Hallo!
Unsere Hausverwaltung hat uns aus wichtigen Gründen zum 15.12. gekündigt. Die Gründe sind in der Kündigung nicht genannt.
Wir haben tatsächlich schon eine neue Hausverwaltung, mit der wir einen Vertrag ab dem 1. Januar haben. Diese hat mit der alten Verwaltung Kontakt aufgenommen und um Übergabe der Unterlagen gebeten.
Unsere alte Hausverwaltung rückt nun die Unterlagen nicht raus mit der Begründung dass unsere neue Hausverwaltung nicht vorgelegt hätte dass sie zertifiziert ist. Nun möchten wir Eigentümer die Unterlagen selbst abholen und auch das verweigert die alte Hausverwaltung.
Sie hat uns jetzt geschrieben dass sie für uns weiterhin eine Notverwaltung macht für den dreifachen monatlichen Satz. Hat sie da tatsächlich das Recht zu? Ich empfinde das als Unverschämtheit und denke dass uns wahrscheinlich nichts anderes übrig bleibt als über einen Anwalt alles zu regeln. Was natürlich wieder Geld kostet.
Ein frohes neues Jahr.
Su
Verwaltung kündigt und rückt Unterlagen nicht raus
ZitatUnsere alte Hausverwaltung rückt nun die Unterlagen nicht raus mit der Begründung dass unsere neue Hausverwaltung nicht vorgelegt hätte dass sie zertifiziert ist :
Um Zertifizierung kann es hier nicht gehen, wohl aber darum, dass die neue Verwaltung ihre Bestellung nachweisen muss, z.B. Beschluss der ETV über die Bestellung mit beglaubigten Unterschriften. Ohne den Nachweis der Bestellung könnte ja jeder kommen und behaupten er sei der neue Verwalter. Die Bestellung des Verwalters muss gesondert beschlossen werden, der Abschluß eines Verwaltervertrages ist nicht ausreichend.
ZitatNun möchten wir Eigentümer die Unterlagen selbst abholen und auch das verweigert die alte Hausverwaltung. :
Die Verwaltung darf die Unterlagen nicht an einzelne Eigentümer herausgeben. Diese haben lediglich ein Einsichtsrecht.
ZitatSie hat uns jetzt geschrieben dass sie für uns weiterhin eine Notverwaltung macht für den dreifachen monatlichen Satz. Hat sie da tatsächlich das Recht zu? :
Seid froh, dass sie das macht sonst wird die WEG handlungsunfähig und kann z.B. kein Hausgeld mehr einziehen
ZitatIch empfinde das als Unverschämtheit und denke dass uns wahrscheinlich nichts anderes übrig bleibt als über einen Anwalt alles zu regeln. Was natürlich wieder Geld kostet. :
Das ist nicht unverschämt, sondern beachtet nur die rechtliche Situation. Ihr müsst Eure Hausaufgaben machen und die neue Verwaltung ordnungsgemäß bestellen und die Bestellung formgerecht nachweisen.
ZitatNun möchten wir Eigentümer die Unterlagen selbst abholen und auch das verweigert die alte Hausverwaltung. :
Alle Eigentümer? Das würde ich auch nicht wollen, einer sollte ja reichen.
Gab es eine gerichtsfeste Aufforderung zur Übergabe?
Wie genau wurde die Ablehnung begründet?
ZitatDie Verwaltung darf die Unterlagen nicht an einzelne Eigentümer herausgeben. :
Dafür fehlt es aber an der Rechtsgrundlage.
ZitatUnsere alte Hausverwaltung rückt nun die Unterlagen nicht raus mit der Begründung dass unsere neue Hausverwaltung nicht vorgelegt hätte dass sie zertifiziert ist. :
Dafür fehlt es ebenfalls an der Rechtsgrundlage.
Oder ist die ordnungsgemäße Bestellung gemeint?
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ZitatZitat (von Tuta): :
Die Verwaltung darf die Unterlagen nicht an einzelne Eigentümer herausgeben.
Dafür fehlt es aber an der Rechtsgrundlage.
Hier müsste eine nachweisbare Bevollmächtigung durch die WEG (Beschluß der ETV) vorliegen. Sonst könnte sich ein einzelner Eigentümer die Unterlagen "unter den Nagel reißen"
Hallo!
Danke für die Antworten. Alle Eigentümer haben bei der neuen Hausverwaltung eine Vollmacht unterschrieben - das reicht dann wohl nicht. Ich denke wir werden jetzt selbst einen Beschluss formulieren, den wir dann alle unterschreiben. Wir sind nur 3 Parteien.
Die alte Hausverwaltung hat uns geschrieben, das sie alle unsere Emails ungelesen löscht.
Lg Su
Zitatwir werden jetzt selbst einen Beschluss formulieren :
Der Beschluß sollte enthalten
1. Die Bestellung des neuen Verwalters
2. Die explizite Vollmacht für (i) den neuen Verwalter (ii) jeden Eigentümer einzeln die Unterlagen vom alten Verwalter abzuholen
3. Wenn es ein Bankkonto der Eigentümergemeinschaft gibt, die Vollmacht / Anweisung an die Bank, dem neuen Verwalter den Kontozugang zu geben und dem alten Verwalter den Zugang zu entziehen.
Eure Unterschriften unter dem Beschluß (alle 3 Eigentümer) solltet Ihr Beglaubigen lassen (beim Notar oder je nach Bundesland auch bei der Gemeindeverwaltung, Kosten Notar ca. 50 € je Unterschrift, Gemeinde 5-10 € je Unterschrift).
Die Beglaubigung der Unterschriften ist zwar nicht absolut zwingend, erleichtert aber die Übernahme vom alten Verwalter und die Übertragung sonstiger Verträge der WEG (Versicherung, Strom, Müllabfuhr etc.)
Reicht das als Umlaufbeschluss?
Lieben Dank für die Hilfe
ZitatReicht das als Umlaufbeschluss? :
Umlaufbeschluß reicht, es müssen aber alle Eigentümer zustimmen.
Habt ihr da wenigstens eine Vermutung?ZitatDie Gründe sind in der Kündigung nicht genannt. :
Es wird wohl die Berechtigung bzw. der Nachweis der Bestellung gemeint sein.ZitatUnsere alte Hausverwaltung rückt nun die Unterlagen nicht raus mit der Begründung dass unsere neue Hausverwaltung nicht vorgelegt hätte dass sie zertifiziert ist. :
Der alte Verwalter scheint es mit der Herausgabe sehr genau zu nehmen. Und tatsächlich, wenn hier ein "Gesandter" die Herausgabe begehrt ist das zu wenig. Allerdings sollte eine von allen Miteigentümern unterzeichnete Ermächtigung zum Empfag der Unterlagen genügen. IMOZitatNun möchten wir Eigentümer die Unterlagen selbst abholen und auch das verweigert die alte Hausverwaltung. :
Ihr solltet schleunigst die Voraussetzungen erfüllen, dass der bisherige Verwalter keinen Grund mehr hat die Herausgabe der Unterlagen zu verweigern. Auf das Angebot für die Notverwaltung müst ihr euch nicht einlassen, zumal ihr aufpassen müsst welche "Laufzeit" da ggfs. versucht wird unterzuschieben.ZitatSie hat uns jetzt geschrieben dass sie für uns weiterhin eine Notverwaltung macht für den dreifachen monatlichen Satz. Hat sie da tatsächlich das Recht zu? :
Für die Herausgabe der Unterlagen, nicht unbedingt. Und ihr könnt hier gut vorarbeiten, denn zwischen den Tagen wird es eh schwer einen RA aufzutreiben und die zügige Herausgabe der Unterlagen über diesen zu erreichen.Zitatdenke dass uns wahrscheinlich nichts anderes übrig bleibt als über einen Anwalt alles zu regeln. :
Ob das so gut ist, stelle ich mal in Zweifel. Nicht dass am Ende da ein Formfehler begangen oder hineinkonstruiert wird. Eine von allen drei Miteigentümern unterschiebene Erklärung, die Unterlagen dem Miteigentümer „X" zu übergeben, sollte genügen. Das mit einer Frist von 14 Tagen und per Einwurfeinschreiben zugestellt. Klemmt’s dann immer noch, kann der RA die Messer wetzen.ZitatReicht das als Umlaufbeschluss? :
VG
Roland
Hallo!
Unsere neue Hausverwaltung hat uns heute geschrieben das bei dem Einschreiben von ihr mit der Aufforderung zur Übergabe der Unterlagen die Annahme verweigert worden ist.
Unsere alte Verwaltung hat uns folgendes Kauderwelsch geschrieben:
Wir wünschen keine Abholung durch Ihre Miteigentümer xxx und xxx, da ein nochmaliges Zusammentreffen mit diesen Herrschaften für uns eine Zumutung ist. (Hierzu muss ich sagen das es im Vorfeld keine Dispute gab Sie hat sich jetzt die schwächste Person in unserer WEG rausgepickt und will nur ihr die Unterlagen übergeben - darf sie das?)
Die von der WEG xxx mit der Hausverwaltung beauftragte Firma xxx werden wir die Verwaltungsunterlagen nicht übergeben.
Hierzu ist zu sagen, dass die Firma xxx nicht den Nachweis über die verpflichtende Fortbildung bis zum 31.12.2020 aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vorlegen kann. (Die neue Hausverwaltung gibt es über 20 Jahre und sie hat 8 Mitarbeiter Die alte Hausverwaltung hat diesen Nachweis auch nie erbracht).
Ihre Miteigentümerin Frau xxx hat sich über die Gesetzeslage nämlich nicht richtig informiert. Dieses Gesetz gilt immer noch und ist unabhängig von dem Zertifikat der IHK, dessen Vorlage ab nächsten Jahr von Auftraggebern
verlangt werden kann.
Außerdem ist hier nochmal klarzustellen, dass die Hausverwaltung xxx zum 15.12.2020 den Verwaltervertrag mit der WEG gekündigt hat. In dem Beschluss Ihrer WEG vom 1.1.2021 wird die Hausverwaltung abberufen. Wie kann man eine Firma, die selbst längst gekündigt hat, abberufen? Was ist denn das für ein Verhalten? Auch hat Ihre WEG erst mit dem Beschluss vom 1.1.2021 die Firma xxx mit der Hausverwaltung beauftragt.
Aber schon am 29.12.2020 hat eine Mitarbeiterin der Firma xxx sich hier wegen der Übergabe der Verwaltungsunterlagen gemeldet.
Eine ordentliche Hausverwaltung hätte den Beschluss der WEG abgewartet.
Da fällt mir leider nichts mehr zu ein - ich Zweifel langsam an dem Geisteszustand der alten Verwaltung. Sie hat übrigens gegen den Datenschutz verstoßen - in dem einzigen mit der neuen Hausverwaltung geführten Telefonat hat sie behauptet eine Partei der WEG wäre nicht insolvent genug alle Zahlungen zu leisten - das ist eine Mutmaßung und entspricht nicht der Wahrheit. Eine Datenschutzvereinbarungen mussten wir bei der alten Verwaltung übrigens nie unterschreiben.
Sorry für den langen Text.
Interessant, die Annahme eines Einwurfeinschreibens, hier das naheliegendste Mittel der Wahl, hätte nicht verweigert werden können.ZitatUnsere neue Hausverwaltung hat uns heute geschrieben das bei dem Einschreiben von ihr mit der Aufforderung zur Übergabe der Unterlagen die Annahme verweigert worden ist. :
Aber, wie auch immer, die alte HV scheint nach jedem Stein zu suchen, den sie euch noch in den Weg legen kann. Dabei hat sie jetzt welche gefunden, die man ihr durchaus auf die Füße fallen lassen könnte. Dennoch sollte das Ziel sein, so bald wie möglich an die Unterlagen zu kommen. Warum also nicht auf das Angebot eingehen und die Dame das Zeugs so bald wie möglich abholen lassen.
Diese Abholung sollte man gut vorbereiten. Der Miteigentümerin ist ein "Träger" zur Seite zu stellen. Dann muss die Dame das Zeug nicht schleppen und man hat einen Zeugen über den Verlauf aber auch für den Umfang der erhaltenen Unterlagen. Was soll/muss dem alten Verwalter bestätigt werden, was bekommt man tatsächlich ausgehändigt? Sind die Unterlagen, soweit erkennbar, vollständig? Da sollte man durchaus noch mit Überraschungen rechnen. Diese und auch den tatächlichen Umfang der ausgehändigten Unterlagen kann und muss die Hilfsperson bestätigen. Dem alten Verwalter sollte man das im Vorfeld nicht mitteilen.
Hat die WEG bzw. der neue Verwalter eigentlich schon die Verfügung über das WEG-Konto? Wurde die Bank formgerecht informiert - oder hat der alte Verwalter da auch noch die Hand drauf?
Mit Niederlegung der Verwaltung schuldet der Verwalter die zügigige Herausgabe der Unterlagen. IMO ist das zwar keine Bringschuld, aber eine gewisse Mitwirkung wird man da (hoffentlich) erwarten dürfen. Der Verwalter macht, sogar belegt durch seinen eigenen Schriftverkehr, genau das Gegenteil.ZitatUnsere alte Verwaltung hat uns folgendes Kauderwelsch geschrieben: :
Ob man das evtl. dem exVerwalter um die Ohren haut ist im Moment nicht so wichtig. Auch, ob man aus dieser Kündigung aus wichtigem, aber nicht genanntem, Grund sowie der ganzen Erschwernissse, Regressansprüche versucht abzuleiten. Primär geht es jetzt darum die Unterlagen zu bekommen. IMO
VG
Roland
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