Verwalter kungelt mit einem Miteigentümer

24. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)
Verwalter kungelt mit einem Miteigentümer

Der Verwalter kungelt ’bei der Auftragsvergabe Fenstereinbau’ mit einem Miteigentümer.

Tatbestand: WEG- VW stellt 3 Angebote zum Fenstertausch (ca. 35.000 Euro Gesamtsumme) bei der WEG- Versammlung im Frühjahr 2011 vor - und will gleich das Aufmass durch einen Miteigentümer machen lassen, - der auch ein Angebot abgab!

Meinerseits reichte ich dann dem WEG- VW 2 Angebote - von mir bis dato unbekannten Fachfirma - nach (deren Anschriften ich aus dem Internet zog, die im Umkreis der Immobilie liegen), deren Angebote auf den Vorgaben der VW Angebote basieren.
Meine beiden eingereichten Angebote lagen unter den dreien des WEG- VW, - eins sogar um ca. 5.000 Euro.

Der WEG- VW ruft nun erneut zu einer WEG Versammlung mit folgendem Beschlussantrag in der Tagesordnung auf:
Abstimmung und Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe Fenstereinbau
a. Hersteller aus Deutschland
b. Hersteller aus Polen ...

Einen Beschluss wird er so oder so IMMER auch durchbekommen, weil die WEG verwaltergläubig ist ...
Das Aufmass will er dann sogleich - und zwar 3 Tage nach der WEG- Versammlung - machen lassen.
Der WEG- VW hält also nicht mal die gesetzliche Widerspruchsfrist zum Beschluss ein!

Wer hat db. einen Rat für mich, um direkt bei der WEG Versammlung auf den WEG- VW einzuwirken, denn die ABSTIMMUNG
a. Hersteller aus Deutschland
b. Hersteller aus Polen ...
halte ich für eine Farce, - bin aber andererseits auch *’klagesatt’ - lol.

*Ich habe gerade eine Klage den WEG VW gewonnen, bei der es um die (seine) Genehmigung zum Errichten von Sichtschutzen ging.
Diese Klage dient mir u. a. dazu, den WEG- VW komplett abzuberufen, der Beschlüsse nicht umsetzt (z.B einen Energieberater hinzu zu ziehen) - und in dutzenden Fällen nicht ordnungsgemäß verwaltet (z.B. einen KFW Zuschuss für den Fenstereibau zu eruieren) usw., usf.

Eine Klage bezüglich WEG- VW- Ablösung usw. läuft, - die Klageerwiderung wird ’in time’ erwartet.

Danke :-)
M.

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9 Antworten
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#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Zum einen sind Beschlüsse solange gültig, wie sie nicht "aufgehoben" werden. Sicher, ein vernünftiger Verwalter würde bei einer drohenden Klage warten, bis das Ende des Prozesses gekommen ist (allerdings nicht, wenn er sich sicher ist, dass er gewinnt und der Beschluss rechtmässig zustande gekommen ist).

Meistens bekommst du doch die Eigentümer durch "Geld", d.h. wenn du deutlich günstigere Angebote hast (allerdings, billig kann teuer werden), solltest du das erwähnen - auf der Versammlung.
Und gegen den Einbauer aus Polen spricht die Gewährleistung.

Ist der Miteigentümer denn Fachmann und hat entsprechende Sicherheiten - ggf. Garantiezeiten einzuhalten?

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#2
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

Nein, nur die Fenster werden in Polen hergestellt, was ich vorher nicht wusste (die Firma hat internationales Renomee mit Garantien von 10 und 5 Jahren) und die Fenster werden von einem dt. Tischlermeister - mit Firmensitz nähe Hamburg - vorher aufgemessen und auch komplett eingebaut.

Inwieweit nun der ME Fachmann ist, habe ich keine Ahnung. Und woher die anderen Anbieter die einzubauenden Fenster beziehen, weiß ich auch nicht.

Mir geht es im Eigentlichen um die VW- Kunglei/en in der WEG ... und um diejenigen Eigentümer, die ihren Schlachter selber wählen, - denen ist, obwohl angeblich kein Geld vorhanden, auch ein Preisunterschied egal. Tenor: man muss ja einem VW vertrauen ...

:-)
M.

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#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Michky,

ich wünsche dir vor allem einen guten Erfolg in dem Abberufungsverfahren!

Du hast wohl (noch) eine Rechtsschutzversicherung?

Smile....

Das Haltbarkeitsdatum von in Anspruch genommenen Rechtsschutzversicherungen oft nicht sehr lange im Voraus.

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"MfG
Wohni"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

Im ** Abberufungsverfahren greift der Rechtsschutz noch - lol - danach ist dunkel tuten, und ich muss für den zu erwartenden Beschluss 'Fenster' finanziell selber vorlegen. Es geht aber nicht anders, es sei, ich bekomme den Beschluss
a. Hersteller aus Deutschland
b. Hersteller aus Polen ...
in dieser Ausführung als nichtig ...?

** wolltes du dazu dann das Urteil? - Oder verwechsele ich was?

:-)
M.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Sollte die gewonnene Klage die Miteigentümer tatsächlich nicht überzeugen, dass der Verwalter sein Geschäft scheinbar nicht versteht?

Der Tischler, der die Fenster einbaut, wird sicher auch niemanden anderen das Aufmass machen lassen, also müsste der Nachbar schon Tischler sein.

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#6
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Zum einen sind Beschlüsse solange gültig, wie sie nicht "aufgehoben" werden. Sicher, ein vernünftiger Verwalter würde bei einer drohenden Klage warten, bis das Ende des Prozesses gekommen ist (allerdings nicht, wenn er sich sicher ist, dass er gewinnt und der Beschluss rechtmässig zustande gekommen ist).

von TiA2010 am 24.08.2011 11:33


So geht es nicht...
Dass ein nicht nichtiger Beschluss bis zur Aufhebung durch das Gericht gültig ist, ist zutreffend. Die Schlussfolgerungen daraus allerdings nicht.

Der Verwalter ist ohne wenn und aber zur Umsetzung der Beschlüsse verpflichtet. Er ist keinesfalls befugt, über Richtigkeit oder Sinn irgendwelcher Beschlüsse zu urteilen und die Umsetzung von seinem Urteil abhängig zu machen.

Ein vernünftiger Verwalter kann also keinesfalls den Ausgang eines Anfechtungsverfahrens abwarten.

Im übrigen richtet sich ein Anfechtungsverfahren nicht gegen den Verwalter, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer. Da er nicht Verfahrenspartei ist, kann der Verwalter also weder gewinnen noch verlieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

ups :-)

ich wollte ja den Beschlussantrag, die Beschlussfassung zu:

a. Hersteller aus Deutschland
b. Hersteller aus Polen

in dieser Form schon im Vorfeld abwürgen.
Klar, wenn der Beschluss da ist, muss ich vor Gericht; doch das ist nicht mein Bestreben :-)

Sorry, wenn ich mich in der Sache unverständlich geäußert habe :-(

M.

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Womit soll denn ein Beschluss begründet werden, der besagt, dass ein Angebot, welches nicht unwesentlich teurer ist als andere, angenommen wird? Und warum soll nicht ein Günstigeres Angebot erwogen werden? Weil es "aus Polen" kommt?

Das würde ich während der Beschlussfassung auf jeden Fall notieren lassen.

Wir hatten vor 2 Jahren einen ähnlichen Fall. Das teuerste Angebot wurde beschlossen, und ich habe es angefochten. Am Ende gab es einen Vergleich, aber zumindest wurde ein günstigeres Angebot angenommen...

Ich konnte erfolgreich verhindern, dass der Beschluss sofort umgesetzt wurde, indem ich sofort Anfechtungsanklage eingereicht habe. Somit wurde das erstmal auf Eis gelegt, und ich hätte meine Sonderumlage für diesen Quatsch eh so lange einbehalten wie möglich. So kam es dann gar nicht erst zu einer Auftragsvergabe. Kommt natürlich darauf an, ob ihr über genug Mittel auf eurem WEG-Konto verfügt. Bei uns war das nicht der Fall, und das war mein Glück.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

Ja, die Umlage gibt es bei uns auch ... Und bei dem zu erwirkenden Beschluss geht es dem VW eben -nur- darum, den Miteigentümer hinsichtlich der Auftragsvergabe zu begünstigen.

Bisher hat der VW auch versäumt, den vor 3 Jahren ergangenen Beschluss einen Energieberater eizuschalten umzusetzen. Zudem will er grundlos den KFW Zuschuss nicht beantragen; das alles wird ihm den Garaus machen, bin ich
sicher :-))

Gr.
M.

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