Guten Morgen,
leider hat unser Verwalter von heute auf morgen das Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt und alle Verträge gekündigt. Ebenfalls wurde durch seine Frau allen Eigentümer mitgeteilt das er Sein Amt nicht wieder aufnimmt.
Laut der Aussage der Ehefrau sollte alles durch einen gesetzlichen Vertreter professionell abgewickelt werden. Passiert ist es leider nicht. Stattdessen mussten wir einer Vollmacht der Eigentümer geben damit dieser diese Unterlagen abholt.
Dieser war so intelligent, dass er diese schon an einen Bewerber abgeliefert hat, diese hatte genügend Zeit da reinzuschauen.
Bei erstem Gespräch sagte der neue Verwalter das er nicht weiß ob er uns übernimmt, hatte dann noch eine Diskussion noch darüber wer die Abrechnung für 25 macht und er wollte ein Treuhandkonto auf die Verwaltung haben.
Über kurz oder lang, dieser Verwaltung hat uns nicht genommen und die Unterlagen befinden sich noch bei dem.
Bei Nachfrage bei mehreren Hausverwaltungen wurde eine Eigentümerin gefragt ob wir mit der Ex Verwaltung Probleme bei der Abrechnung haben sie hat bewusst nicht die Wahrheit gesagt, den offensichtlich ist bei der Abrechnung einiges im Argen.
Brauche Tipps wie wir jetzt am besten vorgehen sollen.
Wir haben keinen Beirat und niemand hat Vollmacht um Rechnungen der WEG zu überweisen.
Schon mal Danke für eure Tipps.
Bibbi
-- Editiert von User am 27. März 2026 06:37
Verwalter hat das Amt ohne Vorwarnung niedergelgt.
Alle Verträge oder den Verwaltervertrag?
Was ist ein professioneller gesetzlicher Vertreter?
Die GdWE hat eine Vollmacht für einen der Eigentümer ausgestellt, damit Dieser die Unterlagen abholt, richtig?
Ich würde starten mit Kommasetzung und Rechtschreibung. Das hilft, Ihnen zügiger zu helfen.
Zitat :Ich würde starten mit Kommasetzung und Rechtschreibung.
Danke, danke, danke!!!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :ch würde starten mit Kommasetzung und Rechtschreibung.
Tolles Forum
Wenn Ihnen meine Rechtsschreibung nicht passt, dürfen Sie diese auch behalten.
Danke für die Konstruktive Antwort.
Schönen Tag noch.
Zitat :Bei Nachfrage bei mehreren Hausverwaltungen wurde eine Eigentümerin gefragt ob wir mit der Ex Verwaltung Probleme bei der Abrechnung haben sie hat bewusst nicht die Wahrheit gesagt
Sehr schlecht.
Die Verwalter einer Region kennen sich ja durchaus untereinander bzw. sind die "Problemfälle" nicht ganz unbekannt.
Wenn dann noch lügende Eigentümer dazu kommen, sind das schon 2 "Red-Flags" bei denen jede vernünftige HV lieber "nein danke" sagt.
Zitat :Über kurz oder lang, dieser Verwaltung hat uns nicht genommen und die Unterlagen befinden sich noch bei dem.
Dann sollte man sie schnellstens dort abholen.
Zitat :Brauche Tipps wie wir jetzt am besten vorgehen sollen.
Als erstes wäre es günstig wenn man seine Anliegen in verständlicher Art und Weise formulieren würde, insbesondere gegenüber Behörden und Gerichten. Notfalls unter Zuhilfenahme von Anwälten.
Wenn kein externer Verwalter gefunden wird, muss die Gemeinschaft die Verwaltung selbst in die Hand nehmen. Also entsprechende Beschlussfassung der Eigentümer in einer Versammlung, dass die WEG bis auf weiteres selbst verwaltet wird.
Ist auch das erfolglos und findet sich weiterhin absolut niemand, kann beim Amtsgericht die Bestellung eines Notverwalters beantragt werden.
Zitat :niemand hat Vollmacht um Rechnungen der WEG zu überweisen.
Das sollte man schnellstens ändern, denn die Gläubiger können im Rahmen der Gesamtschuldnerischen Haftung jeden einzelnen der Eigentümer in Haftung nehmen für die kompletten Schulden der GdWE.
Zitat :Tolles Forum
In der Tat das ist es. Zumindest wenn man sich zu benehmen weis.
Zitat :Wenn Ihnen meine Rechtsschreibung nicht passt, dürfen Sie diese auch behalten.
Es ist schon nicht sehr höflich Texte so hinzukacheln das sie nur schwer verständlich sind. Sich dann noch darüber zu beschweren wenn man darauf aufmerksam gemacht wird geht schon stark in Richtung unverschämt.
Zitat :Brauche Tipps wie wir jetzt am besten vorgehen sollen.
1. weitersuchen
2. HV nicht mehr anlügen. Wenns auffliegt kündigen die eh fristlos.
3. Eigenverwaltung
4. Notverwaltung wenn euch gar keiner will
Entschuldigung ich wollte nicht unfreundlich sein.
Da ich 24/7 am Sauerstoff hänge, achte ich nicht immer auf die Rechtschreibung und Komma setzen.
Aber die Antworten haben mich weiter gebracht.
Viele Grüße
Bibbi
Zitat :Wenn Ihnen meine Rechtsschreibung nicht passt,
Rechtschreibung ist eine Sache, nachvollziehbare Darstellung eine andere - es hilft nicht wirklich, seinen Unmut rauszulassen, auf dass andere das Ganze sortieren. Und nachvollziehbare Darstellung ist fraglos Sache der Fragestellenden.
Zitat :Brauche Tipps wie wir jetzt am besten vorgehen sollen.
Zunächst müsst Ihr handlungsfähig werden.
D.h. Ihr beruft sofort eine Eigentümerversammlung ein und wählt einen Beirat.
Zusätzlich erteilt die GdWE einem Eigentümer - am besten dem Beirat - Kontovollmacht.
Der Beirat holt dann Angebote ein ...
Eventuell wäre es sinnvoll, einen Notverwalter über das Amtsgericht installieren zu lassen.
Zitat :die Gläubiger können im Rahmen der Gesamtschuldnerischen Haftung jeden einzelnen der Eigentümer in Haftung nehmen für die kompletten Schulden der GdWE.
Quatsch, die gesamtschuldnerische Haftung gibt es schon seit Jahren nicht mehr (mit der letzten großen WEG-Gesetzesänderung abgeschafft siehe § 9a Abs. 4 WEG)
Zitat :Zunächst müsst Ihr handlungsfähig werden.
D.h. Ihr beruft sofort eine Eigentümerversammlung ein und wählt einen Beirat.
Zusätzlich erteilt die GdWE einem Eigentümer - am besten dem Beirat - Kontovollmacht.
Wie soll das gehen, wenn die GdWE derzeit keinen Beirat hat (es sei denn, es wäre bereits ein Eigentümervertreter rechtsgültig durch Beschluss dazu ermächtigt worden (§ 24 Abs. 3 WEG)
Wenn die GdWE nicht allzu groß ist, kann man das Risiko vielleicht eingehen, wenn alle Eigentümer zustimmen und hinterher niemand anficht.
Ansonsten ist der rechtssichere WEG über den Notverwalter (nur für den Zweck, kurzfristig eine Versammlung einzuberufen für eine Beiratswahl oder besser gleich eine neue Verwalterbestellung (zu Not Eigenverwaltung)
Zitat :Quatsch, die gesamtschuldnerische Haftung gibt es schon seit Jahren nicht mehr (mit der letzten großen WEG-Gesetzesänderung abgeschafft siehe § 9a Abs. 4 WEG)
Es wäre mir neu, das § 9a Abs. 4 WEG unabdingbar ist und entsprechende vertragliche Vereinbarungen über die gesamtschuldnerische Haftung nichtig wären?
Guten Morgen,
Ich weiß nicht ob Ihr Euch noch an mich erinnert?
2018 hatte ich gegen unsere Gemeinschaft, 4 Klagen am Laufen, die ich auch gewonnen habe.
Es ging um Abrechnung, Abwahl Verwalter, eigenmächtige Versammlungen und Verhinderung von notwendiger Instandsetzung.
Hatte Euch darüber 2019 berichtet.
Es fällt mir manchmal schwer auf Komma und Rechtsschreibung zu achten,
aber ich lag 2018 - 3,5 Monate im Krankenhaus, davon 7 Wochen im Koma.
Danach musste ich alles neu lernen, bin aber froh das es jetzt, einigermaßen wieder klappt.
]etzt zu meinem Anliegen.
Leider wird es immer besser, was alles ans Tageslicht kommt.
Ich weiß, wir sind mit Schuld, den wir haben vertraut und nicht geprüft.
1. Wer muss die Abrechnung für 2025 machen
a. der ausgeschiedene Verwalter?
b. der Neuer Verwalter?
c. Wer trägt die Kosten?
2. Ausgeschiedener Verwalter, hat mehrere für unsere WEG bestimmte Rechnungen
a. von seinem privaten Konto beglichen
b. als Er dann zwischen 4 bis 8 so beglichen hat
c. Überwies er einen gesamten Betrag von Hausgeldkonto, auf sein Privatkonto
d. dabei fiel auf, dass er sich mehrere Rechnungen, doppelt überwiesen hat.
e. ist deshalb aufgefallen: Sein Konto Sparkasse, unser Konto Volksbank
Entschuldige mich jetzt schon für Fehler die ich eventuell gemacht habe.
Aber Ihr seid nun mal Klasse.
Viele Grüße bibbi
Oh je.
Ich glaube du brachst mehr als ein Forum
Zitat :1. Wer muss die Abrechnung für 2025 machen
a. der ausgeschiedene Verwalter?
b. der Neuer Verwalter?
c. Wer trägt die Kosten?
Da der ausgeschiedene Verwalter offenbar unter gerichtlicher Betreuung steht und geschäftsunfähig ist, dürfte der aufgrund von Unmöglichkeit raus sein. Somit sehe ich den neuen Verwalter als Ersteller.
Die Frage nach den Kosten verstehe ich nicht. Die Kosten trägt - wie immer - die GdWE.
Zitat :2. Ausgeschiedener Verwalter, hat mehrere für unsere WEG bestimmte Rechnungen
a. von seinem privaten Konto beglichen
b. als Er dann zwischen 4 bis 8 so beglichen hat
c. Überwies er einen gesamten Betrag von Hausgeldkonto, auf sein Privatkonto
d. dabei fiel auf, dass er sich mehrere Rechnungen, doppelt überwiesen hat.
e. ist deshalb aufgefallen: Sein Konto Sparkasse, unser Konto Volksbank
Das entspricht unter keinen Gesichtspunkten ordnungsgemäßer Verwaltung noch ordnungsgemäßer Buchführung. Das Geld das ihn nicht zusteht, sollte man natürlich zurückfordern, notfalls gerichtlich. Sollte der Vermieter nicht solvent sein, bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Guten Morgen,
Danke erstmal für Eure Antworten.
Werde jetzt abwarten was die anderen Eigentümer vorhaben.
Melde mich dann, wie es ausgegangen ist.
Viele Grüße und Frohe Ostertage.
Bibbi
Guten Tag ,
mal ein kleines Update
1. Leider noch kein Verwalter
2. Der alter hat sich mit dem Geld vom Acker gemacht, nicht nur bei uns
3. Versucht weiterhin Geld abzugreifen
4. Unsere Gemeinschaft scheint es wohl egal zu sein
5. Bank will keine Auskunft geben ohne Vollmacht
6. Keiner will was Unternehmen
Ich hoffe das ich heute nicht unfreundlich war, bin nur traurig über soviel Gleichgültigkeit bei uns
Danke fürs lesen.
Liebe Grüße
bibbi
Hast Du Dich inzwischen mal um einen versierten Anwalt gekümmert?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten