Hallo, wir besitzen eine Eigentumswohnung in einem 4-Familien-Haus. Nun soll eine Wohnung davon verkauft werden. Diese ist momentan vermietet, somit hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Mit den Mietern gibt es leider nur Probleme (Lärm, Sauberkeit, Benehmen etc.) und jegliche Gespräche sind sinnlos.
Kann hier die Hausverwaltung oder wir als Miteigentümer, das Vorkaufsrecht aufgrund diverser Vorfälle, die den Hausfrieden stören, anfechten bzw. verhindern?
Vorkaufsrecht anfechten
15. August 2022
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Frage vom 15. August 2022 | 16:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht anfechten
#1
Antwort vom 15. August 2022 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (130390 Beiträge, 41521x hilfreich)
Zitat :Diese ist momentan vermietet, somit hat der Mieter ein Vorkaufsrecht.
Wer hat einem denn diesen Unfug erzählt?
#2
Antwort vom 15. August 2022 | 16:46
Von
Status: Unbeschreiblich (50229 Beiträge, 17585x hilfreich)
Zitat :Diese ist momentan vermietet, somit hat der Mieter ein Vorkaufsrecht.
Nur unter bestimmten Umständen. Liegen diese Umstände (§ 577 BGB) denn vor?
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