Verwaltervertrag - autom. Verlängerung?

25. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
mhweg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltervertrag - autom. Verlängerung?

Nach WEG bedarf eine Verlängerung einer Verwalterbestellung eines Beschlusses im Rahmen einer Eigentümerversammlung.
Kann es sein, dass eine Klausel im Verwaltervertrag, dass dieser, also die Verwalterbestellung, sich automatisch um x Jahre verlängert, wenn der Verwaltervertrag nicht mit Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Bestellung gekündigt wird, diesen Beschluss in der ETV ersetzen kann?

Unsere Verwaltung hat noch nie eine Verlängerung per Beschluss beantragt und beruft sich auf den Verwaltervertrag mit dieser Klausel.

Übrigens, per Beschluss bestellt bzw. zur Verlängerung bestellt wurde die Verwaltung nie.

Ist überhaupt davon auszugehen, dass es sich hierbei noch um eine gültige Verwaltung handelt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,
aber irgend einer muß doch den Verwalter ins Amt bestellt haben? Vielleicht der Bauherr in der TE? Wie lange ist der dann schon in Amt und Würden? Jedenfalls ist der Verwaltervertrag nicht mit der Verwalterbestellung zu vergleichen. Eine Automatische Verlängerung ist meiner Meinung nach mit dem WEG nicht vereinbar. Zur Gültigkeit, " wo kein Kläger da kein Richter ". Vorschlag: zur nächsten EV den Top Verwalter-Neubestellung verlangen und möglichst auch einen Verwalter oder auch mehrere vorschlagen (mit den dazugehörigen Kostenvoranschlägen) und in Zukunft nach dem WEG handeln.
Gruß und schönes WE.

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PS: Also mit Sicherheit geht jedenfalls eine automatische Vertragsverlängerung nicht, wenn sie über den Zeitpunkt hinaus gelten soll wie die Verwalterbestellung erfolgte!

-- Editiert am 25.02.2011 15:41

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo,

um es mal klar zu sagen :

Selbstverständlich sind automatische Verlängerungsklauseln gestattet.
Allerdings nur bis zur maximalen gesetzlichen Höchstdauer der Bestellung, also 5 Jahre.
Wird also der Verwalter für 1 Jahr bestellt und gleichzeitig diese Klausel mitbeschlossen, so endet die Bestellung grundsätzlich mit Ablauf des fünften Jahres sofern nicht ein neuer Bestellungsbeschluss gefasst wird. Gleiches gilt für den Verwaltervertrag, auch dieser endet automatisch mit Ablauf der Bestellzeit, unabhängig von seiner Laufzeit.

Achtung, es ist allgemein anerkannt dass eine Vertragsverlängerung per Beschluss auch die Verlängerung der Bestellzeit beinhaltet.

Achtung, grundsätzlich darf eine erneute Bestellung maximal 12 Monate vor Ablauf erfolgen, erfolgt die erneute Bestellung früher ist sie nichtig. Dito Vertrag.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Guten Morgen,
das heißt also auch, bei einer Erstbestellung des Verwalters endet die Bestellung und der Vertrag nach DREI Jahren. Richtig?


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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 35x hilfreich)

Nachfrage
Vertrag ist/wurde auf 3 Jahre begrenzt und endet am 30.6.2018.
Was passiert dann, wenn der Vertrag vorher nicht verlängert wurde? Im Verwaltervertrag ist KEINE automatische Verlängerung enthalten!
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 916x hilfreich)

Zitat (von manneier):
Nachfrage
Vertrag ist/wurde auf 3 Jahre begrenzt und endet am 30.6.2018.

Antwort: Ist vertraglich keine automatischer Verlängerung vereinbart, UND wurde der Vertrag nicht verlängert - dann endet er wenn er endet ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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