Verwalter ändert Eigentümer wissendlich falsch

16. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)
Verwalter ändert Eigentümer wissendlich falsch

Irgendwie werde ich langsam albern.
Wir haben die Buchhaltung der WE geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass der Verwalter zunächst für die "ALteigentümerin" (Januar und Februar) und für die neuen Eigentümer (Ab März) eine Abrechnung erstellt hat. Dass das nach dem WEG falsch ist ist klar. Dann hat die Tochter der Alteigentümerin, die eine andere Wohnung in der WE besitzt, den Verwalter dazu gebracht, die Abrechnung der Alteigentümerin(Mutter) nicht auf den Namen der Mutter, sondern auf ihren Namen(Tochter) umzuschreiben. Die Tochter stand zu keinem Zeitpunkt im Grundbuch zu dieser Wohnung. Ist das schon was für den Staatsanwalt? Oder muss ich damit noch zum Anwalt. (Ich bin der neue Eigentümer)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Hier läuft etwas nicht richtig.
Eine Vorauszahlung und darauf folgende Abrechnung (Hausgeld) wird aus dem vorher beschlossenen Wirtschaftsplan erstellt.
Derjenige Eigentümer der zum Zeitpunkt des Beschlusses des Wirtschaftsplan`s im Grundbuch eingetragen war, muss auch für die darauf folgenden Hausgelder zahlen.
Es sei denn das bei einem Verkauf andere Klauseln im Vertrag erstellt wurde.
Somit kann es also keine Alt - oder- Neu Eigentümer geben.
Es darf keine gesplittete Jahresabrechnung für einzelne Abrechnungen aus der beschriebenen Basis in einer WG geben,weil sonst die Abrechnung für den einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr verständlich ist.
Somit wäre dann eine solche Abrechnung anfechtbar.
Der Rat wäre:
Diese Abrechnung gerichtlich prüfen zu lassen.
Allerdings dahingehend das der Verwalter nicht ordnungsgemäß verwaltet hat und somit fristlos kündbar wäre.

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"Sternedeutung ist mit Atheismus vergleichbar"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich glaube ich bin nicht richtig rübergekommen.
Es ist klar (und wird angefochten) dass es nur eine Abrechnung geben kann (darf).
Das Thema um das es geht: Der Verwalter kümmert sich einen Dreck um das WEG. Ein Miteigentümer stützt ihn kräftig. Dieser Miteigentümer ist der Schwiegersohn der Wohnungsverkäuferin (85 Jahre alt). Die Tochter der Wohnungsverkäuferin hat auch eine Wohnung in der WE.In der Hoffnung, Mamas "Überzahlung" abgreifen zu können, wurden die zweite Abrechnungen erstellt. Nun kommt aber der Oberhammer. Die Abrechnung wurde nicht auf die Mutter und Verkäuferin ausgestellt, was zwar falsch aber der Adressat erklärbar wäre. Nein, in die falsche, zwiete Abrechnung wurde die Tochter, die nie Eigentümerin der betreffenden Wohnung war, eingetragen.
Das ist m.E. versuchter Betrug. Selbst wenn es eine zweite Abrechnung geben könnte, so würde sie nun an eine Person gehen, die nie im Grundbuch stand. Mit welcher Begründung kann der Verwalter jemanden als Eigentümer eintragen, der nie im Grundbuch stand?

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