WEG 23Jahre alter Verwaltervertrag

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
170567Ole
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG 23Jahre alter Verwaltervertrag

Guten Tag, ich habe ein Frage zum Verwaltervertrag: Vor 23 Jahren hat der derzeitige Beirat mit einem Verwalter einen Vertrag abgeschlossen. Hier lese ich:
"Unbeschadet seiner Befugnisse wird der Verwalter alle Reparaturen, die voraussichtlich den Betrag von DM 1000 im Einzelfall übersteigen, im Vorwege mit dem Beirat besprechen und die mündliche und schriftliche Zustimmung des Beirates einholen. Bei Reparaturen, die voraussichtlich DM 5000 überschreiten, wird der Verwalter drei Vergleichsangebote einholen, diese ggf. mit einem kaufmännischen und / oder technischen Kommentar versehen und dem Beirat zur gemeinsamen Entscheidung vorlegen."
Sind diese Abmachung gültig? Und müssen die Beträge nicht längs in € angegeben werden und entsprechend der Zeit angepasst werden?
Für eine Antwort vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Warum sollten alte Verträge nicht gültig sein? Die Währungsumstellung hebt keine Verträge auf. Umrechnen sollte ja wohl kein Problem darstellen.

-- Editiert von micbu am 03.03.2016 14:30

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von 170567Ole):
Und müssen die Beträge nicht längs in € angegeben werden und entsprechend der Zeit angepasst werden?

Sind etwa Mietverträge, nur weil die DM durch den EURO ersetzt wurde, ungültig und mussten durch neue ersetzt werden?ausgetaucht worden?
Musste jeder Arbeitnehmer nach Einführung des EURO einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, nur weil der alte auf DM lief?
Mussten alle Kreditverträge aus der DM-Zeit nach Einführung de EURO neu erstellt werden?
Mussten ........

Du siehst schon, nichts musste neu geschrieben werden, denn der Umrechnungskurs stand ja fest.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Was sicher nicht in Ordnung ist:

Die Auftragsvergaben > 5.000 DM, ohne die Eigentümerversammlung eintscheiden zu lassen.

Dazu gibt es auch Rechtsprechung.
Wenn dich das stört, melde das Thema zur nächsten Tagesordnung an, damit die Eigentümer darüber diskutieren und evtl. etwas anderes beschließen können.

Signatur:

MfG
Wohni

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von wohni):
Was sicher nicht in Ordnung ist:
Die Auftragsvergaben > 5.000 DM, ohne die Eigentümerversammlung eintscheiden zu lassen.
Dazu gibt es auch Rechtsprechung.

Wie wäre es mal mit ein paar diesbezüglichen Urteilen?
Warum sollte eine WEG nicht einen Vertrag beschließen dürfen in dem dies nicht genau so wie im vorliegenden Fall geregelt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Alles ist relativ!

Ich kenne auch eine Gemeinschaft, in der über Auftragsvergaben bis 5.000 € der Verwalter zusammen mit den Beiräten entscheiden darf. Die WEG hat über diese Vollmacht explizit beschlossen. Für Eigentümergemeinschaften ab einer gewissen Größe (in meinem Beispiel ca. 70 WE) ist da eine praktikable Lösung, um nicht wegen jedem Sch... eine Versammlung durchzuführen.

Ein guter Verwalter geht damit verantwortungsvoll um und prüft, ob sich die vorgesehene Maßnahme auch als ordnungsgemäße Verwaltung darstellen lässt. Im Zweifel eher der Versammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Reparaturen an Aufzügen, Abluftanlagen, Brandschutzeinrichtungen, Tiefgaragentoren usw. können durchaus dringend sein, dass sie nicht die nächsten Versammlung abwarten können. Und bei großen WEGs kann die außerordentliche Eigentümerversammlung schnell auch eine Menge Geld kosten, dass man gleich in die Reparatur investieren kann.

Signatur:

lg.
R.M.

2x Hilfreiche Antwort

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