Verwaltung endet lt. Teilungserklärung 31.3.2012

8. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Moritzgolf
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung endet lt. Teilungserklärung 31.3.2012

Guten Tag,
laut Teilungserklärung (Neubau) ist die Hausverwaltung bis 31..3.2012 bestellt. Bis heute! ist nicht Hausverwaltung nicht in der Lage, eine ordentliche Eigentümerversammlung für das Jahr 2011 einzuberufen. Es wurde aber schon 2 x eine außerordentliche Versammlung einberufen, um z.B. den Beirat zu wählen, der lt. Kaufvertrag die Abnahme für das Gesamtobjekt durchführen muss.

Wir haben bereits schon einen Prozess gegen die HV laufen, da keine ordentliche Konten eingerichtet wurden. Außerdem haben wir jetzt durch den RA die Hausverwaltung anschreiben lassen, endlich eine ETV einzuberufen mit dem TOP: NEUWAHL EINER HAUSVERWALTUNG. Bis jetzt ist immer noch nichts passiert.

Wer hat auch schon einmal so etwas erlebt und kann Ratschläge geben?

Ausserdem lässt sich die HV immer von einem "angeblichen Justitiar" vertreten, der aber in Wirklichkeit Dipl,-Verw.Wirt ist. Alles ist hier unregelmässig. Die Hausverwaltung wurde vom Dipl.-Verw. Wirt eingesetzt, weil dieser bei der Stadt arbeitet und das Grundstück verkauft hat.

Was kann ich noch tun?

Bitte nur konkrete Anworten. Danke


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

als erstes würde ich den Anwalt wechseln, wenn ne Verwaltung nicht reagiert brauchts keinen Anwaltsbrief sondern ne gute Rechteberatung für Eigentümer.

Es gibt auch gute hilfreiche Literatur dazu, Florian Streibel Walhalla Verlag, oder www.oliverelzer.de

Erste Massnahme für euch ist, die anderen Eigt. auf eure Seite bringen, gemeinsam zu nem guten Anwalt und keine Scheu vor entsprechenden Klagen haben.

Hier auch mal die Suchfunktion bemühen, viel eurer "Fragen" wurden schon beantwortet oder erklärt

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Das Anwaltsschreiben war gut, wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer von dem Anwalt vertreten sind UND der Anwalt die Vollmachten beigelegt hat.

Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, war das Schreiben erst mal nutzlos.

Ist der Beirat auf eurer Seite?
Denn der Beiratsvorsitzende oder sein Vertreter kann selbst eine Eigentümerversammlung einberufen, wenn der Verwalter dies nicht tut.

Findet keine Verwalterwahl bis zum 31. März statt, ist die Gemeinschaft verwalterlos. Danach hätte selbst der bestellte Verwalter keine Befugnis mehr zur Einberufung der Versammlung.

NOCH ist alles rechtzeitig!


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"MfG
Wohni"

3x Hilfreiche Antwort

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