Verwaltervertrag

2. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)
Verwaltervertrag

Wer darf den Verwaltervertrag unterschreiben?
Der Verwaltungsbeirat?
Die Eigentümerversammlung?
Kann der einzelene Eigentümer davon ausgeschlossen werden?

Wer arbeitet den Verwaltervertrag aus?

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"Best wishes
JRS"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn es die Eigentümer mehrheitlich beschliessen, dann darf der Beirat den Verwaltervertrag unterschreiben, es kann auch beschlossen werden dass der Beirat den Vertragsinhalt aushandelt.

Genauso können die Eigentümer auch mehrheitlich einen bereits ausgearbeiteten Vertrag mehrheitlich beschliessen, oder auch den Inhalt des Vertrages auf einer Versammlung festlegen und dann beschliessen, oder beschliessen dass der Beirat den inhaltlich festgelegten Vertrag Namens der Gemeinschaft unterzeichnet.

Ganz wichtig :
Der Vertrag wird nicht zwischen den Eigentümern und dem Verwalter geschlossen, sonder zwischen dem Verband der Eigentümer und dem Verwalter.


Noch wichtiger :
Wozu einen Vertrag mit dem Verwalter abschliessen ????
Wenn, dann bitte nur wenn die Dinge drinstehen die für die Eigentümer wichtig sind, d.h. keinen Vertragsentwurf akzeptieren der vom Verwalter vorgelegt wird - da stehen nämlich nur Dinge drin die für den Verwalter gut und für die Eigentümer schlecht sind

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

Lieber Forumsfreund,
bsten dank für die umfangreiche Antwort.
Dazu noch zwei Fragen:
1. Muss der Eigentümer eine Kopie des Vertrages erhalten?
2. Muss der Eigentümer eine Kopie des Protokolls der Eigentümerversammlung erhalten?
Besten Dank im voraus
Benbulben

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"Besten Dank im voraus.

Have a nice day
JRS"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dazu noch zwei Fragen:
1. Muss der Eigentümer eine Kopie des Vertrages erhalten?
2. Muss der Eigentümer eine Kopie des Protokolls der Eigentümerversammlung erhalten?
von Benbulben am 03.12.2010 09:22 <hr size=1 noshade>


Der Wohnungseigentümer ist nicht Vertragspartei. Es gibt daher keine zwingede Notwendigkeit, jedem Eigentümer eine Kopie des Verwaltervertrags auszuhändigen.

Protokollversand ist zwar üblich, einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Nach § 24 Abs. 6 WEG ist über die Beschlüsse gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die von jedem Wohnungseigentümer eingesehen werden kann.

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""

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
1. Muss der Eigentümer eine Kopie des Vertrages erhalten?
Nein
quote:
2. Muss der Eigentümer eine Kopie des Protokolls der Eigentümerversammlung erhalten?
Nein


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0x Hilfreiche Antwort

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