Hallo,
ich hatte am Anfang dieses Jahres einen Wasserschaden in meiner vermieteten Wohnung.
Im Rahmen des Schadens wurden Kostenvoranschläge für Trocknungsarbeiten, Parkett, und Malerarbeiten angefordert.
Die Kostenvoranschläge wurden über die Versicherung abgerechnet und an die Hausverwaltung überwiesen. Die Hausverwaltung hat die Gelder für den Austausch des Parketts und der Trocknungsarbeiten an mich weitergeleitet. Allerdings nicht die Kosten der Malerarbeiten.
Im Nachgang hat sich herausgestellt, dass die Hausverwaltung den Malerbetrieb ohne meine Zustimmung beauftragt hatte und die Rechnung bereits beglichen hat (rd. 530 EUR).
Ich selber wollte die kleinen Wasserflecken allerdings selber überstreichen.
Es stellt sich für mich nun die Frage, wie ist hier die Sachlage. Ich würde den Betrag von der Hausverwaltung gerne erhalten, da ich in keinem Augenblick eine Vollmacht unterzeichnet habe, welche die Hausverwaltung hierfür ermächtigt.
Mich würde hier eure Einschätzung interessieren.
Danke vorab.
Christian
Verwalter beauftragt Handwerker in meinem Sondereigentum ohne Vollmacht
10. April 2019
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Frage vom 10. April 2019 | 11:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwalter beauftragt Handwerker in meinem Sondereigentum ohne Vollmacht
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 10. April 2019 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119658 Beiträge, 39759x hilfreich)
Zitatda ich in keinem Augenblick eine Vollmacht unterzeichnet habe, :
Es gibt ja noch diverse andere Möglichkeiten wo sich so was finden könnte, z.B. Beschlüsse, vertragliche Vereinbarungen, ...
Und jetzt?
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