Der Verwalter steht vor einer Insolvenz.
a) Ist es nötig, einen neuen Verwalter zu bestellen?
b) Mit welcher Mehrheit erfolgt die Einberufung eines neuen Verwalters?
c) Können einzelne Miteigentümer eine (externe) Privatperson bevollmächtigen, zu einer außerordentlichen Eigentümerverversammlung einzuladen?
d) Mit welcher Frist hat diese Einladung zu erfolgen.
Verwalter insolvent - neuer Verwalter ?
10. November 2010
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Frage vom 10. November 2010 | 16:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Verwalter insolvent - neuer Verwalter ?
#1
Antwort vom 11. November 2010 | 13:57
Von
Status: Student (2020 Beiträge, 1551x hilfreich)
Wenn der Verwalter bald insolvent ist, dann würde ich ganz schnell prüfen, ob Hausgeld- und Rücklagenkonto noch gefüllt sind, und die Verfügungsvollmacht für die Verwaltung reduzieren...
Wenn es den Verwalter noch gibt, dann sollte man mit ihm das Gespräch suchen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. 'Vor der Insolvenz' ist ja etwas anderes als 'insolvent'!
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