Verwaltervergütung nach Aufwand?

18. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)
Verwaltervergütung nach Aufwand?

Falls es in einer WEG Miteigentümer gibt, die immer wieder die Verwaltung aufsuchen, um dort über Kleinigkeiten zu diskutieren: kann man im Verwaltervertrag dafür Sondergebühren vereinbaren?

Bei meiner Bank habe ich z.B. 5 Überweisungen im Monat frei, jede zusätzliche Überweisung kostet Geld.
Könnte man das als Verwalter ähnlich handhaben, z.B. ab der 5. Anfrage die Beantwortung dem Frager in Rechnung stellen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Ob man es können könnte hängt davon ab ob die Gegenseite mitspielen und dies akzeptieren würde.

Ob man es dürfen dürfte weiß ich nicht, ich würde eine solche Regelung jedoch als mehr als problematisch ansehen.

Zum einen ist KLEINIGKEITEN ein mehr als dehnbarer Begriff, zum anderen hängt es letztlich an dir als Verwalter worauf du dich einlässt.

Beispiel:
- kein Besuch im Büro ohne vorherige Terminabsprache (schon kannst du lenken und steuern)
- Herr/Frau ...... darüber müssen wir nicht reden, stellen sie einen Antrag zur nächsten ETV
- usw.

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#2
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Würde unser Verwalter mit so was anfangen, würde der Antrag in der nächsten Versammlung zur Abwahl und Neubestellung eines Verwalters kommen!

Warum nicht einfach die Verwaltergebühr per se Pro Wohnung um 1-2€ Anheben?

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