Verwaltungsberat; 4 Bewerber auf den Job

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)
Verwaltungsberat; 4 Bewerber auf den Job

Bei einer kommenden ETV wollen sich 4 ET zum Beirat wählen lassen.
Was tut der HV wenn alle 4 gewählt werden, obwohl nur 3 oder 5 zulässig wären?

Zweite Frage: Kann ein TOP mehre Beschlüsse beinhalten?
Zum Bespiel einzelne Beschlüsse zur Wahl des jeweiligen Beitratmitglieds?
Danke!

-- Editiert von 3113 am 16.05.2019 12:35

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Bei einer kommenden ETV wollen sich 4 ET zum Beirat wählen lassen.
Was tut der HV wenn alle 4 gewählt werden, obwohl nur 3 oder 5 zulässig wären?

Seit wann sind 5 Beiräte zulässig?
Abgesehen davon liegt es an der HV die Eigentümer über die rechtliche Situation zu informieren. Was diese dann machen ist ihre Sache.



Zitat (von 3113):
Zweite Frage: Kann ein TOP mehre Beschlüsse beinhalten?
Zum Bespiel einzelne Beschlüsse zur Wahl des jeweiligen Beitratmitglieds?

Na klar, oder soll für jedes mögliche Beiratsmitlied ein separater Top erstellt werden?

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Was tut der HV wenn alle 4 gewählt werden
Er tut gut daran die drei mit den meisten Stimmen als gewählt zu verkünden.

Der TOP dazu lautet wohl in der Regel: "Wahl oder Neuwahl des Beirates" Damit ist das (nach WEG) aus drei Personen bestehende Organ der WEG gemeint. Mit einem "Job" hat das wenig zu tun. IMO ist das auch kein Tummelplatz für Wichtigtuer und/oder Profilneurotiker. Bleibt zu wünschen, dass alle Beteiligten wissen was und wie das zu tun ist.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von 3113):
Was tut der HV wenn alle 4 gewählt werden
Er tut gut daran die drei mit den meisten Stimmen als gewählt zu verkünden.


Der Verwalter sollte genau dieses unterlassen...

Ein sinnvolles Verfahren wäre, in einem ersten Wahlgang über sämtliche Kandidaten abstimmen zu lassen. Die Anzahl der Stimmen für die einzelnen Bewerber bestimmt die Reihenfolge, in der anschließend über jeden Bewerber einzeln mit Ja/Nein abgestimmt wird.
Sobald 3 Bewerber mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten haben, ist die Wahl beendet.

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#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Einschätzungen, Ihr habt mir sehr geholfen.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Sobald 3 Bewerber mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten haben, ist die Wahl beendet.
Und warum sollte man es unterlassen, das Ergebnis der Wahl zu verkünden?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Und warum sollte man es unterlassen, das Ergebnis der Wahl zu verkünden?

Ihr redet faktisch von zwei verschiedenen Sachen, insbesondere von verschiedenen Verfahren:
Der eine meint: erst Reihenfolge der Abstimmung festlegen, dann einzeln abstimmen lassen und Abstimmungsergebnis verkünden. Nach Erreichen der erforderlichen Anzahl VBR-Mitglieder die weitere Wahl abbrechen. Über eventuell weitere Kandidaten wird dann nicht mehr abgestimmt.
Der andere meint: über alle Kandidaten (einzeln) abstimmen lassen und diejenigen drei Kandidaten mit den meisten Stimmen als gewählt verkünden.

Ersteres Verfahren kann als ungerecht empfunden werden, da u.U. ein Kandidat nicht mehr zum Zuge kommt, der eventuell mehr Stimmen erhalten hätte als ein zuvor bereits gewählter Kandidat. Ist aber rechtlich eher weniger angreifbar.

Das andere Verfahren kann (und wird dies vielleicht sogar in de meisten Fällen) zum gleichen Ergebnis führen, aber schnell ist auch eine fehlerhafte Wahl entstanden:
- Kandidat 3 und 4 haben gleich viel Stimmen - wer wird als gewählt verkündet?
- Kandidat 4 hat mehr Stimmen als Kandidat 3, aber keiner von beiden eine eigene Mehrheit von mehr als 50%

Signatur:

lg.
R.M.

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Ihr redet faktisch von zwei verschiedenen Sachen
Das ist gut möglich. RMHV hat wohl das (von mir allerdings nicht näher beschriebene) Wahlverfahren gemeint - ich meinte, dass die drei (und nur drei) Kandidaten mit den drei meisten Stimmen gewählt sind - aber auch, dass dieses Ergebnis zu verkünden sei.

Wer mehr zu dem Thema bzw. auch zur möglichen Problematik lesen will, findet hier IMO ganz anständige Infos dazu.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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