Verwalter/Beirat

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gast 015A8
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)
Verwalter/Beirat

Hallo nochmal

da bereits unser zweiter Verwalter unserer Wohneigentumsanlage nur das macht, was unser Beirat möchte, würde ich gerne wissen, wer dieses Problem auch kennt. D. h., wenn man es sich mit dem Beirat verscherzt, hat man Beirat und Verwalter am Hals, wie z. B. unsere Blumen, die seit 20 Jahre im Treppenhaus stehen, müssen nun weg; unser Kind wird auch mit jeder Kleinigkeit, wie Spielverbot auf dem Gemeinschaftsgrundstück und Spielgeräten (Spielgeräte nur bis 6-jährige) etc. schikaniert. Da aber alle nur immer ihre "Ruhe" im Haus haben wollen, wird der Verwalter und auch der Beirat immer wieder gewählt.
Unser Verwalter und Beirat urteilt personenbezogen.

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Viele Grüße



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
unsere Blumen, die seit 20 Jahre im Treppenhaus stehen, müssen nun weg

formal rechtlich betrachtet ist dies auch richtig so:

1. nicht genehmigte Nutzung des Gemeinschaftseigentums: es gibt mehrere Urteile, die das Aufstellen von Garderoben, Schuhschränkchen, Schirmständern und Blumen bis hin zum Aufhängen von Bildern durch einzelne Bewohner im Treppenhaus untersagen.

2. Treppenhäuser sind in Mehrfamilienhäusern stets Flucht- und Rettungswege. Allein aus diesem Grund ist das Abstellen jeglicher Gegenstände bis hin zum Kinderwagen i.d.R. landespolizeilich (LBO) untersagt. Stell Dir einfach vor, aus Deiner Familie hat jemand einen einen ärztlichen Notfall und muss schnellstmöglich in eine Klinik - und die Rettungssanitäter stolpern samt Krankentrage und Patient über Deine Blumentöpfe ...

Aus einer 20jährigen Duldung erwächst kein Gewohnheitsrecht, insbesondere wenn dies gegen die LBO verstößt.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gast 015A8
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für den Beitrag. Im Grunde ist es ja richtig, dass alles im Hausflur verschwinden soll wegen Brandgefahr etc. Aber warum kann dies denn nur in einem Haus gelten und nicht in den anderen der Eigentumswohnanlage (bei insgesamt z. b. 3 Häusern)? Wie sieht es denn überhaupt mit der Größe eines Flures aus? Wir haben z. B. einen sehr großen Flur, in dem man Blumen problemlos stellen könnte.

Viele Grüße

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Nur mal gefragt - was würde der Verwalter denn tun, wenn ein über 6jähriges Kind auf dem Spielplatz spielt?
Schau mal, ob es bei euch eine Spielplatzsatzung der Gemeinde gibt.
Und zum Spielen von Kindern auf Gemeinschaftsrasen gibt es auch schon diverse Urteile - nämlich dass dies in begrenztem Maße zulässig ist (auf einer Decke sitzen, Federballspielen usw.).

Ich hatte hier schon früher mal die Frage gestellt, was tun, wenn jemand sich nicht an die Hausordnung hält? Das ist nämlich eine Grundfrage.
Bezüglich der Blumen - hier würde ich sie entfernen, weil sonst jemand drittes es tut. Eine Ungleichbehandlung der Eigentümer ist natürlich nicht zulässig, aber in meine Augen bist du solange machtlos, bis sich die Eigentümerstruktur ändert.

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"sika0304"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

quote:
"Spielgeräte nur bis 6-jährige"


...würde ich ja mal ganz genau prüfen, woher das kommt (Vereinbarung unter allen Eigentümern??? Unangefochtener Mehrheitsbeschluss??? Bloßes Gelaber???)

Das hört sich für mich nach grobem Unfug an. Ich schätze mal, dass das nicht berechtigt ist.

Bei uns steht in der Baugenehmigung aus den 1980er Jahren, dass ein Kinderspielplatz auf dem Grundstück zu erichten ist. Wurde auch gemacht.
(10er WEG, hinten Wiese und Sträucher; umzäunt.)

In der Hausordnung, die in den 1980ern mehrheitlich beschlossen wurde, steht, dass die Rasenfläche nur zum Sonnen genutzt werden darf und dort keine Kinder spielen dürfen.
Auch grober Unfug, finde ich.

Gegenstände aus dem Treppenhaus räumen könnte dagegen sicherlich verlangt und durchgesetzt werden.

Aber irgendwann geht es nur noch "Aug um Aug, Zahn um Zahn".
Das sollte man vermeiden, wenn es geht. Denn besser wird es nicht dadurch, das Wohnen.

MfG
Wohni

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Nun, ich würde hier mal sagen dass die Altersbeschränkung für den gemeinschaftseigenen Spielplatz sehr wohl per Hausordnung geregelt werden darf, und natürlich auch per Vereinbarung.
Ein Verbot auf dem Gemeinschaftsgründstück zu spielen ist natürlich ein Witz, allerdings kann auch hier in der Hausordnung geregelt sein dass z.B. Fussballspielen nicht gestattet ist, solche Einschränkungen sind möglich

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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