Hallo zusammen,
wir haben mit unserem Verwalter schon länger ein Problem. Dieser agiert absolut nicht im Sinne der Eigentümer und schießt nicht selten sogar gegen diese. Das Problem dabei ist wie so oft, dass von 16 Eigentümern meist nur ca. 8 bei der Versammlung sind. Die Beitratsvorsitzende ist privat sehr gut mit der Verwalterin befreundet. Letztes Jahr wurde über einen TOP abgestimmt, das der Verwalter nach Rücksprache mit dem Beirat einen Gutachter bis 1000€ für Reparaturen bestellen darf.
Jetzt haben wir aktut folgenden Fall. An unserem Balkon sind Schäden und wir haben diese gemeldet. Jetzt hat die Verwalterin uns informiert, wir möchten mit der Firma XY Kontakt aufnehmen, diese wird ein Gutachten erstellen. Die Firma XY hat aber bereits vor ein paar Jahren unsere Fassade neu gemacht, allerdings sehr unzureichend. Darauf hin hat der Chef der Firma Firma XY auf einer Versammlung mitgeteilt, dass sie keine Arbeiten mehr für die WEG tätigen wird. Die anwesenden Eigentümer der WEG erwiderte das dies auch nicht gewollt ist.
Wir informierten dann die Verwalterin über die oben genannten Punkte. Es kam als Antwort, dass in der letzten Beiratssitzung besprochen wurde, dass die Firma XY ein Gutachten erstellen soll. Obwohl die anwesenden Eigentümer damals nicht mehr mit der Firma XY zusammen arbeiten wollten. Beiratssitzung heißt in diesem Fall, das unserer Verwalterin bei der Beiratsvorsitzenden zum Grillen war...
Zusätzlich wissen wir und auch ein anderer Eigentümer, das der Geschäftsführer und die Verwalterin zufälligerweise leiert sind und zusammen wohnen. Es wird somit in Zusammenspiel der guten Freundin (Beiratsvorsitzende) unter Ausnutzung des Beschlusses (siehe oben) Geld von dem WEG Konto in die Taschen der Firma XY und somit unserer Verwalterin geschafft.
Als zweiten Punkt soll jetzt der Marmorbelag unseres Treppenhauses erneuert werden. Geschickt bekommen haben wir dazu zwei Angebote, beide im gleichen Layout, gleiche Firmenadresse, Kleine Telefonnummer und die Geschäftsführer der vermeintlich unterschiedlichen Firmen haben die gleichen Nachnamen. Natürlich eines der Angebote um ca. 10% teurer.
Solche Dinge passieren ständig und ich überlege nun wie ich am besten vorgehe um in Zukunft einen anderen Verwalter zu beschäftigen.
Meine Idee ist nun vom Verwalter eine aktuelle Eigentümerliste anzufordern und allen Eigentümern einen Brief mit den entsprechenden Punkten zukommen zu lassen. Als nächsten Punkt soll nämlich die Verwaltervergütung um über 10% erhöht werden, obwohl vor 2 Jahren gesagt wurde, dass der Vertrag um fünf Jahre zu den gleichen Konditionen verlängert wird. In der Nachbargemeinschaft soll ein neuer Verwalter gewählt werden, da macht die gleiche Verwalterin ein Folgeangebot über die gleichen Konditionen ohne die Erhöhung.
Habt ihr Tips wie man am besten vorgeht und was man sonst noch für Möglichkeiten hat?
MfG
Vetternwirtschaft des Verwalters
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Das lässt auf viel Desinteresse und (noch?) wenig Leidensdruck schließen.Zitatvon 16 Eigentümern meist nur ca. 8 bei der Versammlung sind. :
So etwas kommt vor. Wie steht es mit den übrigen Beiräten? Läuft für die Mehrheit (subjektiv) der Laden?ZitatDie Beitratsvorsitzende ist privat sehr gut mit der Verwalterin befreundet. :
Für 1.000 Euro bekommt man IMO keinen Gutachter. Kann es sein, dass beschlossen wurde bis zu 1.000 Euro für die Begutachtung und ggfs. (Kosten)einschätzung von Reparaturen und/oder Instandhaltungsmaßnahmen investieren zu dürfen?Zitatdas der Verwalter nach Rücksprache mit dem Beirat einen Gutachter bis 1000€ für Reparaturen bestellen darf. :
Um das abzukürzen. Ihr solltet die Verwaltung bitten (auffordern) eine geeignete Firma selbst zu beauftragen.ZitatJetzt haben wir aktut folgenden Fall.[...] :
Dieser Umstand muss nicht nachteilig für die WEG sein. Verboten ist das auch nicht. Im wörtlichen Sinn könnte man sagen, dass das sogar nahe "liegt".ZitatZusätzlich wissen wir und auch ein anderer Eigentümer, das der Geschäftsführer und die Verwalterin zufälligerweise leiert sind und zusammen wohnen. :
Für diese, als Tatsache vorgetragene Behauptung gibt es welche Beweise?ZitatEs wird somit in Zusammenspiel der guten Freundin (Beiratsvorsitzende) unter Ausnutzung des Beschlusses (siehe oben) Geld von dem WEG Konto in die Taschen der Firma XY und somit unserer Verwalterin geschafft. :
Klingt "anrüchig" , aber auch ziemlich dämlich. Ein drittes (lt. WEG sogar vorgeschriebenes) Angebot könnte mehr Klarheit bringen.ZitatGeschickt bekommen haben wir dazu zwei Angebote, beide im gleichen Layout, gleiche Firmenadresse, Kleine Telefonnummer und die Geschäftsführer der vermeintlich unterschiedlichen Firmen haben die gleichen Nachnamen. Natürlich eines der Angebote um ca. 10% teurer. :
Mit aller gebotenen Vorsicht, dass man sich nicht wegen falscher Anschuldigungen angreifbar macht, kann man die anderen Miteigentümern informieren und sensibilisieren. Die nächste Verwalterbestellung kommt bestimmt - und mit ihr die Chance auf einen Wechsel.ZitatSolche Dinge passieren ständig und ich überlege nun wie ich am besten vorgehe um in Zukunft einen anderen Verwalter zu beschäftigen. :
Das kann man tun. Aber Vorsicht vor falschen Anschuldigungen. Sonst kann einem das auf die Füße fallen.ZitatMeine Idee ist nun vom Verwalter eine aktuelle Eigentümerliste anzufordern und allen Eigentümern einen Brief mit den entsprechenden Punkten zukommen zu lassen. :
Wurde das "gesagt" oder auch irgendwie festgehalten (vereinbart)?ZitatAls nächsten Punkt soll nämlich die Verwaltervergütung um über 10% erhöht werden, obwohl vor 2 Jahren gesagt wurde, dass der Vertrag um fünf Jahre zu den gleichen Konditionen verlängert wird. :
Das ist nicht verboten. Bei evtl. Konditionsverhandlungen sollte es aber angesprochen werden. Auch, dass vor 2 Jahren "gesagt" wurde, die Konditionen wären für 5 Jahre fix.ZitatIn der Nachbargemeinschaft soll ein neuer Verwalter gewählt werden, da macht die gleiche Verwalterin ein Folgeangebot über die gleichen Konditionen ohne die Erhöhung. :
VG
Roland
Danke für Ihre Antwort,
die Hälfte der Eigentümer bewohnt nicht selbst, da ist oft wenig Interesse da, da viele Beschlüsse nur den Bewohner der Wohnung betreffen.
Ich habe noch nicht oft mit den Beiräten gesprochen. Einer vermietet, den habe ich nur bei den letzten Versammlungen gesehen, die Andere wohnt auch überwiegend in einem anderen Bundesland und ist nur ab und zu mal in der Wohnung welche zu unserer WEG gehört. Ich versuche aber mal jemand davon abzupassen. Der dritte Beirat ist wie bereits beschrieben privat sehr gut befreundet mit der Verwalterin. Ich weis nur das Ihr Mann ab und zu schon seinen Unmut verbreitet hat. Ihm gehört aber die Wohnung nicht, deswegen bleibt es auch dabei.
Zitat:Für 1.000 Euro bekommt man IMO keinen Gutachter. Kann es sein, dass beschlossen wurde bis zu 1.000 Euro für die Begutachtung und ggfs. (Kosten)einschätzung von Reparaturen und/oder Instandhaltungsmaßnahmen investieren zu dürfen?
Der Beschluss lautet wie folgt:
Zitat:Der Verwalter erhält die Vollmacht, bei auftretenden Mängel am Gemeinschaftseigentum, deren Ursache der Verwalter aus technischem Sachverstand nicht beurteilen kann, in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat, einen geeigneten Sachverständigen bis zu einem Maximalbetrag von 1.000€ brutto zu beauftragen
Mag sein das ein normaler Gutachter dafür kein Gutachter erstellt. Das führt noch eher dazu die verwandte Firma zu beauftragen...
Als TOP für die nächste Versammlung steht auch auf der Einladung, das für die Beseitigung der Schäden an unserem Balkon und Balkontüre ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde.
Zitat:Um das abzukürzen. Ihr solltet die Verwaltung bitten (auffordern) eine geeignete Firma selbst zu beauftragen.
Das hat die Verwaltung ja getan, wir sollen uns bei der Firma XY zwecks Terminabstimmung melden.
Zitat:Dieser Umstand muss nicht nachteilig für die WEG sein. Verboten ist das auch nicht. Im wörtlichen Sinn könnte man sagen, dass das sogar nahe "liegt".
So direkt ist da ja auch nichts gegen einzuwenden. Allerdings wird dies ja auch nicht offen kommuniziert. Dann wäre es was anderes... Und die Firma ist in meinen Augen auch keine Fachfirma.
Ich würde es auch nicht als Anschuldigung formulieren, sondern Vermutung seitens der Eigentümer und das wir bei der Versammlung die Verwalterin darauf ansprechen um Klarheit zu schaffen.Zitat:Das kann man tun. Aber Vorsicht vor falschen Anschuldigungen. Sonst kann einem das auf die Füße fallen.
Zitat:Wurde das "gesagt" oder auch irgendwie festgehalten (vereinbart)?
Das steht genau so in der Beschlussfassung. Der Vertrag wird bis Ende 2022 verlängert auf Grundlage des aktuellen Vertrages für xx€ je WE. Was im Verwaltervertrag steht, weis ich allerdings nicht. Dafür werde ich mir mal eine Kopie zusenden lassen. Ich habe auch die Vermutung das die Verwalterin durch den diesjährigen TOP gleichzeitig die Vertragslaufzeit wieder verlängern will.
Dort steht nämlich:
Zitat:Erhöhung der Verwaltervergütung auf xx € und abschluss eines neuen Verwaltervertrages.
Soll dies so kommen, wäre dies für mich eine unzureichende TOP Formulierung und es sollte eine Beschlussanfechtung angegangen werden.
Zu der Besagten Firma haben wir jetzt noch herausgefunden, dass seit kurzem ein 85 Jähriger Malermeister aus einem anderen Bundesland dort angestellt ist damit die Firma Malerarbeiten ausführen kann. Dieser hat allerdings nur eine Genehmigung von der Innung für das verarbeiten von Raufasertapeten. Als vor vier Jahren die Fassade neu gedämmt wurde durch die Firma, war dort gar kein Malermeister angestellt. Dies führte auch zu der ausgeuferten Diskussion bei der Versammlung. Unsere Nachbargemeinschaft hat aktuell auch ein Angebot für eine Fassadensanierung der Firma vorliegen. Und jetzt wird die Firma als Gutachter bestellt.
Es ist auf jeden Fall eine ziemlich hinterlistige Hausverwaltung. Unser Nachbar wollte mal die Verwalterzustimmung aus dem Grundbuch entfernen. Diese hat den TOP dann nicht aufgenommen, da Sie der Meinung war dieser wäre nicht richtig formuliert worden.
Wir haben auch trotz Verwalterzustimmung den gleichen Betrag damals bezahlt wie Bekannte von uns, bei denen keine Verwalterzustimmung notwenig war (Gleiche Hausverwaltung). Dort war dies bereits aus dem Grundbuch gelöscht worden. Der Verwaltung ist das aber egal und nimmt einfach das gleiche. Obwohl sie nicht zum Notar fahren muss.
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...wenn sich da die Miteigentümer mal nicht täuschen.Zitatda ist oft wenig Interesse da, da viele Beschlüsse nur den Bewohner der Wohnung betreffen. :
Hoffentlich wird das Ergebnis dieses "Gutachtens" bzw. der Begutachtung offen gelegt. Daraus und auch aus Aufwand und Kosten könnte man beurteilen wie so eine Begutachtung aussieht und was sie nützt.ZitatAls TOP für die nächste Versammlung steht auch auf der Einladung, das für die Beseitigung der Schäden an unserem Balkon und Balkontüre ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. :
Zur Offenlegung der persönlichen Verflechtungen ist man IMO nicht verpflichtet, und so lange diese nicht verschleiert oder geleugnet werden...ZitatSo direkt ist da ja auch nichts gegen einzuwenden. Allerdings wird dies ja auch nicht offen kommuniziert. Dann wäre es was anderes... Und die Firma ist in meinen Augen auch keine Fachfirma. :
Entscheident ist, was letztlich für die WEG gleistet wird. Hier den Nachweis zu führen, dass für schlechte Leistung (zu) viel Geld abgeschöpft wird, ist die Herausforderung.
Bis jetzt ist es Deine Wahrnehmung/Vermutung.ZitatIch würde es auch nicht als Anschuldigung formulieren, sondern Vermutung seitens der Eigentümer... :
Was hier gerne durcheinander gerät bzw. in einen Topf geworfen wird sind die Verwalterbestellung und der Verwaltervertrag.ZitatDas steht genau so in der Beschlussfassung. Der Vertrag wird bis Ende 2022 verlängert auf Grundlage des aktuellen Vertrages für xx€ je WE. Was im Verwaltervertrag steht, weis ich allerdings nicht. Dafür werde ich mir mal eine Kopie zusenden lassen. Ich habe auch die Vermutung das die Verwalterin durch den diesjährigen TOP gleichzeitig die Vertragslaufzeit wieder verlängern will. :
Wie der Vertrag sich ggfs. verlängert und wie es mit den Konditionen aussieht ist weitgehend verhandel- und gestaltbar. Anders sieht (sah*) es mit der Verwalterbestellung aus. Die darf für maximal 5 Jahre (auch kürzer) erfolgen. Die Bestellung kann dann durchaus erneuert werden, verlängern tut sie sich nicht. (* ausgenommen die neuesten Corona-Bestimmungen).
Spätestens wenn WEG und Verwalter sich im Streit trennen bekommt so manche WEG zu spüren, dass Verwalterbestellung und Verwaltervertrag zwei getrennte Sachen sind.
Beides betrifft den Vertrag. Wenn allerdings die Bestellung explizit zu Euro X bis "Ende 2022" (bis wann genau??) erfolgte, dann darf die Vergütung auch vorher nicht angehoben werden.ZitatErhöhung der Verwaltervergütung auf xx € und abschluss eines neuen Verwaltervertrages. :
So lange die Mehrheit der Miteigentümer dies nicht auch so sieht und stichhaltige Bewese nicht erbracht werden können, sind die "Gestaltungsmöglichkeiten" einer Verwaltung nicht zu unterschätzen.ZitatEs ist auf jeden Fall eine ziemlich hinterlistige Hausverwaltung. :
VG
Roland
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