Verwaltung

29. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Dixy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung



bitte um Ihre Meinungen und Lösungsvorschläge.

In Berlin Friedrichshain habe ich 2 von einem Haus mit 40 Mietwohnungen.
ETV- Verwaltung und SEV Mieterverwaltung werden seit 10 Jahren von einer Gesellschaft verwaltet.

Zahlung (Auskehrung) meiner Mietauszahlungen wurde von 2017-2024 um 24,2 % reduziert.
Ursache: Von der NKM Nettokaltmiete wurden erhöhte Verwaltungskosten abgezogen (Hausgeld, Verwaltung, Erhaltungsrücklage). Mieten blieben gleich(Mietpreisbremse/-Mietspiegel etc ).

Von mir gezahlte Grundsteuer wurde zwar durch die Verwaltung von Mietern eingezogen, aber nicht an mich ausgezahlt.
Auf meine mehrfachen Bitten nach Klärung wird seit Monaten nicht reagiert.
Wie hoch ist üblicherweise der %- Abzug von der Nettokaltmiete wegen Verwaltungsgebühren ?

Was tun ?

Danke & Grüsse




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 135x hilfreich)

Ich hatte Dir gerade schon im Baurecht geantwortet:

Ich nehme mal an du hast eine Sondereigentumsverwaltung bei der Hausverwaltung für deine 2 Wohnungen.

Daher kassiert deine HV auch die Mieten, zieht Verwalterkosten aus dem SEV-Vertrag, sowie Hausgeld und Grundsteuer ab und schüttet den Rest an Dich aus.

Wenn die Mieten seit 2017 gleich geblieben sind, die Verwalterkosten SEV und das Hausgeld, aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten, nun höher sind, bleibt weniger übrig für die Ausschüttung.

Dafür sollte der SEV-Verwalter aber in der Lage sein, Berichte anzufertigen in denen aufgeschlüsselt ist wie die finanzielle Entwicklung sich abbildet.

Die Grundsteuer ist in der Regel in den Betriebskostenvorauszahlungen der Mieter enthalten und wird mithilfe der Betriebskostenabrechnung umgelegt.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
Dixy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dixy):
Wie hoch ist üblicherweise der %- Abzug von der Nettokaltmiete wegen Verwaltungsgebühren ?


Wie hoch ist der durchschnittliche %- Mietenabzug, auf den der Eigentümer wegen Verwaltungsgebühren und Rücklagen etc verzichten muss ?
Wie ist Eure Erfahrung ?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20092 Beiträge, 7278x hilfreich)

Zitat (von Dixy):
Wie hoch ist der durchschnittliche %- Mietenabzug,

Vielleicht weiß das das Bundesamt für Statistik, ansonsten interessiert das doch niemanden. Vor allem hilft es dir herzlich wenig, was der Durchschnitt ist - du hast Verträge zu erfüllen, die festlegen, was du aufzuwenden hast.

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