Ihr Lieben!
Es wurde vermutet das der massive Wasserschaden in unserer Wohnung durch eine defekte Heizung in der Dachgeschosswohnung verursacht wurde.
Es war jetzt ein Leckageorter da und es ist nicht die Heizung, sondern kaputte Fenster im Sondereigentum.
Sie sind wohl nicht fachgerecht eingebaut und außerdem wurden Nägel durch die kompletten Rahmen geschlagen. In der Dachgeschosswohnung ist wohl der komplette Drempel nass, bei uns die Decke und die Wand, der Putz löst sich schon. Außen an der Fassade beult der Aussenanstrich. Ob Deckenbalken angefault sind muss geklärt werden. Also ein massiver Schaden. Der Eigentümer der Dachgeschosswohnung hat immer behauptet das bei ihm alles in Ordnung wäre und bei uns wohl die Wand wegen falscher Lüftung nass wäre.
Die Gebäudeversicherung tritt für diesen Schaden nicht ein.
Jetzt sagte mir die Hausverwaltung, da das Fenster im Sondereigentum seien und der Eigentümer seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, müsse dieser für den gesamten Schaden aufkommen. Auf die Eigentümergemeinschaft würden keine Kosten zukommen.
Das freut mich natürlich, aber andererseits bin ich am zweifeln ob diese Aussage richtig ist.
Lg Su
Fahrlässiger Wasserschaden?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
ZitatEs wurde vermutet das der massive Wasserschaden in unserer Wohnung durch eine defekte Heizung in der Dachgeschosswohnung verursacht wurde. :
So ist das mit Vermutungen. Besser man klärt erst die Ursache bevor man ..........
ZitatSie sind wohl nicht fachgerecht eingebaut :
Wobei sich die Frage stellt: Wer die Fenster wann eingebaut hat.
Ob hier noch jemand haftet?
Zitataußerdem wurden Nägel durch die kompletten Rahmen geschlagen. :
Und ein oder 2 oder 3 Nagellöcher im Fenster oder Fensterrahmen setzen eine Wohnung unter Wasser? Sorry, aber das ist kaum vorstellbar.
ZitatIn der Dachgeschosswohnung ist wohl :
Und schon geht es fröhlich weiter mit der VERMUTEREI. Ist es so, oder wird das nur wieder vermutet?
ZitatDer Eigentümer der Dachgeschosswohnung hat immer behauptet das bei ihm alles in Ordnung wäre :
Wobei die Frage ist ob man ihm das Gegenteil, nämlich die Kenntnis des Schadens beweisen könnte.
ZitatJetzt sagte mir die Hausverwaltung, da das Fenster im Sondereigentum seien :
Schon alleine diese Behauptung bezweifle ich. Entweder die HV hat keine Ahnung oder es wurde SO nicht gesagt. Denn Fenster sind IMMER und ZWINGEND Gemeinschaftseigentum. Lediglich die Kostentragung für die Instandhaltung kann durch Vereinbarung (z.B. i.d. TE) auf den jeweiligen Sondereigentümer übertragen werden.
Zitatund der Eigentümer seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, müsse dieser für den gesamten Schaden aufkommen. Auf die Eigentümergemeinschaft würden keine Kosten zukommen. :
Das KANN man so sehen, dass kann ein Gericht auch ganz anders sehen.
Zitataußerdem wurden Nägel durch die kompletten Rahmen geschlagen. :
Und ein oder 2 oder 3 Nagellöcher im Fenster oder Fensterrahmen setzen eine Wohnung unter Wasser? Sorry, aber das ist kaum vorstellbar.
ZitatIn der Dachgeschosswohnung ist wohl :
Und schon geht es fröhlich weiter mit der VERMUTEREI. Ist es so, oder wird das nur wieder vermutet?
Es sind Nägel von innen nach außen geschlagen, hierdurch dringt Wasser ein. Das ist die Feststellung des Leckageorters und nicht meine Vermutung.
ZitatDer Eigentümer der Dachgeschosswohnung hat immer behauptet das bei ihm alles in Ordnung wäre :
Wobei die Frage ist ob man ihm das Gegenteil, nämlich die Kenntnis des Schadens beweisen könnte.
Wir anderen Eigentümer können ja nicht wissen, das die Fenster defekt sind.
ZitatJetzt sagte mir die Hausverwaltung, da das Fenster im Sondereigentum seien :
Schon alleine diese Behauptung bezweifle ich. Entweder die HV hat keine Ahnung oder es wurde SO nicht gesagt. Denn Fenster sind IMMER und ZWINGEND Gemeinschaftseigentum. Lediglich die Kostentragung für die Instandhaltung kann durch Vereinbarung (z.B. i.d. TE) auf den jeweiligen Sondereigentümer übertragen werden.
In der Teilungserklärung steht - Fenster außen Gemeinschaftseigentum - Fenster innen Sondereigentum. Wobei es sich bei diesen Fenstern um eine nachträglich eingebaute Gaube handelt
Zitatund der Eigentümer seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, müsse dieser für den gesamten Schaden aufkommen. Auf die Eigentümergemeinschaft würden keine Kosten zukommen. :
Das KANN man so sehen, dass kann ein Gericht auch ganz anders sehen.
Ich bin mir bei der Sache ja auch nicht so ganz sicher, wer für die Kosten aufkommen muss.
Andererseits ärgert es mich sehr, das ich den Schaden vor 3 Monaten gemeldet habe und der Eigentümer der Dachgeschosswohnung sagt, das bei ihm nichts nass wäre und jetzt ist das Gegenteil der Fall. Da frage ich mich natürlich, ob er was vertuschen möchte.
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ZitatEs sind Nägel von innen nach außen geschlagen, hierdurch dringt Wasser ein. Das ist die Feststellung des Leckageorters und nicht meine Vermutung. :
Dennoch, als jemand der schon unzählige Nägel irgendwo hinein geschlagen hat - dass Wasser (wir reden ja von Regenwasser) durch ein oder 2 oder 4 Nagellöcher in relevanter Menge in ein Gebäude eindringt ............
ZitatWir anderen Eigentümer können ja nicht wissen, das die Fenster defekt sind. :
Das muss der Eigentümer auch nicht zwangsläufig wissen bzw., bemerkt haben.
ZitatIn der Teilungserklärung steht - Fenster außen Gemeinschaftseigentum - Fenster innen Sondereigentum. Wobei es sich bei diesen Fenstern um eine nachträglich eingebaute Gaube handelt :
Ob die Fenster nachträglich eingebaut wurden oder nicht ist völlig unerheblich.
Und nochmal zum Status von Fenstern: Fenster sind zwingend immer Gemeinschaftseigentum. Und ich möchte sehen wie man (bei normalen Fenstern) den Rahmen in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufteilen will.
Eine derartige Regelung in der TE wird von Gerichten i.d.R. dahin ausgelegt, dass die Instandhaltung der Innenseite Aufgabe der Sondereigentümers ist.
Dies ändert aber nichts daran das es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.
ZitatIch bin mir bei der Sache ja auch nicht so ganz sicher, wer für die Kosten aufkommen muss. :
Andererseits ärgert es mich sehr, das ich den Schaden vor 3 Monaten gemeldet habe und der Eigentümer der Dachgeschosswohnung sagt, das bei ihm nichts nass wäre und jetzt ist das Gegenteil der Fall. Da frage ich mich natürlich, ob er was vertuschen möchte.
Ob er etwas "vertuschen" wollte, und wozu dies hätte "gut sein sollen" solltest Du dich selbst fragen.
Wer letztlich für was die Kosten zu tragen hat wird, sofern es intern zu keiner Einigung kommt, ein Gericht entscheiden.
Wir sind mit unserem Wasserschaden immer noch nicht viel weiter.
Soweit ich das jetzt verstanden habe sind die Dichtungen der Flächenfenster in der Dachgeschosswohnung defekt. Hierdurch ist Wasser in die darunterziehende Gaube eingetreten und dieses ist dann bei uns in der Wohnung angekommen. Die Dichtungen sind schon lange defekt und der Eigentümer hat dies nicht gemeldet.
Die Kostenfrage ist immer noch nicht geklärt. Die Hausverwaltung sagt, das der Eigentümer der Dachgeschosswohnung für alle Kosten aufkommen muss, da er Schäden melden muss. Jetzt verweigert der Eigentümer Handwerkern den Zugang zu seiner Wohnung. Eine insgesamt sehr verfahrene Situation.
Der Eigentümer hat seine Wohnung vermietet und die Mieter beschweren sich jetzt über Schimmel.
Wir haben bald eine Eigentümerversammlung. Sollte die Sache dann nicht geklärt werden, geht die Eigentümergemeinschaft den gerichtlichen Weg.
Das hilft mir jetzt natürlich nicht viel weiter, weil in meiner Wohnung fällt immer noch der Putz von der Wand. Ich bin nur noch genervt.
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