Verwalter kündigt fristlos Vertrag!

1. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hr.B.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwalter kündigt fristlos Vertrag!

Hallo Forum,

ich brauche mal eure Hilfe, es geht um ein 2 Parteienhaus mit 2 selbstgenutzten Eigentumswohnungen, wovon ich die eine bewohne.

Da mit der anderen Partei schon seit Jahren immer nur Streit programmiert war,weil die ständig Ihre Hausgeldanteile nicht bezahlten, habe ich vor ein paar Jahren gegen heftige Widerstände durchgesetzt, dass die Verwaltung des Hauskontos an einen Verwalter übertragen wurde.

Jetzt fiel die andere Partei, nennen wir sie mal M. schon immer durch unpünktliche Zahlungen auf, weil auch niemand in der Familie einer geregelten Tätigkeit nachgeht.
Die betreiben zwar eine Firma, aber so richtig Kunden hab ich da auch noch nie gesehen in 10 Jahren und die hocken auch fast immer zu Hause.

Letztes Jahr war schon ein paar Mal der Gerichtsvollzieher in unserem Hof gesehen worden ( da haben sie aber nicht aufgemacht) und kurz vor Weihnachten rief mich der Verwalter an, dass Partei M. schon wieder im Rückstand sei und er das Gas nicht zahlen könnte.

Die Gassperrung konnte ich dann grade noch verhindern!

Jetzt ist wohl das Problem aufgetreten, dass die Partei M. sich mit dem Verwalter gestritten hat und ihm unter anderen des Betruges bezichtigt, worauf er mich gestern anrief und wegen Vertrauensbruch den Verwaltervertrag fristlos kündigte.
Ich kann ihm nicht mal böse sein, der hat ja auch ständig Ärger mit denen gehabt, ich an seiner Stelle hätte das selbe getan!

Er will jetzt noch einen Termin ansetzen , um dies offiziell zu machen und das wars dann.

Die säumigen Zahlungen der Partei M. aufs Hauskonto belaufen sich wohl mitlerweile auf ca. 2000 EUR,er musste statt dessen die Rücklagen angreifen, genaueres teilt er mir noch mit, war ja nur am Telefon und er war auch sehr erregt über die Beschuldigungen.

Ich will mir jetzt nächste Woche einen Anwalt nehmen aber in mir brennt natürlich die Frage, wie es jetzt weitergeht.
Auf einen neuen Verwalter werden wir uns mit der Partei M. nie einigen!

Die Nachbarn sind total blank und werden ausfallend, wenn man sie trifft , als wenn es meine Schuld wäre, es ist kein Kontoverwalter mehr vorhanden und die laufenden Kosten wie Gas und Wasser sind nicht trennbar.

Ich bezahl natürlich immer pünktlich mein Hausgeld per Dauerauftrag!

Welche Möglichkeiten gibt es ???

Vielen Dank


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12 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Da Du Dir einen Anwalt nehmen möchtest, solltest Du erstmal dessen Stellungnahme abwarten. Wenn Du dann Verständnissfragen zu einzelnen Bereichen hast kann dies einfacher beantwortet werden.

Nicht böse sein, aber ich bin der Ansicht dass wenn schon ein Anwalt arbeitet, dann sollte dessen Ansicht abgewartet werden.

Allgemein wirst Du um eine Klage gegen die Miteigentümer nicht herumkommen, notfalls bis zu deren Zwangsversteigerung.
Aber halte Dich bitte in erster Linie an Deinen Anwalt, zumindest wenn Du Vertrauen zu ihm hast.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Hr.B.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja , bloss bis ich nen Termin habe dauerts ja noch nen paar Tage und in mir brennts natürlich jetzt richtig, erstmal vor Wut und auch weil ich wissen will, welche Möglichkeiten bestehen.

Oder ist der Ehrliche der Dumme , weil er immer fein bezahlt und die anderen lachen sich eins?

Grüsse, Hr. B.

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Die einzige Möglichkeit: guten Anwalt suchen und auf Zahlung des Hausgeldes klagen. Solange die HV noch für Euch arbeitet, möglichst gemeinsame Sache machen. Hoffen, dass die Miteigentümer den rückständigen Betrag nicht zahlen können, dann Zwangsverteigerung betreiben. Hoffen, dass ein besserer Eigentümer die Nachbarwohnung erteigert. Ein bissle Zeit uned einiges an Geld (Vorschuß Anwalts- udn Gerichtskosten) musste allerdings schon mitbringen.

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#4
 Von 
Hr.B.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Viel Zeit habe ich und die Rechtsschutz deckt den Fall auch ab, bloss: Für einen vergleichsweise kleinen Betrag von 2 Tsd. EUR eine Zwangsversteigerung anzustreben kommt mir doch etwas illusorisch vor, obwohl es mir sehr gut gefallen würde !

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Danke!

-- Editiert am 04.05.2010 10:33

-- Editiert am 04.05.2010 10:34

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Wenn für die die 2000 € ein vergleichsweiser kleiner Betrag sind, kannst du die Hausgeldschulden gern übernehmen. Ansonsten haben wir schon wegen kleinerer beträge die Zwangsversteigerung betrieben. Entweder kommt für den Schuldner ne teure Einsicht in seine zahlungsverpflichtungen oder man wird ihn wenigstens los.

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#6
 Von 
Hr.B.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Soo, ich war heute beim Anwalt.
Bei einer 50/50 Teilungserklärung ( 2 Parteien Haus) sieht das ganze leider etwas schwieriger aus, da ja niemand einen Beschluss hinkriegt, der über 50 % ist.
Da her kann man so auf diesem Wege wie oben beschrieben nicht vorgehen.
Durch die gesamtschuldnerische Haftung bei den Energieversorgern ist der, der regelmässig bezahlt, erstmal der Depp!

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Das ist so nicht ganz richtig....

Sicher wird es wohl unmöglich sein auf dem Beschlussweg das Hausgeld einzuklagen, der Andere wird sicher nicht dafür stimmen dass er verklagt wird.

Aber :

Entspräche der Beschluss ordnungsgemässer Verwaltung und er wird abgelehnt, dann kann man gegen diese Ablehnung Anfechtungsklage erheben und beantragen das im Rahmen der Ordnungsg. Verw. der Beschluss als gefasst festgestellt wird.

Dies sollte ein Anwalt aber wissen !!

Hier mal ein Tip :

Hergehen und einen Wirtschaftsplan aufstellen, diesen dann offiziell zur Beschlussfassung vorlegen. Sagt der Andere nein, dann zum Gericht und klagen, ein WP ist per Gesetz vorgeschrieben, darauf hat man einen Rechtsanspruch !

Wird der WP entweder beschlossen oder vom Gericht als gültig festgestellt, hat man damit eine Zahlungsverpflichtung an die Gemeinschaft. Bei Säumnis kann man selbst sofort die Forderung einklagen.

Das Ganze ist zwar etwas umständlich, aber im WEG muss man solche Umwege gehen da eins auf andere aufbaut

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#8
 Von 
Hr.B.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, bloss das hilft mir bei der anderen Problematik auch nicht weiter, dass nun kein Verwalter mehr da ist und daher die Versorger kein Geld bekommen und mir dann irgendwann Gas und Wasser abdrehen!

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#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Einen neuen Verwalter kann man vom Amtsbericht bestellen lassen, wenn ihr euch nicht einigen könnt.

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"Heike aus Bochum"

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#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Das ändert aber nichts an seinem Problem.
Der wird auch nicht kostenlos arbeiten und ewig seinem Geld nachlaufen wollen.

Mahnbeischeid, einen nach dem anderen, bis zur Zwangsversteigerung.

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#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Rücklage darf übrigens nicht dafür verwendet werden, um ausstehende Hausgeldzahlungen auszugleichen. Zahlt ein Eigentümer nicht, müßte theoretisch eine Sonderumlage beschlossen werden.
Ob dies geht? Verstößt ein Eigentümer öfter gegen die Gemeinschaftlichen Pflichten, dazu gehört die Hausgeldzahlung, kann ihm per Beschluß der Verkauf seiner Wohnung auferlegt werden. Der betroffene Eigentümer darf dabei nicht mit abstimmen. Ein Verkauf an Verwandte ist dabei nicht gestattet.
Aber um das durchzuziehen, benötigt die Gemeinschaft (auch wenn sie nur aus 2 Eigentümern besteht) einen fähigen Verwalter und Anwalt.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hr.B.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will meinen Thread dann mal etwas fortschreiben.

Die andere Partei hat seit dem Sommer keine Zahlungen mehr geleistet auf das Hauskonto.
Ausserdem wurde der "ehemaligen" Hausverwaltung verboten, Überweisungen vorzunehmen.
Ich hab dann auch nichts mehr auf das Konto eingezahlt, um Zugriff über das Geld zu behalten.
Ich habe über einen WEG Fachanwalt beim Amtsgericht einen Antrag auf Einsetzen eines Verwalters gestellt aber das ist schon Wochen her und es rührt sich nichts.

Nun hat der Gasversorger angekündigt, das er ab dem 08.11. die Lieferung einstellt, weil ja seit ein paar Monaten nichts mehr bezahlt wurde.
Wasser kommt sicher als nächstes!
Desweiteren müssen wir uns weiterhin von der anderen Partei beschimpfen lassen, wenn man sich im Haus begegnet!

In drei Wochen ist also der Bock fett und wir sitzen ohne Heizung da, wenn ich nicht die Rückstände für die WEG ausgleiche.

Aber bevor ich denen die Bude warmhalte erfriere ich lieber...


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