Voraussetzungen gerichtliche Änderung der Teilungserklärung

8. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Togge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Voraussetzungen gerichtliche Änderung der Teilungserklärung

Moin liebes Forum,

könnt ihr mir Gründe nennen, unter denen ein Gericht eine Änderung der TE bezüglich Stimmrecht anordnet? Es gibt in unserer WEG zwei Eigentümer, die alleine dominieren und aus diversen Gründen gegen die Interessen der Gemeinschaft stimmen. Die erste Anfeechtungsklage und Klage auf Beschluss Ersatz sind beim Gericht, perspektivisch ist das natürlich aber kein Zustand.
Idealerweise hängt ihr auch original Quellen, sprich Urteile oder Beschlüsse zur Hand




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50211 Beiträge, 17578x hilfreich)

Zitat (von Togge):
könnt ihr mir Gründe nennen, unter denen ein Gericht eine Änderung der TE bezüglich Stimmrecht anordnet?


Das BGH vom Urteil vom 18.01.2019 (Az.: V ZR 72/18) zeigt so einen Fall.

Zitat (von Togge):
Es gibt in unserer WEG zwei Eigentümer, die alleine dominieren und aus diversen Gründen gegen die Interessen der Gemeinschaft stimmen.


Das ist allerdings wohl kein Grund für eine gerichtliche Änderung des Stimmrechtes.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Togge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das BGH vom Urteil vom 18.01.2019 (Az.: V ZR 72/18)


Danke für den Hinweis! Werde ich mal in Ruhe lesen.

Zitat (von hh):
Das ist allerdings wohl kein Grund für eine gerichtliche Änderung des Stimmrechtes.


Das ist klar. Ich hoffe, dass die dauerhafte und konsequente Beschlussfassung gegen die Interessen der Gemeinschaft, die dann durch erfolgreiche Anfechtung / Beschlussersetzung nachgewiesen werden, irgendwann "reicht" um das Stimmrecht ändern zu lassen.
Beispiele sind unterlassene Beschlussfassung zur Verfolgung von Gewährleistungsmängeln (Bauträgerverwaltung im ersten Jahr und weiterhin MIteigentümer), falsche Zählerstände bzw. verspätete Ablesungen zum Vorteil der beiden, ungerechtfertigte Entlastungen von "genehmen" Verwaltungen (Bauträgerverwaltung...). Das sind die derzeit angefochtenen / zu ersetzenden Beschlüsse.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130302 Beiträge, 41511x hilfreich)

Zitat (von Togge):
könnt ihr mir Gründe nennen, unter denen ein Gericht eine Änderung der TE bezüglich Stimmrecht anordnet?

Es gibt nur einen:
Wenn zur Überzeugung des Gerichtes, die Güte der Argumente der Seite welche die Änderungen begehrt, die Güte der Argumente der Gegenseite überwiegt.



Zitat (von Togge):
Ich hoffe, dass die dauerhafte und konsequente Beschlussfassung gegen die Interessen der Gemeinschaft, die dann durch erfolgreiche Anfechtung / Beschlussersetzung nachgewiesen werden, irgendwann "reicht" um das Stimmrecht ändern zu lassen.

Den Optimismus teile ich nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Togge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von hh):
Das BGH vom Urteil vom 18.01.2019 (Az.: V ZR 72/18)


Danke für den Hinweis! Werde ich mal in Ruhe lesen.


Trifft meinen Fall leider nicht so Recht, zeigt die "Qualität" aber, bei der sich ein Gericht in der Lage sieht, einzugreifen.

Meine weitere Recherche hat in diesem Forum noch den folgenden Thread zutage gefördert:
https://www.123recht.de/forum/weg-wohnungseigentum-immobilien/Aenderung-Teilungserklaerung-erzwingen-__f476744.html
Aufgrund von "unbilliger Härte" nach §10 Abs. (2) könnte ich die Änderung der TE verlangen - kann ich irgendwie Urteile finden, die sich auf diesen Paragraphen beziehen? Helfen da ggf. kostenpflichtige Portale weiter? Die "unbillige Härte" und die "Prüfung des Einzelfalls" sind natürlich hohe Hürden und schwierig zu übertragen...

Danke vorab!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.595 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.