Vorkaufsrecht Stadtverwaltung

19. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Teletubby
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorkaufsrecht Stadtverwaltung

Hallo,

ich habe in der Altstadt einer Gemeinde mit über 100.000 Einwohnern eine selbstgenutzte Eigentumswohnung. Die Stadtverwaltung kam vor 3 Jahren mit dem Argument "Altstadtsanierung" und hat sich ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz und wir wurden praktisch von der Gemeinde gezwungen diesem Eintrag zuzustimmen.

Diese Wohnung möchte ich jetzt verkaufen. Meine Fragen hierzu:

1.) Wenn die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht besteht, welchen Preis zahlt sie dann für die Wohnung? Kann sie hergehen und mich zwingen die Wohnung zum Verkehrswert zu verkaufen oder muss sie den Preis akzeptieren, den ich haben will?

2.) Wenn die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, muss das dann auch wieder im Grundbuch eingetragen werden oder bleibt der bestehende Eintrag vorhanden?

3.) Wie lange darf sich die Gemeinde mit ihrer Entscheidung Zeit lassen? Denn vorher bekomme ich die Wohnung ja nicht anderweitig verkauft.

4.) Wenn die Gemeinde auf ihr Recht verzichtet und der Eintrag bestehen bleibt - kann das potenzielle Käufer abschrecken?

Danke u. Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

Das ist aber kein WEG-Recht.

Altststadtsanierung muss nichts mit Denkmalschutz zu tun haben.

1. Die Stadt muss, wenn sie ihr Vorkaufsrecht ausüben will, den Preis zahlen, den ein anderer Käufer bereit ist zu zahlen (das ist nicht unbedingt der Preis, den Du haben willst!).

2. kann ich nicht beantworten

3. eine angemessene Frist, ich denke, hierbei kann es sich nur um wenige Wochen handeln.

4. möglich ja, denn ein potentieller Käufer investiert bereits Zeit und Geld, bevor der Kauf vollzogen wird, und dann wäre es sehr ärgerlich, wenns die Stadt einem vor der Nase weg schnappt.

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"lg.
R.M. "

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#2
 Von 
Teletubby
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

zu 4.: Das hast Du falsch verstanden. Ich meinte, wenn ich das schriftlich von der Gemeinde habe, dass definitiv auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird und der Eintrag trotzdem im Grundbuch erhalten bleibt, ob das dann einen potenziellen Käufer abschrecken könnte. Die Grundbucheintränge sind ja Objektbezogen und werden nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel gelöscht.

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#3
 Von 
Teletubby
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Thema kann geschlossen werden, hatte grad einen Anruf von der Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung, die mich intensiv über meine Fragen aufgeklärt hat. Die Wohnung kann ich ohne Hemmnisse verkaufen.

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