Guten Tag,
unsere WEG ist mit einem Verwalter ausgestattet, der sich selbst als Hobby-Verwalter bezeichnet und auch so agiert.
Bis heute haben wir noch keinerlei Nachrichten von dem Verwalter bekommen, dass die Eigentümer etwas tun müssen. Von anderen Firmen/Vereinen habe ich bereits vor einiger Zeit Post bekommen, mit der Bitte, IBAN und BIC auf Richtigkeit zu prüfen.
Nun habe ich zufällig im Internet gelesen, dass der HV der WEG die neue Mandantennummer mitteilen muss und jedes Mitglied der WEG die Richtigkeit der Daten bestätigen muss.
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand die Frage beantworten kann, ob und wenn ja welche Schritte durch den HV nötig sind. Meine Freundin hat in ihrer WEG (mit fähigem HV) bereits im Oktober eine außerordentliche Versammlung zu dem Thema gehabt.
Vielen Dank und viele Grüße,
Newton36352
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Vorbereitende Arbeiten zur SEPA-Umstellung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Werden eure Haugelder denn per Lastschrift eingezogen?
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"Heike aus Bochum"
Hallo Newton,
Der HV ist verpflichtet über die Neuerungen zu informieren. Auch darf der HV hierfür ein gesondertes Honorar verlangen.
Wichtig ist vorab die Prüfung ob der HV überhaupt im Rahmen seiner Befugnisse dies darf, ggf. muss hier auch eine Beschlussfassung seperat erfolgen.
Besitzt der HV jedoch eine vollständige Einzugsermächtigung von dir, dann wird diese automatisch auf eine SEPA Lastschrifteinzug umgestellt, du musst da ncihts veranlassen. Allerdings muss der HV dies einmal dir mitteilen, und zwar vor dem ersten Einzug. (glaube 14 Tage oder 3 Wochen. (grübel)) Naja, auf jeden Fall gelten ab dem 01.02.2014 nur noch die SEPA-Lastschriften.
Um deine Frage allerdings abschließend zu beantworten:
Der Verwalter vertritt nicht nur bei einer evtl. Lastschrift der Hausgelder die WEG gegenüber den einzelnen Eigentümern, sondern der HV vertritt auch nach AUSSEN die WEG. Da die WEG-Bankkonten nunmehr auch zwingend auf den Namen der WEG geführt werden müssen, muss für JEDE einzelne WEG eine eigene Gläubiger-ID von der WEG bzw. dessen Vertreter (in dem Fall der HV) beantragt werden.
Ich hoffe ich konnte dir soweit eine Auskunft erteilen.
Grüße
bisk
Edit:
Ich vergaß zu erwähnen, die Gläubiger-ID beantragt man bei der Bundesbank:
Hier noch den entsprechenden Link dorthin:
Gläubiger-ID
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-- Editiert biskini am 14.11.2013 19:54
-- Editiert biskini am 14.11.2013 19:55
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