A Wohnte mit seiner Mutter und seinem Stiefvater in dem Haus der Großeltern G (M=90,F=85).
Nach der Trennung der Mutter und dem Stiefvater von A wollen A und sein Freund B das Haus der G kaufen.
Zunächst wurde dann zwischen A, B und G ein Kaufpreis von 300.000€ mündliche verhandelt. Dieser Basiert auf einer Bewertung des Hauses und den darin aufgeführten Renovierungskosten von ca. 54.000€. Vor der eigentlichen Vertragsschließung möchten die G dann doch lieber einen Vorvertrag mit A und B schließen, da sie sich nicht sofort von dem Haus trennen können.
In dem Vorvertrag sollen einige dinge aufgenommen werden:
• Kein Kauf bei einem Zinsanstieg über 2%.
• Kein Kauf bei nicht Zustandekommen der Finanzierung.
• Kein Kauf bei missachten der Renovierungsvereinbarung. Hier aber mit Vertragsstrafe von 5% des Kaufpreises.
• Kein Kauf bei Zerstörung oder starker Beschädigung des Hauses oder Grundstück.
• Bei Todesfall des Verkäufers wird der vereinbarte Kaufpreis an die Witwe entrichtet und der Kauf vollzogen
Es wird eine Vereinbarung geschlossen, in der die Renovierungsarbeiten aufgelistet sind, die in der Zeit vor dem Kauf durch Mieteinnahmen finanziert werden sollen. Mit Prioritäten, nacheinander abzuarbeiten.
Zudem Soll ein Wegerecht zu einem auf dem Grundstück liegendem Schuppen und der Niesbrauch von diesem Vereinbart werden. Der Vorvertrag soll Notariell Beurkundet werden.
Nun einige Fragen:
a) Was passiert wenn man eine 2 Jahresfrist aufnimmt, die G dann aber zuvor versterben? Geht der Besitz auf A und B über?
b) Können die genannten Bedingungen wie z.B. Kein Kauf bei nicht zustande kommender Finanzierung wirksam aufgenommen werden?
c) Welche Möglichkeiten gibt es, dass sich A und B gegen einen Todesfall der G absichern und auf jeden Fall das Eigentum am Haus und Grundstück erwerben können?
d) Welche weiteren Regelungen können in den Vorvertrag aufgenommen werden, die A und B vor finanziellen Risiken schützen?
Vorvertrag Todesfall Verkäufer
10. Juni 2019
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Frage vom 10. Juni 2019 | 14:15
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorvertrag Todesfall Verkäufer
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#1
Antwort vom 10. Juni 2019 | 18:22
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Da der Vertrag notariell beurkundet werden muss, lasst euch beim Notar beraten.
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