Hallo liebe Nutzer.
Leider konnte ich keinen ähnlichen Fall finden.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde.
3er WEG : 2 Wohneinheit und eine Gewerbeeinheit. Der Inhaber der Gewerbeeinheit hat ein Vorkaufsrecht an den beiden Wohneinheiten hat es aber beim letzte Verkauf nicht ausgeübt (im Grundbuch
ist es eingetragen).
Nun möchte er sein Gewerbe verkaufen.
Die beiden anderen Parteien haben kein Vorkaufsrecht am Gewerbe. (Soweit bekannt, ist beiden kein Vorkaufsrecht im Grundbuch für die Gewerbeeinheit eingetragen).
Ist der Gewerbeinhaber verpflichtet diese Einheit den beiden anderen Miteigentümern anzubieten und bei einem „ja" auch zu verkaufen? Oder kann er es anbieten aber muss es nicht verkaufen?
Und erlischt das Vorkaufsrecht des Gewerbeinhabers mit dem Verkauf des Eigentums aus dem Grundbuch oder behält er es oder wird es „mitverkauft"?
Vielen Dank fürs lesen und helfen.
-- Editiert von viktor_wolf am 06.03.2018 18:52
Vorkaufsrecht bei 3er WEG?
6. März 2018
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Frage vom 6. März 2018 | 18:49
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorkaufsrecht bei 3er WEG?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 6. März 2018 | 19:15
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatIst der Gewerbeinhaber verpflichtet diese Einheit den beiden anderen Miteigentümern anzubieten :
Die Antwort hast Du dir doch selbst gegeben.
ZitatDie beiden anderen Parteien haben kein Vorkaufsrecht am Gewerbe. :
ZitatIst der Gewerbeinhaber verpflichtet diese Einheit den beiden anderen Miteigentümern anzubieten und bei einem „ja" auch zu verkaufen? Oder kann er es anbieten aber muss es nicht verkaufen? :
Anbieten kann er seine Einheit wem er will. Ist im Grundbuch niemand als vorkaufsberechtigt eingetragen verläuft ein Verkauf dann auch nach dem bekannten Muster.
Hat hingegen jemand (nennen wir einfach C) das Vorkaufsrecht wird dennoch ganz normal der Vertrag zwischen A und B geschlossen. Der Notar würde dann C über den Vertrag informieren und C hätte dann die Möglichkeit den Vertrag GENAU SO zu übernehmen.
ZitatUnd erlischt das Vorkaufsrecht des Gewerbeinhabers mit dem Verkauf des Eigentums aus dem Grundbuch oder behält er es oder wird es „mitverkauft"? :
Das kommt darauf an wie es formuliert ist.
Steht dort der Eigentümer der Einheit x hat .......... - dann ist es an das Eigentum der Einheit gebunden und geht auf den jeweiligen Eigentümer über.
Steht dort ab z.B. H. B........ hat das Vorkaufsrecht ................ - dann ist es an die Person B gebunden.
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#3
Antwort vom 6. März 2018 | 19:38
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 10x hilfreich)
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