch - eine monatliche Rechnung ist nicht Pflicht.
Zitat :@Tobias F
aber zumindest sollte da doch zumindest für ganzes Jahr eine Rechnung vorhanden sein wegen der Umsatzsteuer, oder etwa nicht?
Mir ist zwar nicht klar wozu die Umsatzsteuer auf der Rechnung brauchst, aber ja, eine Jahresrechnung sollte vorhanden sein.
Zitat :Wie sieht es aus bei einen Zusatzhonorar aus? muß da keine Rechnung geschrieben werden? dieses wird dann einfach in der Abrechnung unter Verwaltungskosten versteckt, damit man diese Kosten nicht sofort erkennt.
Das ist ja wieder etwas anderes als in deiner ersten Frage, wo es um die monatliche Vergütung ging. Natürlich muss bei berechneten Sonderleistungen auch eine entsprechende Rechnung vorhanden sein.
Zitat :Ich habe in meiner Ausbildung als Industriekauffrau gelernt " keine Buchung ohne Beleg", und in der Praxis durfte ich nicht ohne Belege buchen.
Die Zeiten ändern sich hier und da. Wir haben auch keine Haupt- und Nebenbücher mehr, mahlen keine T-Konten mehr ....... und eine Hausgeldabrechnung ist keine Bilanzbuchhaltung.
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