Moin liebes Forum,
könnt ihr mir Gründe nennen, unter denen ein Gericht eine Änderung der TE bezüglich Stimmrecht anordnet? Es gibt in unserer WEG zwei Eigentümer, die alleine dominieren und aus diversen Gründen gegen die Interessen der Gemeinschaft stimmen. Die erste Anfeechtungsklage und Klage auf Beschluss Ersatz sind beim Gericht, perspektivisch ist das natürlich aber kein Zustand.
Idealerweise hängt ihr auch original Quellen, sprich Urteile oder Beschlüsse zur Hand
Voraussetzungen gerichtliche Änderung der Teilungserklärung
8. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 8. Februar 2023 | 18:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Voraussetzungen gerichtliche Änderung der Teilungserklärung
#1
Antwort vom 9. Februar 2023 | 09:53
Von
Status: Unbeschreiblich (50211 Beiträge, 17578x hilfreich)
Zitat :könnt ihr mir Gründe nennen, unter denen ein Gericht eine Änderung der TE bezüglich Stimmrecht anordnet?
Das BGH vom Urteil vom 18.01.2019 (Az.: V ZR 72/18) zeigt so einen Fall.
Zitat :Es gibt in unserer WEG zwei Eigentümer, die alleine dominieren und aus diversen Gründen gegen die Interessen der Gemeinschaft stimmen.
Das ist allerdings wohl kein Grund für eine gerichtliche Änderung des Stimmrechtes.
#2
Antwort vom 9. Februar 2023 | 10:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das BGH vom Urteil vom 18.01.2019 (Az.: V ZR 72/18)
Danke für den Hinweis! Werde ich mal in Ruhe lesen.
Zitat :Das ist allerdings wohl kein Grund für eine gerichtliche Änderung des Stimmrechtes.
Das ist klar. Ich hoffe, dass die dauerhafte und konsequente Beschlussfassung gegen die Interessen der Gemeinschaft, die dann durch erfolgreiche Anfechtung / Beschlussersetzung nachgewiesen werden, irgendwann "reicht" um das Stimmrecht ändern zu lassen.
Beispiele sind unterlassene Beschlussfassung zur Verfolgung von Gewährleistungsmängeln (Bauträgerverwaltung im ersten Jahr und weiterhin MIteigentümer), falsche Zählerstände bzw. verspätete Ablesungen zum Vorteil der beiden, ungerechtfertigte Entlastungen von "genehmen" Verwaltungen (Bauträgerverwaltung...). Das sind die derzeit angefochtenen / zu ersetzenden Beschlüsse.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Februar 2023 | 13:06
Von
Status: Unbeschreiblich (130302 Beiträge, 41511x hilfreich)
Zitat :könnt ihr mir Gründe nennen, unter denen ein Gericht eine Änderung der TE bezüglich Stimmrecht anordnet?
Es gibt nur einen:
Wenn zur Überzeugung des Gerichtes, die Güte der Argumente der Seite welche die Änderungen begehrt, die Güte der Argumente der Gegenseite überwiegt.
Zitat :Ich hoffe, dass die dauerhafte und konsequente Beschlussfassung gegen die Interessen der Gemeinschaft, die dann durch erfolgreiche Anfechtung / Beschlussersetzung nachgewiesen werden, irgendwann "reicht" um das Stimmrecht ändern zu lassen.
Den Optimismus teile ich nicht ...
#4
Antwort vom 27. Februar 2023 | 14:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat (von hh):
Das BGH vom Urteil vom 18.01.2019 (Az.: V ZR 72/18)
Danke für den Hinweis! Werde ich mal in Ruhe lesen.
Trifft meinen Fall leider nicht so Recht, zeigt die "Qualität" aber, bei der sich ein Gericht in der Lage sieht, einzugreifen.
Meine weitere Recherche hat in diesem Forum noch den folgenden Thread zutage gefördert:
https://www.123recht.de/forum/weg-wohnungseigentum-immobilien/Aenderung-Teilungserklaerung-erzwingen-__f476744.html
Aufgrund von "unbilliger Härte" nach §10 Abs. (2) könnte ich die Änderung der TE verlangen - kann ich irgendwie Urteile finden, die sich auf diesen Paragraphen beziehen? Helfen da ggf. kostenpflichtige Portale weiter? Die "unbillige Härte" und die "Prüfung des Einzelfalls" sind natürlich hohe Hürden und schwierig zu übertragen...
Danke vorab!
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.922
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten