Thorsten D.
quote:
sicher schickt das Gericht die Mitteilung über den Eingang einer Beschlussanfechtungsklage nur an den Verwalter, an wen denn sonst ? Dieser ist allerdings nach § 27, Abs.1, 7. verpflichtet die Eigt. von der Klage zu unterrichten.
Angenommen:
1. Der Verwalter informiert die Beklagten nicht über die Zustellung der Klage.
2. Der Verwalter beauftragt einen Anwalt mit der Verteidigung der Beklagten.
3. Der Anwalt kommuniziert nur mit dem Verwalter, nicht mit den Beklagten.
4. Der Kläger gewinnt das Verfahren.
5. Im Jahr danach erfahren die Beklagten über die Hausgeldabrechnung und die umgelegten Anwaltskosten von dem Verfahren.
6. Eigentümer X hätte sich in dem Verfahren doch so gerne selbst vertreten.
FRAGE 1) Muss Eigentümer X die Anwaltskosten anteilig tragen?
FRAGE 2) Hat Eigentümer X einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verwalter, wenn die Eigentümergemeinschaft die Hausgeldabrechnung so beschließt?
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"MfG
Wohni"