Verwaltungsbeirat ohne Wohnung

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)
Verwaltungsbeirat ohne Wohnung

Guten Morgen, vor Jahren wurde ein dreiköpfiger Verwaltungsbeirat bei uns gewählt. Ein Beirat hat nun letztes Jahr seine Wohnungen auf seinen Sohn überschrieben und darf laut HV nicht mehr an den Eigentümerversammlungen teilnehmen. Soweit so gut.
Ich habe für heuer eine Neuwahl oder eine Nachwahl als Tagesordnungspunkt erwartet. Die HV schreibt, dass die Person nicht zurückgetreten ist und deshalb immer noch ein dreiköpfiger Verwaltungsbeirat existiert.

Kann das möglich sein, dass ich meine Wohnung verkaufe oder überschreibe und trotzdem im Verwaltungsbeirat tätige bin??

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Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Ich habe für heuer eine Neuwahl oder eine Nachwahl als Tagesordnungspunkt erwartet.

Anhand der Geschichte hätte ich das auch erwartet, als HV hätte ich diesen Tagesordnungspunkt gesetzt, als Mitglied des Beirates (also einer der anderen beiden) hätte ich einen derartigen Top beantragt.
Weshalb das bei euch nicht geschehen ist ..........


Zitat (von saitist):
Die HV schreibt, dass die Person nicht zurückgetreten ist und deshalb immer noch ein dreiköpfiger Verwaltungsbeirat existiert.

Sehe ich persönlich, gem. § 29 Abs. 1,anders als eure HV. Auch ein Beirat der stirbt wird kaum vorher seinen Rücktritt erklären - wäre der nach eurer HV auch nach seinem Tod noch im Amt?
Persönlich würde ich sofort mit der HV Kontakt aufnehmen, fragen was sie sich dabei denken.


Zitat (von saitist):
Kann das möglich sein, dass ich meine Wohnung verkaufe oder überschreibe und trotzdem im Verwaltungsbeirat tätige bin??

Nach meinem Verständnis ganz klar: N E I N .

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Es gibt im Grunde 5 Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat:
- Tod des Beirats
- Veräußerung des Sondereigentums des Beirates
- Niederlegung durch den Beirat
- Abwahl des Beirates
- Neuwahl eines anderen Beirates

Ein TOP Neuwahl oder Ergänzungswahl Beirat wäre sinnvoll gewesen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Ohne diesen TOP existiert der Beirat mit 2 Personen weiter. Insoweit ist die Ansicht der HV falsch.
Ist auch vollkommen widersinnig, einen Beirat zu haben, der nicht an der ETV teilnehmen darf *kopfschüttel*

Signatur:

lg.
R.M.

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