Verwalter vergibt in Abstimmung mit Beirat Auftrag

8. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
WE 1
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)
Verwalter vergibt in Abstimmung mit Beirat Auftrag

Hallo erst mal.
Einer geht noch!
Unser Verwalter hat auf der letzten Eigentümerversammlung beschließen lassen, dass die Fahrstuhlsteuerung erneuert wird.So weit so gut.
Laut Niederschrift ist auch nur [u][/u]der Beschluss über die Maßnahme als solche erfolgt, nicht über die Vergabe. Es wurden keine KVs vorgelegt, vermutlich auch erst gar nicht eingeholt.
Nun wurde uns per Aushang mitgeteilt, dass der Verwalter in Absprache mit dem Beirat den Auftrag an die Firma XYZ vergeben hat. Die Kosten belaufen sich auf ca.15.500,00€

Laut Verwaltervertreag ist der Verwalter ermächtigt, Reparaturen bis 1000,00€ in Eigenregie zu vergeben, darüber hinaus nur in Abstimmung mit dem Beirat.

Trotzdem haben m.E. sowohl Verwalter als auch Beirat ihre Kompetenzen überschritten.

Wir wird das da draussen im WWW gesehen?

Viele Grüße aus dem sonnigen Niedersachsen und vielen Dank im Voraus.
WE 1

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6 Antworten
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#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

In meiner laienhaften meinung sage ich jetzt mal:

wenn der Beschluss zu unbestimmt war, aber nicht angefochten wurde, darf der Verwalter das auch.

Üblicherweise - so machen es zumindest wir - enthält ein Beschluss Festlegungen:
- was gemacht werden soll
- wer die Angebote einholt und wieviele (falls noch keine vorliegen)
- wer über die Vergabe entscheidet (Verwalter, Beirat oder ein aus Eigentümern gebildeter/gewählter "Bauausschuss")
- welcher Kostenrahmen freigegeben wird
- wie die Kosten finanziert werden (laufende Abrechnung, Sonderumlage, Rücklage)

Ist der Beschluss zu unbestimmt, ist er anfechtbar. Wird er nicht fristgerecht angefochten, ist er erst einmal bestandskräftig. Dann gäbe es nur noch eine Handhabe gegen den Verwalter, wenn ihr nachweisen könnt, dass der erteilte Auftrag erheblich (!) zu teuer war. Dann wäre der Verwalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
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#2
 Von 
WE 1
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo erst mal.
Vielen Dank für die Antwort.
Die Fahrstuhlsteuerung hätte erst 2012 erneuert werden müssen. Aufgruind von Mägeln sollte die die Erneuerung aber vorgezogen werden.
Der Beschluss bezog sich nur darauf, dass die Durchführung der Fahrstuhlsteuerung bereits schon 2011 erfolgen soll.

In der Niederschrift steht, dass die Eigentümer mehrheitlich dieser Maßnahme zugestimmt haben.
Von der Vorlage von Angeboten bzw.der Vergabe an eine bestimmte Firma gibt es keine Dokumentation.

Gruß
WE 1

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#3
 Von 
Werner11
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

15.500 ist zwar nicht billig, aber teuer sind solche Fahrstühle mal. Hier haben wir 30000 für komplette Fahrstühle bezahlt - mit neuer Kabine, allerdings bestehender Schacht und Gewichte. Wenn ich an dem Angebot Zweifel hätte, würde ich selber eines einholen. Dazu müsste man aber genau wissen, was in der Verwalterausschreibung alles drin ist - z.B. Wartungsvertrag, Garantie usw.

Auch wenn das jetzt etwas schlampig formuliert erscheinen mag, Ihr habt doch auf der Versammlung sicher darüber gesprochen. Und wenn 2011 eine Erneuerung anstand, heißt das zumindest für mich, daß Ihr die auch als Versammlung genehmigt habt. Ich würde also höchstens am Preis zweifeln, da aber vermutlich die Aufzugsteuerung das teuerste an dem ganzen Kasten ist, könnte ich mir vorstellen, daß der Preis nicht so arg weit daneben liegt.

Gruß,

Werner

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,

aus eigener Erfahrung, Fahrstuhl 6 Stockwerke, Kosten für eine neue Steuerung mit Nebenarbeiten : 22T Euro

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
WE 1
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Werner, hallo Thorssten D.
nicht der Preis ist zu beanstanden, sondern die Arbeit des Verwalters.
Wenn wir einen Verwalter hätten, der entsprechend vernünftig arbeiten würde, gäbe es auch keine Zweifel.
Fakt ist, dass der Verwalter in Verbindung mit dem Beirat einen Auftrag an eine bestimmte Firma vergeben hat, ohne Vorlage von KVs und ohne Beschlussfassung in der WEG. Die WEG hat nur über die Maßnahme als solche entschieden.

Wie mir der Verwaltrer heute mitgeteilt hat, ist die Firma, die vor 20 Jahren den Wartungsauftrag erhalten hat, mit die Maßnahme beauftragt worden.
D.h. es sind keine Angebote einholt worden und es wird darauf verwiesen, dass diese Firma vor 20 Jahren 25% günstiger war als die anderen.

Gruß
WE 1


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#6
 Von 
Werner11
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Tja - was willst Du nun machen? Ich verstehe es, daß das nicht i.O. ist, andererseits würde ich bei dem Preis keine "Amigowirtschaft" vermuten - so wie es leider bei mir der Fall ist. Ich würde den Verwalter halt "abmahnen" (schriftlich) und darauf bestehen, daß zukünftig immer mindestens 2 weitere Angebote bei derartigen Aufträgen eingeholt werden. Wenn er das dann wieder nicht tut, kann man ihm an's Leder.

Bei meiner HV stellt sich z.B. momentan immer mehr raus - zwar noch nicht beweiskräftig, aber ... die Ablesefirma ist angeblich die Muttergesellschaft der HV (die vorherige, jahrzehntelange Ablesefa. wurde plötzlich zu teuer) und der Sohn des Beiratsvorsitzenden ist wohl Justitiar der HV. Das nenne ich mal "Filz".

Das nur mal als Beispiel, daß selbst 3 Angebote nicht unbedingt helfen. Ich vermute mal ganz stark, daß das z.B. in unserem Fall so hingetrimmt wurde, daß das auch die richtige Fa. bekommt.

Ein weiteres Beispiel: auf einer WEV stand der Antrag auf der TO, daß ein Architekt € 7000 zu bekommen hätte (für Begutachtung von größeren Schäden an der TG). Wurde von der WEV akzeptiert. Nächster TOP, die HV möchte wegen "Mehrarbeit" einen Sonderbonus von € 3000. Wurde abgelehnt, da die HV eh schon 6-stellig für die Anlage (über 500 WE) bekommt. Daraufhin bespricht die HV Geschäftsführerin mit dem in der Versammlung anwesenden Architekten so einiges leise. Plötzlich: "Der Architekt hat sich geirrt. Der Betrag von € 7000 (war so abgedruckt in der TO, der Architekt war bei der Abstimmung samt der HV zugegen) war falsch - es muß € 13000 heissen. WEV stimmt mit etlichen Gegenstimmen trotzdem für diese Änderung ... tja, ich war wohl einer der wenigen, der dies zumindest ... sehr merkwürdig ... fand.

Das nur mal zu dem Einholen von Angeboten usw. und wie man damit manipulieren kann.

Das heißt natürlich alles nicht, daß das bei Dir korrekt ist. Aber wichtig ist immer ein korrekter Beirat, der auch wirklich ernsthaft kontrolliert. Und selbst den legt eine geschickte HV auf's Kreuz. (Womit ich nicht sagen will, daß unsere HV geschickt ist, nur sind die Eigentümer wohl nicht ganz so die Blitzmerker :-(

Gruß,

Werner

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