Verwalter gerichtlich abberufen lassen

28. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)
Verwalter gerichtlich abberufen lassen

Guten Tag :-)
ich habe vergeblich versucht den WEG-Verwalter bei der diesjährigen Versammlung wegen des nicht umsetzen von diversen (7 Stück) Beschlüssen und nicht ordungsgemmäßen verwaltens abberufen zu lassen. Da ich nun nicht gegen den Beschluss als solchen klagen will, also gegen die Mit-Wohneigentümer, stellt sich mir die Frage ob ich, wenn ich versuche wegen der diversen Pflichtverletzungen des Verwalters dessen gerichtliche Abberufung zu erklagen, auch an die Monatsfrist hinsichtlich des für mich negativen Beschlusses gebunden bin, oder ob die gerichtliche Klage gegen die Verwalterabberufung unabhängig einer solchen Frist zu sehen ist und sozusagen jeder Zeit eigereicht werden kann?

Mit herzl. Dank -
M.

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8 Antworten
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#1
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

Es scheint wohl so zu sein wie ich denke und lese:

"Kommt ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Abberufung trotz Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht zustande, kann auch der einzelne Wohnungseigentümer im Rahmen seines Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß §§ 21 Abs. 4 , 43 Nr. 1 WEG die Abberufung des Verwalters durch das Gericht verlangen. Dem muss allerdings der vergebliche Versuch vorangegangen sein, die Abberufung durch Beschlussfassung in der Wohnungseigentümer-Versammlung durchzusetzen."

Und die Monatsfrist - bezogen auf eine Klage gegen einen Beschluss - greift 'beim Verwalter gerichtlich abberufen lassen' nicht.

Gr.
M.

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#2
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,
also so "schwerwiegend" können die Verfehlungen der Verwaltung wohl nicht sein, sonst müßte doch die Mehrheit der Eigentümer deiner Ansicht folgen?
Nur eine Frage dazu: Solltest Du Erfolg haben, das Gericht den Verwalter abberufen,(was ich bezweifle), müßt Ihr ja eine neue Verwaltung wählen. So, jetzt wählt die Versammlung den "alten Verwalter" erneut, das recht hat sie ja dazu, was machste dann? Auf neue Fehler warten? :-
Also alles jetzt nur mal so als Beispiel gedacht!

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#3
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

Moin -
der Verwalter hat u.a und trotz meiner mehrmaligen Nachmahnungen 7 (wichtige) Wohneigentümerbeschlüsse nicht umgesetzt! Wie nun die anderen 11 WEG das sehen ist mir eigentlich egal ... Zum Teil wohnen die hier auch nicht fest oder haben vermietet, erscheinen nicht zur WEG- Versammlung und lassen deshalb den WEG-Verwalter für sich voten - lol. Andererseits wundern die sich, dass sie ihre Wohnungen in herrlicher Naturlage nicht verkauft bekommen; kein Wunder bei der langsam vergammelten Gesamtanlage - und dem will ich gegensteuern ...

Sollte dann die Kuh ihren Schlachter erneut selber wählen, geht die Schau wieder von vorne los :-))
Doch eigentlich will ich lediglich eine funzende Verwaltung, nicht mehr!

Gr.
M.

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#4
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,
ok, kann ich verstehen, wünsche viel Erfolg und einen langen Atem :cheers:

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#5
 Von 
guest-12312.06.2011 10:19:43
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

also ich würde den Miteigentümern klar machen, das du
den Beschluss anfechten wirst, was erhebliche KOsten für Sie bedeutet (du musst dir deiner sache natürlich sicher sein)....und das so lange bis die keine Lust mehr haben zu bezahlen...für dich ist es ja kostenlos (wenn du gewinnst)

mfg

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#6
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

thx für den tipp - aber die leutchen unserer weg sind sowas von interessenlos und ... die begreifen nicht mal, dass der verwalter von ihnen bezahlt wird ... und tragen ihn wie einen sonnenkönig durchs dorf; kein witz :-)

nun habe ich die sache aber einem fachanwalt übergeben und klage ...

gr.
M.

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#7
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Wenn es dann zu dieser Anfechtung (oder Klage) gekommen ist würde mich der weitere Verlauf interessieren.
Du könntes auch auf meiner Homepage mehrere Urteile und Interpretationen zu Verwalterfragen nachlesen.
Der Link dazu ist:
Verwalter


"Sternedeutung ist mit Atheismus vergleichbar"

-- Editiert am 05.05.2011 18:33

-- Editiert am 05.05.2011 18:38

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#8
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

ja, mache ich :-)
ich war auch schon mal auf deiner seite: sehr interessant für leute die mehr wissen wollen als andere!

gr.
M.

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