Vorbereitender Beschluss

19. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Taboule
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 23x hilfreich)
Vorbereitender Beschluss

Hallo

kennt jemand den Begriff des "vorbereitenden Beschlusses"?

Hintergund: eine Anfechtung eines unklar formulierten Beschlusses wurde vom Richter mit der Begründung zurückgewiesen, dieser könne nur formal angefochten werden, nicht inhaltlich da es ein "vorbereitenden Beschluss" sei.

Im Internet finde ich unter diesem Stichwort so gut wie nichts, insbesondere nicht mit Bezug zum WEG Recht.

Gruss

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Ich kann mir vorstellen, dass der Richter damit sagen will, dass der schwammige Beschluss einen weiteren konkreteren Beschluss vorbereitet.

Z.B. ein schwammiger Beschluss über eine Sanierung, der erstmal nur grundsätzlich den Willen der Eigentümer darstellt, etwas in der Richtung unternehmen zu wollen.

Solange der Verwalter nun nicht gleich aufgrund des Beschlusses die Sanierung ohne weitere Rücksprache durchführen lässt, sondern diesen "vorbereitenden" Beschluss als Anlass für die Einholung von Kostenvoranschlägen sieht, die er den Eigentümern für einen konkreten Beschluss zum Thema vorlegt, wäre das o.k.

Meine Interpretation.

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert Heike J am 20.06.2013 07:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Taboule
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

konkret geht es um einen Beschluss der die HV ermächtigt anwaltlich gegen einzelne Eigentümer vorzugehen. Da die Forderung im Beschlusstext inhaltliche Fehler und Ungenauigkeiten aufweist erscheint mir das wie ein Persilschein für die HV, da diese den Text in ihrem Sinne auslegt.

Gruss

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Davon mal abgesehen dass Beschlüsse ohne erkennbaren Regelungsgehalt als nichtig angesehen werden und Beschlüsse mit unklarem Regelungsgehalt im Falle einer Anfechtung für ungültig zu eklären sind fehlt uns zur Hilfestellung
a) der genaue Beschlusstext
b) die Klagebegründung
c) die Urteilsbegründung

wobei die Berufungsfrist einen Monat ab Verkündungsdatum ist und wohl schon verstrichen sein dürfte......

Allerdings frage ich mich gerade generell mal wieso ein Richter eine Klage abweisst nur weil ein Beschluss "vorbereitend" sein soll. Entweder ergibt sich aus einem Beschluss eine Regelung, dann muss diese ordnungsgemässer Verwaltung entsprechen oder er ist für ungültig zu erklären, oder es ergibt sich keine erkennbare Regelung, dann ist der Beschluss nichtig.

Ich nehm mal Heike´s Beispiel auf :
Man beschliesst um eine Sanierung durchführen zu können dass der Verwalter einen Architekten oder Bausachverständigen zu beauftragen hat, der eine Schadensaufnahme und Leistungsbeschreibung erstellt anhand derer vom Verwalter X Angebote einzuholen sind über die in einer weiteren Versammlung entschieden werden soll.

Dies ist ein vorbereitender Beschluss, der je nach Inhalt ordnungsgemässer Verwaltung entspricht oder auch nicht.
Allerdings hat ein Richter nicht die "Art" eines Beschlusses zu prüfen, sondern seinen Inhalt.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

auf seite 3 und 4 gibts hier ne kleine abhandlung z vorbereitender beschluss :
http://www.oliverelzer.de/mediapool/61/618300/data/Hausgeld_2_.pdf

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

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