Wer darf den Verwaltervertrag unterschreiben?
Der Verwaltungsbeirat?
Die Eigentümerversammlung?
Kann der einzelene Eigentümer davon ausgeschlossen werden?
Wer arbeitet den Verwaltervertrag aus?
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"Best wishes
JRS"
Verwaltervertrag
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wenn es die Eigentümer mehrheitlich beschliessen, dann darf der Beirat den Verwaltervertrag unterschreiben, es kann auch beschlossen werden dass der Beirat den Vertragsinhalt aushandelt.
Genauso können die Eigentümer auch mehrheitlich einen bereits ausgearbeiteten Vertrag mehrheitlich beschliessen, oder auch den Inhalt des Vertrages auf einer Versammlung festlegen und dann beschliessen, oder beschliessen dass der Beirat den inhaltlich festgelegten Vertrag Namens der Gemeinschaft unterzeichnet.
Ganz wichtig :
Der Vertrag wird nicht zwischen den Eigentümern und dem Verwalter geschlossen, sonder zwischen dem Verband der Eigentümer und dem Verwalter.
Noch wichtiger :
Wozu einen Vertrag mit dem Verwalter abschliessen ????
Wenn, dann bitte nur wenn die Dinge drinstehen die für die Eigentümer wichtig sind, d.h. keinen Vertragsentwurf akzeptieren der vom Verwalter vorgelegt wird - da stehen nämlich nur Dinge drin die für den Verwalter gut und für die Eigentümer schlecht sind
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Lieber Forumsfreund,
bsten dank für die umfangreiche Antwort.
Dazu noch zwei Fragen:
1. Muss der Eigentümer eine Kopie des Vertrages erhalten?
2. Muss der Eigentümer eine Kopie des Protokolls der Eigentümerversammlung erhalten?
Besten Dank im voraus
Benbulben
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"Besten Dank im voraus.
Have a nice day
JRS"
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quote:<hr size=1 noshade>Dazu noch zwei Fragen:
1. Muss der Eigentümer eine Kopie des Vertrages erhalten?
2. Muss der Eigentümer eine Kopie des Protokolls der Eigentümerversammlung erhalten?
von Benbulben am 03.12.2010 09:22 <hr size=1 noshade>
Der Wohnungseigentümer ist nicht Vertragspartei. Es gibt daher keine zwingede Notwendigkeit, jedem Eigentümer eine Kopie des Verwaltervertrags auszuhändigen.
Protokollversand ist zwar üblich, einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Nach § 24 Abs. 6 WEG ist über die Beschlüsse gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die von jedem Wohnungseigentümer eingesehen werden kann.
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""
quote:Nein
1. Muss der Eigentümer eine Kopie des Vertrages erhalten?
quote:Nein
2. Muss der Eigentümer eine Kopie des Protokolls der Eigentümerversammlung erhalten?
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